Die EU-Staaten haben am Freitag eine gemeinsame Position zur Urheberrechtsreform beschlossen. Die Mitgliedsländer wollen nun mit Kommission und Parlament hinter verschlossenen Türen über eine endgültige Fassung der Reform verhandeln. Damit kommt ein mehrjähriger Prozess für ein „zukunftsfähiges“ Urheberrecht auf europäischer Ebene zu Ende. In den Vorschlägen zur Reform verstecken sich allerdings zwei toxische Vorschläge, die negative Auswirkungen auf die freien Entfaltungsmöglichkeiten im Internet hätten: Upload-Filter und das Leistungsschutzrecht. Deutschland stimmte im Rat gegen das Verhandlungsmandat, wie ein Sprecher der Ständigen Vertretung Deutschlands sagte. Das Mandat wurde dennoch mit Mehrheitsbeschluss angenommen.
Worum es konkret geht: Nach Wunsch der Kommission und des Rates soll künftig jeder Upload auf Internet-Plattformen wie Youtube gefiltert werden, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Die Entscheidung darüber treffen bei den großen Plattformen in den meisten Fällen automatisierte Systeme. Diese werden bereits bisher für drastische Fehlentscheidungen verantwortlich gemacht. Gegner sprechen darum von „Zensurmaschinen“. Aus Sicht von Kritikern nehmen die Verhandler der EU-Staaten damit auch das Ende der Meme-Kultur im Netz in Kauf.
Außerdem möchten die Mitgliedsstaaten und die Kommission ein Leistungsschutzrecht einführen, wie es in Deutschland bereits gescheitert ist. Das Leistungsschutzrecht läuft darauf hinaus, dass selbst für die Verwendung kurzer Texte und Nachrichteninhalte eine Abgabe an die Urheber und die Verleger zu entrichten ist – de facto ist das eine Linksteuer. In der Urheberrechtsreform setzt sich mit dem heutigen Beschluss des Rates eine besonders verlegerfreundliche Position durch.
Der Koalitionsvertrag: egal
Die deutschen Regierungsparteien signalisierten zuletzt ihre Ablehnung gegenüber Upload-Filtern und Leistungsschutzrecht. Der Koalitionsvertrag der Unionsparteien mit der SPD schrieb fest, dass eine Verpflichtung zur Filterung aller Inhalte „unverhältnismäßig“ sei. Die neue Digitalministerin Dorothee Bär (CSU) sagte kurz darauf in einem Interview, dass sie das Leistungsschutzrecht auch als Regierungsmitglied grundsätzlich ablehne.
In einer gemeinsamen Erklärung hatten zuletzt EU-Abgeordnete von SPD, Grünen, FDP und Linkspartei die Bundesregierung dazu aufgerufen, sich an den Koalitionsvertrag zu halten und den Zensurmaschinen eine Absage zu erteilen. Insbesondere die Piraten-Abgeordnete Julia Reda, die Teil der Grünen-Fraktion ist, setzte sich in den vergangenen Monaten unermüdlich gegen die Filterpflicht ein.
Im Bundesjustizministerium sieht man die Sache differenziert: Der europäische Gesetzgeber stehe vor der Aufgabe, die Rechtspositionen der Urheber und Unternehmen der Kulturwirtschaft, der Plattformen und der Nutzer auszutarieren, schrieb eine Sprecherin des BMJV im Vorfeld des Beschlusses im Rat an netzpolitik.org. „Vor diesem Hintergrund ist die Bundesregierung in Brüssel allenfalls dann bereit, über präventive Maßnahmen zur Sichtung von illegalen Uploads zu sprechen, wenn diese erforderlich und verhältnismäßig sind und sehr zielgerichtet zum Einsatz kommen, und dass ein ‚Overblocking’ durch klare technische Standards vermieden wird. Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus ein wirksames Beschwerdeverfahren für Nutzer.“
Wikipedia bleibt gefährdet: Jetzt ist ein CDUler am Zug
Eine Schlüsselrolle kommt nun einem Unionspolitiker zu: Der Chefverhandler des EU-Parlaments für die Urheberrechtsreform ist Dorothee Bärs Unionskollege Axel Voss. Dieser hält das Leistungsschutzrecht für „vielleicht nicht die beste Idee“. Daran festhalten will er aber trotzdem. Generell wehrte Voss bisher jeden progressiven Vorschlag zur Verbesserung der Urheberrechtsreform ab und drängt auf Vorschläge für das Urheberrecht, die ausschließlich den Partikularinteressen der Verwerter helfen und die Digitalwirtschaft als Ganzes schwächen. Das Schicksal von nichtkommerziellen Plattformen bleibt dabei tendenziell auf der Strecke: Voss’ Vorschlag für Upload-Filter legt Wikipedia erhebliche Schranken auf. Dabei verstand Voss zumindest bis vor kurzem nicht völlig, wie Wikipedia eigentlich funktioniert.
Der nächste Schritt ist nun die Festlegung des Parlamentes auf eine eigene Position. Die wichtigste Vorentscheidung trifft dabei der Rechtsausschuss des Parlamentes (JURI). Die Abgeordneten des Ausschusses und im Parlamentsplenum müssen dann entscheiden, ob sie die Vorschläge von Voss übernehmen oder nicht. Erst danach können die Mitgliedsstaaten mit Vertretern von Kommission und Parlament verhandeln. Diese Verhandlungen unter Ausschluß der Öffentlichkeit finden im sogenannten Trilog statt, einem immer wieder als intransparent kritisierten Gremium. Einigt man sich im Trilog auf eine Reform mit Upload-Filtern und Leistungsschutzrecht, ist sie praktisch beschlossene Sache. Die Freiheit im Netz wird damit ein Stückchen weiter eingeschränkt.
ERRATUM vom 28. Mai 2018: Am Freitag ist uns leider ein Fehler unterlaufen: Deutschland stimmte entgegen unserem Bericht im Rat gegen das Verhandlungsmandat, dass von einer Mehrheit der Mitgliedsstaaten beschlossen wurde. Der hier stehende Text wurde durchgehend korrigiert.
