Rückblick auf Causa Landesverrat: „Der Verfassungsschutzchef bringt den Generalbundesanwalt zu Fall“

Wenn es nach Verfassungsschutz-Präsident Maaßen ginge, wären Markus und Andre von netzpolitik.org im Knast, der Vorwurf: Landesverrat. Doch der einzige, der in der Folge seinen Job verlor, war Generalbundesanwalt Range. Ein neues Buch widmet der Affäre aus dem Sommer 2015 jetzt ein eigenes Kapitel.

Maaßen und Range
Verfassungsschutzpräsident Maaßen (noch immer) mit Generalbundesanwalt Range (nicht mehr). – Alle Rechte vorbehalten Sebastian Haas, Akademie für Politische Bildung Tutzing

Der Autor Holger Schmidt ist „Terrorismusexperte“ der ARD, führt das Terrorismus Blog und twittert unter @terrorismus. Sein aktuelles Buch Wie sicher sind wir? Terrorabwehr in Deutschland erschien am 7. April im Orell Füssli Verlag. Dieser Beitrag ist eine leicht gekürzte Version des gleichnamigen Kapitels. Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von Autor und Verlag. Alle Rechte vorbehalten.

„Herr Präsident des BfV Dr. Maaßen erstattet Strafanzeige unter allen rechtlichen Gesichtspunkten.“

— Dr. Willems, Bundesamt für Verfassungsschutz

Alles begann im Mai 2015 per Post. Mit einer simplen Strafanzeige. Sie kam vom Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen. Ihm und seiner Behörde war ein Berliner Ritual schon seit Monaten ein Dorn im Auge: Wann immer sich das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages (PKGr) mit sensiblen, ja sogar als geheim klassifizierten Vorgängen rund um das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beschäftigte, sickerten die mitgeteilten Informationen und Papiere binnen Stunden an bestimmte Journalisten durch – vor allem an die beiden Blogger Markus Beckedahl und Andre Meister von der Internetseite „netzpolitik.org“ sowie eine Handvoll anderer Hauptstadtjournalisten.

Rational betrachtet kamen als Leck nur Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, des Bundesinnenministeriums, wenige Mitarbeiter der Verwaltung des Deutschen Bundestages und die Abgeordneten des PKGr selbst als Quellen bzw. undichte Stelle in Frage. Aus Sicht des Verfassungsschutzes offenkundig alles keine besonders guten Kandidaten für eine Strafanzeige. Das BfV konnte, wenn es sich nicht der Lächerlichkeit preisgeben wollte, kaum den Generalbundesanwalt um ein Ermittlungsverfahren gegen eigene Mitarbeiter (zumal der Verfassungsschutz dafür eine eigene Sicherheitsabteilung hat) oder die eigene Aufsichtsbehörde, das Bundesinnenministerium, bitten. Auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages, zumal solche, die für die Aufsicht des Verfassungsschutzes zuständig sind, konnte man schlecht explizit anschwärzen.

So wählte Hans-Georg Maaßen den vermeintlich sicheren Weg einer schriftlichen Strafanzeige gegen die beiden Blogger und gegen „Unbekannt“, wer auch immer das am Ende sein möge. Es war ein kurzer Brief aus seinem Bundesamt an das Landeskriminalamt Berlin, allerdings ein Brief mit erheblicher Sprengkraft.

Dass der Vorgang eine gewisse Brisanz hatte, erkannte der damalige Generalbundesanwalt Harald Range, bald nachdem ihm das Schreiben des Bundesamts für Verfassungsschutz vom LKA Berlin mit der Bitte um Prüfung einer Übernahme vorgelegt wurde. Wie gefährlich ihm selbst das Ganze aber werden könnte, unterschätzte der Generalbundesanwalt. Hans-Georg Maaßen hatte ihm mit der Anzeige – bewusst oder unbewusst – ein trojanisches Pferd überstellt. Doch Range hielt die Sache wohl zunächst für so etwas wie einen ungelegenen Gaul, dem man mit dem richtigen Umgang schon beikommen könne. Die Brisanz eines Ermittlungsverfahrens gegen Journalisten sei ihm klar gewesen, sagte er hinterher, er glaubte allerdings auch fest daran, diese Herausforderung juristisch sauber lösen zu können.

