Intransparente Datennutzung: Weitere juristische Schlappe für Facebook

Scrabble, Diamond Dash, The Ville: Wer über Facebooks App-Zentrum Spiele von Drittanbietern nutzt, muss diesen oft umfangreiche Daten zur Verfügung stellen. Darüber hat die Werbeplattform in der Vergangenheit nicht ausreichend informiert, wie das Berliner Kammergericht nun bestätigt.

CC-BY 2.0 Mike Mozart

In einem seit 2013 laufenden Verfahren gegen Facebook hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erneut Recht bekommen. Wie der vzbv heute mitteilte, muss die Werbeplattform künftig besser über die Weitergabe von Nutzerdaten an Dritte im Rahmen des sogenannten App-Zentrums informieren. Das Berliner Kammergericht wies eine Berufung des Unternehmens gegen ein gleichlautendes Urteil des Berliner Landgerichts [PDF] von 2014 zurück.

Über Facebooks App-Center können Nutzer zum Beispiel Games von Drittanbietern auf der Plattform spielen. Dafür müssen sie den Spielbetreibern meist Zugriff auf ihre Daten gestatten. Im konkreten Fall ging es unter anderem um das inzwischen eingestellte Spiel „The Ville“ der Firma Zynga, das unter anderem Mailadressen und alle Posts der Spieler abgriff. Wer auf den Button „sofort spielen“ klickte, bekam zwar eine allgemeine Info, dass diese Daten verarbeitet werden könnten. Es fehlte jedoch jedwede Erklärung, für welche Zwecke die Daten gespeichert und genutzt werden, wie Heiko Dünkel vom vzbv erklärt:

Die bereitgestellten Informationen waren in keinem Fall geeignet, eine informierte und freiwillige Einwilligung der Nutzer in die Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten einzuholen.

Auch die in diesem Zusammenhang oft verlangte (und erteilte) Generalerlaubnis zum Veröffentlichten von Posts im Namen der Nutzer ist laut dem Urteil [PDF] in der aktuellen Form unzulässig. Sie ist so allgemein gehalten, dass sie gegen Transparenzvorschriften für Allgemeine Geschäftsbedingungen verstößt.

Facebook muss sich an deutsches Recht halten

Dass Kammergericht stellt in diesem Zusammenhang auch grundsätzlich fest, dass Facebook sich an das deutsche Datenschutzrecht halten muss. Was nach einer Selbstverständlichkeit klingt, ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechtsdurchsetzung bei global agierenden Digitalkonzernen. Wie in vielen Verfahren in anderen Ländern auch, hatte Facebook in diesem Fall argumentiert, dass es sich nicht an deutsches Recht halten muss, weil der EU-Firmensitz in Irland liegt.

Das Kammergericht hat nun befunden, dass das schon allein deshalb nicht zutrifft, weil Facebook in Deutschland eine Tochterfirma unterhält, die für die Vermarktung von Anzeigenplätzen und die Betreuung von Werbekunden zuständig ist. Das Gericht bestätigt damit eine Sichtweise, auf deren Grundlage zuletzt spanische und französische Datenschutzbehörden Strafen gegen Facebook verhängt hatten.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles hat das Kammergericht eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen. Das Verfahren könnte also weitergehen. Mit der ab Mai 2018 anzuwendenden Datenschutzgrundverordnung wird Facebooks Verantwortungsvermeidungstaktik aber ohnehin obsolet: Nach dem Marktortprinzip müssen sich datenverarbeitende Firmen dann unzweifelhaft an die Datenschutzgesetze der Länder halten, in denen sie operieren.

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3 Ergänzungen

  1. Seit 2013 läuft das Verfahren ging dann in Berufung und wird nun zur nächsten Instanz weiter verwiesen.
    Facebook kann also erst einmal so weiter machen und mit den Daten weiter Geld verdienen.
    Ein Falschparker hingegen wird zwangsweise abgeschleppt und erhält seinen PKW nur gegen Entrichtung einer nicht zu kleinen Gebühr zurück.
    Wenn digital das gelten soll, was in der realen Welt schon lange gegolten hat, muss sich der Innenminister hier noch kräftig ins Zeug legen.
    Ach ich vergaß: Daten sind der Rohstoff der Zukunft.
    So wird der Datenschutz wahrscheinlich schneller abgeschafft werden, als das höchstrichterliche Urteil jemals gefällt werden wird.

  2. Wer weiß, wieviel Steuern Facebook in den Jahren 2015 und 2016 gezahlt hat
    a) in Deutschland
    b) in der EU
    c in den USA

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