Nach einer Abmahnung durch den Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat die Social-Media-Plattform Instagram angekündigt, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen zu ändern. Das teilte der vzbv heute in einer Pressemitteilung mit. Dem Foto- und Videodienst bleiben für die Vertragsänderungen noch einige Wochen, erst dann wird sich zeigen, ob er seine NutzerInnen in Deutschland wirklich fairer behandeln will.
Bei Beschwerden bitte an US-Schiedsgerichte wenden
Die Verbraucherschützer hatten unter anderem moniert, dass sich die Facebook-Tochterfirma vorbehalten hat, nach kalifornischem Verbraucherrecht zu handeln. So mussten NutzerInnen zusichern, dass Streitigkeiten nur vor US-amerikanischen Schiedsgerichten geklärt werden dürfen. Ein Verstoß gegen deutsches Recht, wie vzbv-Rechtsreferent Heiko Dünkel erklärt:
Unternehmen, die in Deutschland Geschäfte machen, müssen sich an deutsche Gesetze halten. Diese Selbstverständlichkeit scheint manchen global agierenden Unternehmen nicht bewusst zu sein.
Auch die anderen Punkte auf der 18-teiligen Mängellliste des vzbv haben es in sich. So kritisierte der Verband, dass Werbung laut derzeitigen Vertragsbedingungen nicht als solche gekennzeichnet werden muss und dass die Firma sich zu weitreichende kostenlose Nutzungsrechte an den Inhalten einräumen ließ, die die NutzerInnen erstellen. Zudem seien bestimmte Passagen zu weitgehend, in denen sich Instagram bescheinigen lässt, dass es den Zugang zu seinem Dienst nach alleinigem Ermessen sperren darf und für Vertragsverletzungen nicht haftet.
Keine ausreichende Information über Datennutzung
Ans Eingemachte geht es auch beim Datenschutz: Der vzbv hatte kritisiert, dass Instagram sich das Recht einräumen lässt, personenbezogene Daten an Werbekunden herauszugeben, ohne dass NutzerInnen dem explizit zustimmen. Datenschutzrechtlich ist jedoch vorgeschrieben, dass Unternehmen, die personenbezogenen Daten zu anderen als den Vertragszwecken verarbeiten, eine informierte und freiwillige Einwilligung der Betroffenen einholen müssen. Die Informationen in der Klausel waren nach Auffassung des vzbv jedoch zu vage, um den Vorgaben gerecht zu werden.
Auch wenn der vzbv hier nur gegen Formulierungen in den Vertragsbedingungen vorgehen kann, geht es dabei durchaus um Grundsätzliches, wie Dünkel gegenüber netzpolitik.org erklärt:
Hier geht es um den Kern des persönlichen Intimbereichs. Wir wissen zwar nicht genau, welche Daten gesammelt werden, aber es dürften umfassende Profile sein. Das Mindeste ist deshalb, dass die Informationen nicht einfach an irgendwen wiedergegeben werden, ohne dass der Verbraucher eingewilligt hat. Auch wenn es in der Branche üblich ist, dies anders zu handhaben, müssen wir dem etwas entgegensetzen.
Zu früh für Jubel
Bereits Ende September habe das Unternehmen, das seit 2012 zum Facebook-Konzern gehört, auf die Abmahnungen des vzbv reagiert. Es habe zugesichert, die Vertragsbedingungen zu überarbeiten, so der Verband. Dafür hat es Zeit bis Anfang November, in einigen Fällen auch bis Ende des Jahres – andernfalls würden Strafzahlungen fällig.
Dass Instagram nun vermeintlich einknickt, hat vermutlich aber eher damit zu tun, dass sich die großen Datenkonzerne derzeit ohnehin auf das Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 vorbereiten. Für Verstöße müssen sie dann nämlich mit Strafen rechnen, die bis zu vier Prozent ihres weltweiten Umsatzes entsprechen können.
Ob die neue Fassung die informationelle Selbstbestimmung und digitale Souveränität der NutzerInnen in Deutschland tatsächlich besser schützen wird, ist damit allerdings noch nicht gesagt. Das Geschäftsmodell der Social-Media-Plattform bleibt weiter personalisierte Werbung auf Grundlage von Analysen des Nutzungsverhaltens. Dazu gehört in der Industrie bislang, dass die Unternehmen ihre NutzerInnen im Dunkeln darüber lassen, wie die erhobenen Daten tatsächlich verwendet werden, um diese nicht abzuschrecken.
Es wäre deshalb tatsächlich ein Erfolg für den vzbv, wenn die Facebook-Tochterfirma diese Intransparenz nun aufheben würde. Wahrscheinlicher aber ist, dass Instagram die bemängelte Passage der Datenschutzerklärung zwar überarbeitet, aber trotzdem einen Weg sucht, NutzerInnen weiterhin nicht umfassend und konkret über die Analyse ihres Verhaltens zu informieren.