Die erste und alles entscheidende Frage war dabei: Hatten Beckedahl und Meister tatsächlich ein Staatsgeheimnis verraten? Oder nur Dinge veröffentlicht, die dem Amt zwar unangenehm waren, aber unter die Meinungsfreiheit fielen? Das BfV legte dazu ein „ausführliches“ Rechtsgutachten vor, in dem das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses bejaht wurde. Harald Range versuchte zweigleisig vorzugehen. Er leitete am 13. Mai 2015 förmlich ein Ermittlungsverfahren ein, wollte aber die Frage, ob es sich tatsächlich um Staatsgeheimnisse handelte, zunächst nochmals durch einen unabhängigen Gutachter klären lassen.

Die Frage, wie geheim die veröffentlichten Informationen waren, war juristisch aus zwei Gründen alles andere als trivial. Erstens bedurfte es eines großen rechtlichen und sicherheitspolitischen Sachverstandes, um die veröffentlichten Unterlagen richtig bewerten zu können. Zweitens wird der Begriff des Staatsgeheimnisses in der deutschen Rechtswissenschaft selten gebraucht, es gibt wenige Präzedenzfälle und Entscheidungen dazu. So musste der Gutachter zwar nicht gerade Neuland betreten, hatte aber eine schwere Aufgabe vor sich – verbunden mit der Gewissheit, eine Untersuchung an einem Wespennest vorzunehmen. Entsprechend schwierig gestaltete sich die Suche nach dem Gutachter. Mehrere Kandidaten, darunter Professoren und ehemalige Richter, sagten der Bundesanwaltschaft ab. Harald Range hatte sogar höchste Vertreter der Karlsruher Justiz gefragt. Am Ende erklärte sich der junge Jurist Professor Jan-Hendrik Dietrich vom Fachbereich Nachrichtendienste der Hochschule des Bundes für Öffentliche Verwaltung bereit, das Gutachten zu erstellen.

Dietrich ist zu diesem Zeitpunkt noch keine vierzig Jahre alt und bittet die Bundesanwaltschaft arglos um etwas Aufschub, da er zunächst einen geplanten Urlaub antreten will. Karlsruhe akzeptiert das. Man ist froh, endlich einen Gutachter gefunden zu haben.

Allerdings ist in der Bundesanwaltschaft inzwischen ein neues Problem aufgetaucht. Möglicherweise muss in dem Fall neben dem Strafgesetzbuch auch eine Vorschrift des Berliner Pressegesetzes beachtet werden: Die Blogger leben und arbeiten in Berlin, es gibt gute Gründe, dass für ihre Internetseite die Regeln des Berliner Presserechts gelten. Dann könnte es aber sein, dass eine mögliche Straftat durch ihren Blogartikel schon nach sechs Monaten – also Anfang August 2015 – verjähren würde. Die Bundesanwaltschaft macht deshalb etwas aus ihrer Sicht sehr Naheliegendes und Harmloses: Sie teilt Markus Beckedahl und Andre Meister mit einem einfachen, nur eine Seite langen Brief mit, dass ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingleitet wurde. Damit wird die Frist unterbrochen, die Beschuldigten wissen nun, woran sie sind, und können sich in aller Ruhe Verteidiger besorgen. Eine – theoretisch denkbare – Redaktions- und Wohnungsdurchsuchung unterlässt der Generalbundesanwalt ganz bewusst, er glaubt, die Situation damit entschärfen zu können.

Doch der harmlos gedachte Brief aus Karlsruhe verwandelt sich in den Händen der beiden Blogger zu politischem Sprengstoff: Beckedahl und Meister lassen sich mit dem Schreiben der Bundesanwaltschaft fotografieren und halten dabei eine soeben an sie überreichte Urkunde der Bundesregierung „Deutschland, Land der Ideen“ in die Kamera. Binnen Stunden werden sie zu Stars der Online-Gemeinde. Das Bild verbreitet sich in rasender Geschwindigkeit. Die Fronten sind der Netzgemeinde dabei völlig klar: Robin Hood und Little John in Berlin, der böse Sheriff von Nottingham in Karlsruhe.

