Einstweilige Verfügung: FragDenStaat muss staatliches Gutachten zu Glyphosat löschen

Das Transparenzportal FragDenStaat muss nach einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln ein staatliches Gutachten zu den Krebsrisiken durch Glyphosat depublizieren. Jetzt ruft das Portal dazu auf, tausende Anfragen nach dem Gutachten zu stellen.

Demonstranten gegen Glyphosat
Die Bundesregierung geht gegen Berichterstattung zu Krebsrisiken von Glyphosat vor CC-BY-NC 2.0 Karin Desmarowitz/campact

Das Urheberrecht wird zum Zensurheberrecht: Das Landgericht Köln hat auf Antrag des Bundesinstituts für Risikobewertung entschieden, dass das Transparenzportal FragDenStaat.de ein staatlich finanziertes und verfasstes Gutachten löschen muss.

Damit hat das Bundesinstitut, das zum Landwirtschaftsministerium von Julia Klöckner gehört, zunächst Erfolg dabei, die Berichterstattung über Glyphosat zu behindern. Zuvor hatte es FragDenStaat bereits abgemahnt, weil es mit der Veröffentlichung des Gutachtens sein Urheberrecht verletzt sah. Die Plattform hatte das sechsseitige Dokument durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten.

Jetzt auch das Gutachten anfragen!

FragDenStaat ruft jetzt alle Menschen dazu auf, ihr Recht auf Informationsfreiheit zu nutzen und ebenfalls das Gutachten beim Bundesinstitut anzufragen. Unter fragdenstaat.de/zensurheberrecht können alle mit einem Klick eine Anfrage nach dem Gutachten ans Bundesinstitut senden. Zwar darf das Dokument nicht veröffentlicht werden, einzelnen Personen muss es allerdings kostenlos zugesendet werden.

Gegen den Beschluss des Landgerichts Köln wird FragDenStaat Widerspruch einlegen. Das Gericht habe die Regelungen des Urheberrechts nicht ausreichend mit der Pressefreiheit abgewogen. Außerdem ist noch eine Klage zum Glyphosat-Gutachten von FragDenStaat gegen die Bundesregierung vor dem Berliner Landgericht anhängig. Noch ist unklar, ob beide Gerichte für den Fall zuständig sein werden.

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6 Ergänzungen

    1. Doch, es stimmt! Aber nur, wenn man bereits dort angemeldet ist.

      Wie? Noch keinen Account bei FragDenStaat? Dann wird es aber Zeit! Da sind noch so viele andere hochinteressante Anfragen zu stellen.

  1. Die SPD war bei Urheberrecht (EU-uploadfilter) ja für: „Zahlen ja / Blockieren nein“
    … also dafür, dass Urheber nicht bestohlen werden / aber auch keine Zensur statt findet.
    Da wir die Glyphosat-Studie als „Staat“ ja wohl offenbar schon bezahlt hatten,
    kann es hier doch nun gar keine Veröffentlichungsblockade geben:
    Frau Barley sollte am 15. April im EU-Rat wohl doch noch eine deutsche Stimmenthaltung durchsetzen! Angesichts dieses Zensur-Urteils aus Köln gegen frag-den-Staat schlagen wir ihr das heute Abend in der Urania am besten mal vor!

    1. Antworten von Frau Barley waren:
      1. soll das Urheberrecht nicht auch das „nein“ zu einer Verwendung beinhalten ( ich solle mir vorstellen, ich hätte ein Kunstwerk erschaffen, die AFD würde es nun für sich nutzen, – wäre es ein Trost, wenn sie dafür bezahlen, ich die Nutzung aber nicht verhindern kann ? ) ?
      So strikt könne man das SPD „Zahlen ja / Blockieren nein“ nicht einklagen.
      2. Urheberrecht notwendig. ( Im Netz so wie außerhalb. ) – sie habe alles in ihrer Macht stehende versucht, den Artikel 13 (neu 17) zu kippen, aber dies sei nun ‚mal nicht gelungen. Und bei der Abstimmung im EU-Parlament hätte die SPD dagegengestimmt, aber es hat nun mal nicht gereicht.
      3. In anderen EU-Ländern sei das Thema upload-Filter-für-Urheberechtsschutz kein so breit in der Bevölkerung bedeutsames, deshalb wäre ein sich-Enthalten beim EU-Rat, (Rats-Abstimmung sei eine Art „nur-noch-Notartermin“), eine Provokation für die anderen EU-Länder, die dann den Eindruck hätten, DE sei unberechenbar, weil es nach im Parlament und im Trilog in 4 Jahren mühsam verhandelten Kompromissen sich dann beim Abschluss versuche, aus der Verantwortung zu stehlen.

      1. Ich hatte erst gedacht, ja, in anderen Ländern wird vielleicht nicht so darüber gestritten, weil andere Länder eben auch keinen Staat haben, der das Urheberrecht (mit und ohne verpflichtende upload-Filter) versucht, als Geheimhaltungswerkzeug zu missbrauchen – aber ich muss zugeben, dass die Justizministerin für das Urteil aus Köln nicht der passende Lösungsweg ist.
        Der hoffnungsvollere Ansatz ist dann wohl doch der EUGH.
        Der fällt in einem ähnliche Fall wohl auch noch ein Urteil
        https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/frag-den-staat-ifg-iwg-klage-bundesregierung-glyphosat-gutachten/
        und von ihm geht mehr Hoffnung aus, wie ich von Euch weiß:
        https://www.sueddeutsche.de/digital/gerichtsurteil-eugh-stoppt-upload-filter-fuer-soziale-netzwerke-1.1285690 .

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