Sechs Monate vor der Bundestagswahl dürfen Parteien und Wählergruppen nach dem Bundesmeldegesetz Daten von Wahlberechtigten erfragen und für den Wahlkampf nutzen. Das bedeutet: Da die Bundestagswahl am 24. September stattfindet, müssen die Einwohnermeldeämter ab kommendem Freitag die Namen und Anschriften von möglichen WählerInnen aus den Melderegistern herausgeben.
Parteien dürfen die Daten aller Wahlberechtigten gesammelt nach Altersgruppen erfragen. Sie können also zum Beispiel alle Namen und Adressen von Personen im Alter von 18–22 Jahren in einer Stadt oder alle Personen über 65 Jahren in einer Gemeinde anfordern. Die Melderegisterauskunft benutzen Parteien dementsprechend vor allem, um ErstwählerInnen zu werben. Besonders die NPD ist dafür bekannt, die Daten für Wahlwerbung zu nutzen.
Daten nur für Wahlwerbung, aber Missbrauch möglich
Die Nutzung der Daten hört allerdings nicht automatisch nach dem Wahlkampf auf. Zwar sind die Parteien per Gesetz dazu verpflichtet, die ihnen übermittelten Daten spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen. Sie dürfen die Daten außerdem ausschließlich für Wahlwerbung und nicht für Mitgliederwerbung nutzen. Eine effektive Kontrolle dazu findet jedoch nicht statt.
Auf Anfrage von netzpolitik.org war verschiedenen Landesbeauftragten für Datenschutz nicht bekannt, dass es in der Vergangenheit datenschutzrechtliche Prüfungen von Parteien gegeben hätte. Das liege zum einen an begrenzten Ressourcen der Datenschutzbehörden. Zum anderen habe es an konkreten Verdachtsfällen gefehlt, dass Daten missbraucht worden seien.
Jetzt Datenweitergabe widersprechen!
Aber es gibt eine gute Nachricht: Du kannst der Weitergabe Deiner Daten an Parteien widersprechen. Gemeinsam mit der Plattform selbstauskunft.net haben wir dazu ein Online-Formular entwickelt, mit dem Du einen Widerspruch kostenlos an das für Dich zuständige Einwohnermeldeamt schicken kannst.
Wenn Du den Service nutzt, widerspricht Du automatisch nicht nur der Weitergabe Deiner Daten an Parteien und Wählergruppen für die Bundestagswahl, sondern auch für weitere Wahlen und Abstimmungen. Außerdem wird Adressbuchverlagen, der Presse und dem Rundfunk, Religionsgesellschaften und der Bundeswehr verboten, Deine Daten anzufragen.
So widersprichst Du der Weitergabe Deiner Daten:
- Auf selbstauskunft.net die Postleitzahl deiner Hauptwohnung angeben und das passende Einwohnermeldeamt auswählen
- Wenn das Amt oder die dazugehörige Faxnummer in der Datenbank noch nicht existiert, Daten neu hinzufügen
- Namen und Adressdaten ins Formular eingeben und auf „Absenden“ klicken
- Die Plattform sendet per Fax Deinen Widerspruch ans Einwohnermeldeamt. Er muss dann im Melderegister vermerkt werden.
Widersprüche sind auch auf anderem Wege möglich, etwa mit einem Telefonanruf oder persönlich vor Ort. Wir empfehlen aber die Nutzung des Tools auf selbstauskunft.net, um sicherzugehen, dass der Widerspruch auch registriert wird.
Natürlich nutzen Parteien inzwischen für Wahlwerbung auch Plattformen wie Facebook. Dagegen helfen zumindest teilweise Adblocker.