Im Elfenbeinturm der Bundesanwaltschaft versteht man die Welt nicht mehr. Warum ist man plötzlich der Buhmann? Bewusst hatte man doch all das unterlassen, was man bei einem „normalen“ Fall von Landesverrat getan hätte: Festnahme, Beschuldigtenvernehmung, Hausdurchsuchung, Antrag auf Untersuchungshaft. Man glaubte den sanften Weg gewählt zu haben, hatte nur einen freundlichen Brief geschrieben, um eine Frist zu unterbrechen.

Doch es fehlte der politische Instinkt – und jede Vorbereitung.

Markus Beckedahl und Andre Meister mit GBA-Brief und Förderpreis. - Public Domain netzpolitik.org

Ob Innenpolitiker, Medien oder der Bundesjustizminister. Alle werden von der Nachricht „Generalbundesanwalt ermittelt gegen Blogger wegen Landesverrats“ überrumpelt. Zwar weiß das Bundesjustizministerium – und wohl auch Minister Heiko Maas selbst – von dem Ermittlungsverfahren und dem Vorgehen der Bundesanwaltschaft. Doch alle schätzen die öffentliche Wirkung falsch ein. Heiko Maas, zu dieser Zeit noch Medienliebling der Hauptstadt, möchte sich ungestört seiner Schirmherrschaft über die 13. Makkabiade in Berlin widmen. Erste Anfragen zu dem Ermittlungsverfahren erwischen ihn völlig unvorbereitet, sagen Mitarbeiter. So etwas schätzt der Minister nicht.

Ministerium und Behörde haben kein Konzept, wie sie mit dem Sturm der Entrüstung umgehen sollen. Medienanfragen werden zunächst abgebügelt. Es beginnt ein chaotisches Hin und Her, das im Nachhinein nicht völlig aufzuklären ist. Am Ende wird Generalbundesanwalt Harald Range in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Nach Alexander von Stahl als zweiter Generalbundesanwalt in der Geschichte der Bundesrepublik.

Doch der Reihe nach: Zunächst distanziert sich Bundesjustizminister Heiko Maas vor Journalisten in Berlin öffentlich von den Ermittlungen: „Ich habe heute dem Generalbundesanwalt mitgeteilt, dass ich Zweifel daran habe, ob die Journalisten mit ihrer Veröffentlichung die Absicht verfolgt haben, die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen.“ Zudem, fügt Maas hinzu, habe er Zweifel, dass es sich bei den veröffentlichten Dokumenten tatsächlich um ein Staatsgeheimnis handele.

Heiko Maas ist Politprofi, seine Sätze klingen gut. Doch in Karlsruhe ist man fassungslos. Natürlich kann man an den Motiven der Blogger im Guten wie im Bösen zweifeln. Aber das Metier der Staatsanwälte ist nicht der Glaube oder das Bauchgefühl. Sie ermitteln. Und halten sich dabei für die objektivste Behörde der Welt. Sollen sie ihre Ermittlung nun fallenlassen, weil ihr Minister an etwas „nicht zweifelt“? Ihr Verständnis als Staatsanwälte ist ein gänzlich anderes. Dass außerdem der Charakter des Staatsgeheimnisses die entscheidende Frage in dieser Sache sei, ist doch eine Binsenweisheit, gärt es in Karlsruhe. Eben deswegen hat man sich um ein weiteres Gutachten bemüht, obwohl das BfV-Gutachten schon ausdrücklich von einem Staatsgeheimnis sprach.

Doch für solche Feinheiten ist in der Debatte kein Platz mehr. Es ist ein illustres Dreieck entstanden: Die Medienprofis Heiko Maas und Markus Beckedahl stehen zwar nicht beieinander, aber auf ihre Weise jeweils gegen den vermeintlich bösen Generalbundesanwalt. Der ist ohnehin angeschlagen. Die Diskussion, warum er wegen des möglichen Abhörens des Handys von Bundeskanzlerin Angela Merkel durch den US-amerikanischen Geheimdienst NSA (National Security Agency) ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, nicht aber wegen des wohl millionenfachen Abhörens von „normalen“ Bürgern, hat die Öffentlichkeit nicht verstanden. Und Harald Range wurde durch Versprecher wie „NASA“ statt „NSA“ mehrfach zum Objekt der „heute Show“ und anderer Satiren.

