Um gegen Terrorpropaganda auf Online-Plattformen vorzugehen, wird die EU-Kommission Mitte September einen konkreten Gesetzesentwurf vorlegen. Das sagte der EU-Sicherheitskommissar Julian King heute der Welt. Orientieren dürfte sich das Gesetz an den Eckpunkten vom vergangenen März, mit denen die Brüsseler Behörde die Plattformen zu freiwilligen Maßnahmen gedrängt hatte.
Damit wollte die Kommission die Betreiber verpflichten, terroristische Inhalte innerhalb einer Stunde von ihren Plattformen zu entfernen und das erneute Hochladen einmal erkannter Inhalte mittels Upload-Filtern zu verhindern. Obwohl dies laut King zu positiven Ergebnissen geführt hätte, seien jedoch nicht genügend Fortschritte gemacht worden.
Gesetz soll für alle Plattformen gelten
„Um unsere Bürger besser zu schützen, müssen wir jetzt härtere Maßnahmen bei terroristischen Inhalten ergreifen“, sagte King der Welt. „Um die freiwilligen Vereinbarungen zu ergänzen, arbeitet die EU-Kommission derzeit an einem Gesetzesvorschlag, den wir in Kürze veröffentlichen werden.“ Dieser soll in vollem Einklang mit den Grundrechten und der Meinungsfreiheit im Netz stehen, sagte King. Am Ende soll es einen „klaren, transparenten Rahmen und Minimumanforderungen für jede Internetplattform“ geben, die in der EU tätig ist. Ob damit eine Überarbeitung der E‑Commerce-Richtlinie einhergehen wird, bleibt unklar. Diese macht Plattformen erst dann für illegale Inhalte haftbar, wenn sie solche nach einer Meldung nicht löschen. Mögliche Verpflichtungen zu proaktivem Handeln und kurze Löschfristen drohen jedoch, dieses Prinzip umzukehren.
Somit setzt die Kommission um, wovor sie die Plattformbetreiber schon seit geraumer Zeit gewarnt hatte. Nach einer „Mitteilung“ vom September des Vorjahres folgte im März eine „Empfehlung“, mit denen Brüssel zunehmend die Daumenschrauben angezogen hatte. Druck gab es auch seitens der Mitgliedstaaten. Zuletzt drängten im Juni die Innenminister Deutschlands und Frankreichs auf eine EU-weite gesetzliche Regelung, verknüpft mit Strafen für die Betreiber, sollten sie den geforderten Löschpflichten nicht nachkommen.
Ausweitung auf andere Inhalte wahrscheinlich
Umfassen soll die Regelung auch kleinere Plattformen, die derzeit keine Ressourcen haben, um den Vorgaben aus Brüssel zu genügen. Schließlich handelt es bei den Systemen um eine aufwendige Kombination aus Künstlicher Intelligenz, Bilderkennungssoftware und Upload-Filtern, die auf eine gemeinsam betriebene Datenbank mit digitalen Fingerabdrücken zurückgreifen. Das können sich nur große Anbieter leisten. „Dies alles führt dazu, dass solche Inhalte im Netz zunehmen, nach ihrer Löschung wieder auftauchen und sich von Plattform zu Plattform weiterverbreiten wie ein Virus“, sagte King der Welt. Zu erwarten ist deshalb, dass sich alle Betreiber entweder an die von den großen Anbietern entwickelten Systeme anschließen oder die Technik von ihnen lizenzieren müssen. In der Vergangenheit hat sich jedoch gezeigt, dass solche Systeme notorisch unzuverlässig sind und regelmäßig legitime Inhalte entfernen.
Unklar bleibt zudem, gegen welche Inhalte sich das kommende Gesetz genau richten soll. Zwar spricht King in erster Linie von Terrorinhalten, machte aber geltend, dass es in den EU-Ländern zahlreiche unterschiedliche Regelungen zur Löschung von Inhalten gebe. Dies würde Rechtsunsicherheit bei den betroffenen Tech-Unternehmen schaffen. Die bisherige Brüsseler Empfehlung richtet sich ausdrücklich gegen „terroristische Inhalte, Aufstachelung zu Hass und Gewalt, Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern, Produktfälschungen und Urheberrechtsverletzungen“ – also eine ganze Palette an Inhalten, gegen die die EU-Kommission vorgehen will. Auch im Brief Seehofers ist von einer eventuellen Ausdehnung auf „sonstige rechtswidrige Inhalte“ die Rede.
