Das EU-weite Leistungsschutzrecht droht schon vor dem Start zu scheitern. Das liegt vor allem an Google: Der Suchmaschinenkonzern kündigte an, künftig in Frankreich die Darstellung von Links auf Nachrichtenseiten deutlich einzuschränken, um Lizenzzahlungen an Presseverlage zu vermeiden.
Frankreich setzte als erstes EU-Land die umstrittene EU-Urheberrechtsrichtlinie in nationales Recht um. Das Leistungsschutzrecht wird dort bereits in diesem Jahr Gesetz. Das in Artikel 15 der Urheberrechtsreform festgelegte Recht sieht vor, dass selbst kurze Teasertexte auf Inhalte von Nachrichtenseiten vergütungspflichtig werden. Google hatte bereits vor Beschluss der Reform mit der Einstellung von Google News gedroht, wenn das Leistungsschutzrecht Gesetz werde.
Google-News-Chef: Werden Verleger nicht bezahlen
Google schließt nun kategorisch Zahlungen an französische Verlage aus. „Wir verkaufen Anzeigen, keine Suchergebnisse, und jede Anzeige auf Google ist klar gekennzeichnet“, schrieb Google-News-Chef Richard Gingras in einem gestern veröffentlichten Blogpost. „Das ist auch, warum wir Verleger nicht bezahlen, wenn Leute auf einen ihrer Links in den Suchergebnissen klicken.“
In einem anderen Blogpost führte der Suchmaschinenkonzern aus, dass er künftig in Frankreich keine Previewtexte auf Nachrichtenlinks anzeigen werde – es sei denn, der Verlag stimme einer kostenfreien Verwendung zu.
Statt einem Anreißertext von ein paar Zeilen und einem Bild, wie es sie für einige Nachrichtenlinks gebe, werde es künftig bloß den Titel der Seite und einen Link geben. Dies gelte nicht nur für Google News, sondern für alle Google-Dienste.
In Frankreich sorgte die Ankündigung für einen Aufschrei. „Ich fordere eine echte, globale Verhandlung zwischen Google und den Verlagen: Die einseitige Festlegung der Spielregeln steht sowohl im Widerspruch zum Geist der Richtlinie als auch zu ihrem Text“, beklagte Kulturminister Franck Riester in einer Pressemitteilung. „Ich werde sehr bald mit meinen europäischen Kollegen sprechen, um dieser Situation abzuhelfen.“
Auch Vertreter der europäischen Verlage kritisierten die Ankündigung Googles. Der Konzern missbrauche seine Marktmacht und stelle sich über das Gesetz, sagte Angela Mills-Wade vom European Publishers Council laut der Financial Times.
Auf Anfrage von netzpolitik.org wollte sich ein Sprecher von Google nicht auf ein gleiches Vorgehen anderswo in Europa festlegen. „Nach der jeweiligen Umsetzung werden wir jedes Gesetz in allen Ländern separat bewerten“, schrieb uns der deutsche Google-Sprecher Ralf Bremer.
Axel Voss: „Digitale Diktatur“
Ein führender Mitgestalter der Urheberrechtsrichtlinie, der CDU-Abgeordnete Axel Voss, kritisierte indes Google mit scharfen Worten. In einem von der Plattform Euractiv veröffentlichten Interview hielt er dem Konzern vor, eine „digitale Diktatur“ auszuüben. „Ja, sie nutzen ihre wirtschaftliche Macht, um alles auf ihrem Pfad aus dem Weg zu räumen. Wir können nicht akzeptieren, dass unsere Presse und unsere Pressedienste so davon betroffen sind, dass sie kein Geld mehr bekommen, weil alles [frei verfügbar] im Internet ist.“
Das Leistungsschutzrecht ist allerdings seit Jahren umstritten. In Deutschland wurde es bereits 2013 auf Druck der Verlage eingeführt, allerdings erwies es sich als wenig praxistauglich. Die deutschen Presseverlage knickten bereits kurz nach Einführung des Leistungsschutzrechts gegenüber Google ein und stimmten der vergütungsfreien Verwendung ihrer Texte zu. Zuletzt erklärte der Europäische Gerichtshof das deutsche Leistungsschutzrecht für unwirksam, weil es nicht ordnungsgemäß bei der EU-Kommission gemeldet wurde.
In Deutschland zerpflückt seit Jahren eine breite Gegeninitiative das Leistungsschutzrecht. Sie kritisierte das Gesetz als eine absurde Einschränkung der Freiheit, im Netz Inhalte zu besprechen und zu verlinken. Auch wenden Kritiker:innen ein, dass das Gesetz nur großen Verlagen helfe, da diese den Großteil der Einnahmen daraus ziehen würden.