Der Bundesjustizminister rückt schnell und deutlich ab. Nicht nur in der Bundesanwaltschaft ist man entsetzt. Es entsteht der Eindruck, Minister Maas versuche sich auf Kosten der eigenen Behörde aus der Affäre zu ziehen, weil er für die wenig populären Ermittlungen nicht verantwortlich sein will.

In dieser Situation, am Freitag, dem 31. Juli 2015, ruft die beamtete Staatssekretärin im Bundesjustizministerium Stefanie Hubig den Generalbundesanwalt mehrfach an und spricht mit ihm über das Ermittlungsverfahren. Harald Range sagt nach dem letzten Gespräch an diesem Tag, sie habe die Einstellung angewiesen. So notiert es auch Oberstaatsanwalt beim BGH Michael Greven in einem Aktenvermerk. Stefanie Hubig sagt dagegen später, sie sei mit dem Generalbundesanwalt im Gespräch übereingekommen, dass das Verfahren eingestellt werde. Angewiesen haben sie ihn nicht und ebenso wenig habe sie ihm gedroht.

Einige Wochen darauf sind die Telefonate zwischen der Staatssekretärin und dem Generalbundesanwalt Thema in einer nicht-öffentlichen Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags. Den Vorsitz hat die Abgeordnete Renate Künast (Bündnis90/ Die Grünen). Laut Protokoll kommt es zu folgendem Dialog:

Abg. Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wer hat zu Ihnen gesagt: Jetzt geht es um Ihren Kopf – entweder Sie stellen ein oder Sie werden entlassen? War das Frau Hubig oder wer sonst und war das? Persönlich oder telefonisch?

GBA Harald Range: Telefonisch, Frau Hubig.

Die Vorsitzende: Dazu möchte der Minister etwas sagen. Jetzt erhält er das Wort und die anderen überlegen, welche Fragen noch offen sind.

BM Heiko Maas (BMJV): Ich würde das gerne zurückweisen. Ich weise noch einmal daraufhin, dass Frau Hubig sich hier im Haus befindet und jederzeit bereit ist, das auch noch einmal zu bestätigen. Ich weise auch daraufhin, dass es völlig unlogisch ist, am Freitag eine solche Behauptung oder eine solche Drohung auszusprechen, wenn verabredet ist, dass das Justizministerium eine Stellungnahme in der Woche danach vorlegt, die dann über das weitere Verfahren Aufschluss geben soll und dann gleichzeitig sagt: Jetzt stellen Sie innerhalb von einer Stunde ein, sonst kostet das Ihren Kopf.

Die Vorsitzende: Da stehen jetzt Aussagen gegen Aussagen, Angaben gegen Angaben. Das ist so. Ob das jetzt logisch ist oder nicht, ist eine andere Frage. Ich habe gelernt, dass manchmal mehr Dinge unlogisch sind, als ich mir erträumen konnte.

Bis heute bleibt die Frage offen, ob der Generalbundesanwalt oder die Staatssekretärin mit ihrer Darstellung der „Freitags-Telefonate“ Recht haben. Stefanie Hubig sagt gut ein Jahr später, im September 2016, sie habe nicht die Unwahrheit gesagt, unterstelle Range aber auch nicht, dass er gelogen habe. Fest steht: Der Generalbundesanwalt hätte in den Freitags-Telefonaten auf eine schriftliche Weisung bestehen können, das Verfahren einzustellen. Ob das Ministerium diese Weisung dann tatsächlich auch schriftlich erteilt hätte, ist spekulativ. Dass Range es nicht verlangt hat, dürfte er sich heute selbst vorwerfen. Nicht viel mehr als acht Monate trennten ihn noch vom regulären Ruhestand.

Sein Nachfolger, Peter Frank, ist hinter den Kulissen schon für den regulären Wechsel im Amt auserkoren. Wie schnell er es antreten wird, zeichnet sich erst nach dem Wochenende ab: Am Montag, dem 3. August, kommt Harald Range nach einem unruhigen Wochenende wieder in die Bundesanwaltschaft. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich inzwischen durch ihre Sprecherin Christiane Wirtz von ihm distanziert. Er selbst hat an diesem Wochenende kaum geschlafen, viel gegrübelt, sich immer wieder gefragt, ob er gegenüber Berlin vorschnell klein beigegeben hat. Sein Gedanke: Ein Staatsanwalt, der gegen seine eigene Überzeugung aufhört zu ermitteln, muss sich zwangsläufig fragen, ob er sich der Strafvereitelung schuldig macht.

Da kommt plötzlich aus seinem Ermittlungsreferat eine erstaunliche Nachricht: Der Gutachter, Prof. Dietrich, hat sich gemeldet und mitgeteilt, dass er bereits ein erstes Teilergebnis festgestellt hat: Zumindest in einem Punkt liege ein Staatsgeheimnis vor! Harald Range wittert die Chance, die unselige Sache aus seiner Sicht doch noch sauber zu Ende führen zu können. Doch das Bundesjustizministerium will davon nichts wissen. Man habe doch eine klare Vereinbarung getroffen, die Sache ruhen zu lassen, heißt es verärgert aus Berlin.

Am nächsten Morgen, es ist der 4. August 2015, tritt der Generalbundesanwalt in seiner Behörde vor die Medien. Er verliest vor dem Siegfried-Buback-Saal ein Statement. Der Platz scheint mit Bedacht gewählt: In seinem Rücken hängen die Porträts seiner Vorgänger. Die Erregung Harald Ranges ist spürbar:

Zur Wahrung und Sicherung der Objektivität der Ermittlungen habe ich am 19. Juni 2015 ein externes Gutachten in Auftrag gegeben. Der unabhängige Sachverständige sollte klären, ob es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt. Der Sachverständige teilte mir gestern mit, dass es sich nach seiner vorläufigen Bewertung bei den am 15. April 2015 veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt. […] Die Bewertung des unabhängigen Sachverständigen habe ich dem Bundesministerium der Justiz gestern unverzüglich mitgeteilt. Mir wurde die Weisung erteilt, das Gutachten sofort zu stoppen und den Gutachtenauftrag zurückzuziehen. Dieser Weisung habe ich Folge geleistet.

An dieser Stelle macht Range eine längere Pause – und fährt fort:

Die Presse- und Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Dieses Freiheitsrecht gilt aber nicht – auch nicht im Internet – schrankenlos. Es entbindet Journalisten nicht von der Einhaltung der Gesetze. Über die Einhaltung der Gesetze zu wachen, ist Aufgabe der Justiz. Diese Aufgabe kann sie nur erfüllen, wenn sie frei von politischer Einflussnahme ist. Daher ist die Unabhängigkeit der Justiz von der Verfassung ebenso geschützt wie die Presse- und Meinungsfreiheit. Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz. Mit Blick auf diese im Raum stehenden Vorwürfe und die anderen Vorwürfe habe ich mich auch gehalten gesehen, die Öffentlichkeit heute darüber zu informieren.

Harald Range hat den Fehdehandschuh geworfen. Er ahnt, dass er im Amt keine Perspektive mehr hat. Aber er will nicht klein beigeben.

Streit zwischen dem Generalbundesanwalt und dem Bundesjustizministerium hat es in der Geschichte der Bundesrepublik schon oft gegeben. Auch Ranges Vorgänger Kay Nehm und seine Vorgängerin Monika Harms fochten ihre Sträuße, insbesondere in der Amtszeit von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Aber noch nie wurde ein Streit so öffentlich und mit so deutlichen Worten ausgetragen. Wahrscheinlich ahnt Harald Range schon seit Tagen, dass er vorzeitig abgelöst werden soll. Aber er will sich nicht als geprügelter Hund vom Hof schleichen. Am gleichen Abend teilt Heiko Maas mit, dass der Generalbundesanwalt in den einstweiligen Ruhestand versetzt wird. Der Abteilungsleiter Revision, Bundesanwalt Gerhard Altvater, übernimmt kommissarisch die Leitung der Behörde.

Sitz der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. - CC-BY 3.0 Voskos

Als Harald Range am nächsten Tag noch einmal in die Bundesanwaltschaft kommt, stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gängen und applaudieren ihm, erzählt Range später.

Es gibt in der Behörde intensive Diskussionen darüber, was im Fall „netzpolitik.org“ rechtlich richtig ist. Aber das Aufbegehren gegen eine als opportunistisch empfundene Weisung aus Berlin eint die Karlsruher Juristen hinter ihrem gerade geschassten Chef. So beliebt wie am letzten Tag war der in seiner ganzen Amtszeit nicht, hört man aus der Bundesanwaltschaft. Am gleichen Abend feiert die Mitarbeiterschaft Harald Range im Innenhof. Es ist ein spontaner Ausstand. Mit Spanferkel und Bier.

Die Reaktion der Bundesanwaltschaft ist typisch für die Behörde. Wenn einer der ihren von außen in die Kritik gerät, schließen sich solidarisch die Reihen – unabhängig davon, wie man intern die Sache sieht. „Man kann in der Behörde kaum mehr Rückhalt bekommen, als wenn man öffentlich kritisiert wird“, sagt einer von innen. Das gilt für die Chefs, aber auch für die Staatsanwälte „an der Front“, wie man die Öffentlichkeit vor Gericht oder in den Medien nennt. Man sieht sich als eine Art Familie, als Schicksalsgemeinschaft. Manche würden wohl noch das Adjektiv „ausgewählt“ hinzufügen. Was bei BKA, BND oder BfV schon durch die reine Größe der Behörden undenkbar ist, wird in der Karlsruher Behörde möglich: Man kennt sich bestens. Fluktuation ist selten. Wer auf eine Planstelle nach Karlsruhe kommt, geht meistens nicht mehr fort.

Das Buch Wie sicher sind wir? Terrorabwehr in Deutschland gibt’s im Orell Füssli Verlag.

Nachtrag:

Auf sein Buch – bzw. auf diesen Gastbeitrag bei netzpolitik.org – hat Holger Schmidt Anfang Oktober 2017 ein Brief einer Anwaltskanzlei erreicht. Sie teilt ihm im Namen des Verfassungsschutzpräsidenten Dr. Hans-Georg Maßen mit, dass dieser seine Strafanzeigen ausschließlich gegen „Unbekannt“ und nicht gegen konkrete Personen gestellt hat und bittet darum, dies richtig zu stellen. Holger Schmidt sagt dazu:

Tatsächlich ist das so, dass die Anzeigen formal gegen Unbekannt gestellt worden sind. Durch die Sachverhaltsschilderung in den Anzeigen entsteht trotzdem – zumindest für mich – ein deutlicher Eindruck, an wen der Präsident dabei gedacht hat.

Wer sich eine eigene Meinung bilden will, den Vorfall haben wir hier detailliert beschrieben: Strafanzeigen belegen, wie BfV-Präsident Maaßen das Verfahren wegen #Landesverrat inszenierte.

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14 Ergänzungen

  1. Man kann lange darüber schreiben, aber die „Geheimnisse“ um die es ging, waren keines Blickes würdig, weil in allen möglichen Medien schon vorher publiziert. Auch Maas und Runge hätten das mühelos über alle möglichen Suchmaschinen finden können. Die Anzeige hielt zumindest ich für eine PR-Aktion des Verfassungsschutzes zu Gunsten von Netzpolitik.

    Die Artikel hier sind größtenteils sehr zahm formuliert. Wichtigere Dinge, wie die Schnüffeleien diverser Geheimdienste, die auf heise, golem und anderen Seiten publiziert werden kommen nur randlich vor. Stattdessen ellenlages Gesülze zu Untersuchungsausschüssen, von denen jedem, der schon länger als eine Wahlperiode in Deutschland lebt, klar ist, dass nichts rauskommen kann. Was kam raus? Nichts. Die deutschen Geheimdienste machen weiter ihre Arbeit, sie spitzeln rum. Die Gesetze wurden so angepasst, dass sie das „rechtmäßig“ tun. Oder gibt es den Irrsinn Nacktscanner auf Flughäfen nicht mehr? Doch, und dazu auch noch als Beigabe Videoüberwachung auf Bahnhöfen und Kennzeichenerfassung auf Autobahnen, sowie anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Sie versuchen die Stasi zu überbieten. Ergebnisse? Nichts. Aber ein Staat, der anlasslos jeden als potenziellen Verbrecher sieht und bespitzeln will, ist nun mal ein Polizeistaat. Deutschland inzwischen auch. Leider.

    1. Sorry, aber dieser Kommentar möchte in Deutsch für Menschen ohne festgetackerten Aluhut übersetzt werden:
      „Cui bono?!!! Und außerdem: Hier sind nur linbksgrün versiffte Weicheier, die die Radikalität in der Flüchtlingsfrage nicht begriefen!!!! Mimimimi wirdmanjanoch ichbinkein brabbel furz“

  2. Ein netter Abriss dessen, was H.-G. Maaßen losgetreten hat. Doch die Betrachtung macht einen wohlfeilen Bogen um das Innenministerium und deren Aufsichtsbehörde.

    Rational betrachtet kamen als Leck nur Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, des Bundesinnenministeriums, wenige Mitarbeiter der Verwaltung des Deutschen Bundestages und die Abgeordneten des PKGr selbst als Quellen bzw. undichte Stelle in Frage. Aus Sicht des Verfassungsschutzes offenkundig alles keine besonders guten Kandidaten für eine Strafanzeige. Das BfV konnte, wenn es sich nicht der Lächerlichkeit preisgeben wollte, kaum den Generalbundesanwalt um ein Ermittlungsverfahren gegen eigene Mitarbeiter (zumal der Verfassungsschutz dafür eine eigene Sicherheitsabteilung hat) oder die eigene Aufsichtsbehörde, das Bundesinnenministerium, bitten. Auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages, zumal solche, die für die Aufsicht des Verfassungsschutzes zuständig sind, konnte man schlecht explizit anschwärzen.

    So wählte Hans-Georg Maaßen den vermeintlich sicheren Weg einer schriftlichen Strafanzeige gegen die beiden Blogger und gegen „Unbekannt“

    Maaßen hat explizit „die beiden Blogger“ namentlich genannt. Er hätte sich sich auch darauf beschränken können, Anzeige gegen „Unbekannt“ zu erstatten, er hatte die Wahl – oder eben vielleicht auch keine. Handelte er gar auf Weisung, oder im Auftrag eines stillschweigenden Übereinkommens? Es gab ja im Vorfeld genügend Informations- und Abstimmungsbedarf bevor Maaßen aktiv wurde.

    Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass das BMI und letztlich auch das BKAmt sichtlich erleichtert war ob der Wendung der Dinge. Die Fokussierung auf den GBA war ein Geschenk des Himmels. Vermutlich haben die nicht im Innenhof darüber gefeiert sondern haben in den Katakomben die Korken knallen lassen.

    Maaßen hat die Verantwortung über diesen Skandal, er hat sie jedoch noch nicht übernommen. Nicht auszuschließen, dass er zu gekommener Zeit darüber noch stolpern muss.

    1. Es spricht einiges dafür, dass Maaßen die Anzeigen gegen uns mit Rückendeckung des Innenministeriums gestellt hat. Leider fehlen die Beweise, weil sowas „nur am Rande“ einer offiziellen Besprechung thematisiert wurde und wegen der Randlage leider nicht im Protokoll vermerkt wurde.

      1. Da eine Anzeige wg. Landesverrat kein Verfahren gegenüber Parksündern ist,kann davon ausgegangen werden,dass sich Maaßen eine Zustimmung des Innenministers TDM, seines Vorgesetzten eingeholt hat,der sich ebenfalls Rückendeckung aus dem Bundeskanzleramt und Merkel in Persona verschafft haben muss.
        Letzendlich haben mit hoher Wahrscheinlichkeit alle Ministerien,von Bundeskanzleramt,Innenministerium,Justiz,einschließlich Merkel von Maaßens Vorgehen gewusst und diese auch gebilligt.
        Nach Maaßens Anzeige durfte man einem Schmierenstück über vermeintliche Unwissenheit,Intrigen,“Aufrechten Gang“,Salamitaktik und Verlogenheit beiwohnen.

          1. @Markus Beckedahl
            Es ist realitätsfern ,das TDM, gegen Willen und Wissen Merkels, und des Kanzleramtes, Maaßen hat agieren lassen?
            Merkel hat abgewartet und im Laufe des Verfahren sich entsprechend der Windrichtung positioniert,das kleine 1×1 der Machtspiele beherrscht Helmuts „Mädchen“.
            „Always look on the bright side of life“
            Das Leben des Brian(Song).
            Ich pflichte Ihnen bei, dass der Beweis ihrer frühen Kenntnisnahme schwer zu erbringen ist.

  3. Der „Terrorismusexperte“ und Autor Holger Schmidt erzählt die Kausa aus der Innenperspektive von Ministerien.
    Dass eine falsche Anklage mit dem Vorwurf des Landesverrates keine Kleinigkeit gegenüber den Verdächtigten darstellt und im Zweifelsfall auch Existenzen vernichten kann, wird mit keinem Wort erwähnt.
    Vielleicht solle er sich auch mal mit Staatsterrorismus befassen damit er sein Expertenwissen um diesen nicht all zu seltenen Terrorbereich ergänzen kann.

    Jedenfalls kommt mir der Aspekt, dass man Menschen nicht einfach willkürlich der Strafverfolgung aussetzt, viel zu kurz.

  4. Das könnte eine Art Retourkutsche für den aufgeflogenen Bundestrojaner durch den CCC i.w.S. gewesen sein. Dabei scheint noch nicht aufgefallen zu sein, dass die Deutschen in der Liga längst nicht mehr mitspielen dürfen. Bedeutet, packen wir es an, aber nicht auf der dunklen Seite der Macht. Zum Beispiel genügen ein paar „likes“ auf Facebook, um ein komplettes Persönlichkeitsprofil des „Likers“ zu erstellen. Wie lange will sich Deutschland derartige Software, das Treiben von Google, Win 10 &. co. noch gefallen lassen? Wie lange sollen wir uns noch bespitzeln und ausspionieren lassen. Da gibt es nämlich rein garnichts zu beschönigen, wir sind in einer ganz üblen Gesellschaft angekommen. M.E. sind die Stunden von Maas & co. gezählt. Nicht als Kriminalitätsbekämper, sondern als oberster Spitzel der Republik, als Mielke 2.0.

    1. Komm, der Bundestrojaner ist ein Sturm im Wasserglas. Als die Befürworter das Wort „Bundestrojaner“ übernahmen, war die Sache geritzt.

      Maas kann man auch nicht mit dem greisen Polizistenmörder Mielke gleichsetzen, und seinem Spitzelapparat. das ist unangemessen.

  5. Das ist ja nur ein Auszug, dennoch finde ich -falls das dort fehlt- erwähnenswert:

    1. Range hatte im Ausschuss, soweit ich mich recht erinnere, an zwei verschiedenen Punkten eine Weisung ausgemacht, hier aufgeführt wird nur das Gespräch mit der Staatssekräterin. Das alleine macht ihn für mich unglaubwürdig, ob eine Weisung vorlag.
    2. Ein CDU-Mitglied (!) im Ausschuss fragte Range, wie man denn den Vorsatz gegen die Journalisten konstruieren will, wenn selbst die Bundesanwaltschaft ein Gutachten braucht, ob ein Staatsgeheimnis vorliegt.
    3. Der Hintergrund des Ganzen ist aus meiner Sicht nie richtig benannt worden, denn es ging aus meiner Sicht um nichts anderes als das Cicero-Urteil des BVerfG auszuhebeln und damit um einen MASSIVEN Angriff auf die Pressefreiheit insgesamt.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Cicero-Urteil
    Das BVerfG hatte 2007 diverse Ermittlungsmaßnahmen für verfassungswidrig erklärt, mit denen die Cicero-Redaktion „belastet“ wurde (bitte dort nachlesen für weiteres). Die Folge war, dass der § 353b StGB geändert wurde und zwar um den Absatz 3a:
    „(3a) Beihilfehandlungen einer in § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der Strafprozessordnung genannten Person sind nicht rechtswidrig, wenn sie sich auf die Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung des Geheimnisses oder des Gegenstandes oder der Nachricht, zu deren Geheimhaltung eine besondere Verpflichtung besteht, beschränken.“
    Dieses Journalistenprivileg versperrte nunmehr Ermittlungsbehörden die Möglichkeit die Quellen von Geheimnisverrat dort herauszufinden, wo das Leck ankommt, nämlich beim Journalisten. Der Landesverrat hat kein entsprechendes Journalistenprivileg, deswegen ist es für mich kein Wunder, dass über den eigentlich einschlägigen § 353b StGB versucht wurde eine Etage höher zu rutschen, nämlich zum Landesverrat. Pikant an der Sache ist dann natürlich noch, dass der Landesverrat eine der Katalogtaten der „neuen“ Vorratsdatenspeicherung ist.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.