Wenn Parlamentarier etwas von der Regierung wissen wollen, können sie Kleine Anfragen stellen. Traditionellerweise nutzen das primär Oppositionsabgeordnete, um die Regierung zu kontrollieren. Das funktioniert sowohl auf Landes- als auch Bundesebene, Anfragen gibt es zu fast jedem vorstellbaren Thema – sei es über „Gesetzliche Unfallversicherung für nebenberufliche Notärzte in Sachsen“ oder „Die Schweinepest kommt Nordrhein-Westfalen immer näher. Was unternimmt die Landesregierung angesichts dieser Bedrohung?“. Nicht immer stellen die Antworten zufrieden. Manchmal sind sie oberflächlich, manchmal liegen die Informationen nicht vor oder die Regierungen stufen sie als geheim ein.
„Für den Dienstgebrauch“ bis „Streng Geheim“
Besonders wenn es um Informationen zu Militär und Geheimdiensten geht, mauert die Regierung. Dazu gibt es verschiedene Abstufungen, je nach Geheimhaltungsgrad. Die niedrigste Stufe – „Nur für den Dienstgebrauch“ – bedeutet, dass die Informationen nicht der Öffentlichkeit, dafür aber den Abgeordneten zugänglich sind.
Bei „vertraulichen“ Verschlusssachen nimmt die Bundesregierung an, dass ein Bekanntwerden den Interessen oder dem Ansehen der Bundesrepublik schaden könnte. „Geheime“ und „streng geheime“ Informationen sollen in manchen Fällen geeignet sein, die Sicherheit oder den Bestand von Bund und/oder Ländern zu gefährden. Über alle eingestuften Informationen müssen die Abgeordneten schweigen, doch im Extremfall verweigert die Regierung sogar ihnen die Auskunft. Da sie in solchen Fällen nicht überprüfen können, wie geheim die Informationen wirklich sein müssen, sind sie abhängig von der Einschätzung der Bundesregierung.
Pauschales Mauern
In einer aktuellen Anfrage wollte die Linkenabgeordnete Martina Renner wissen, wie es um die Kooperation des Bundesverfassungsschutzes mit anderen Behörden bestellt ist. Wie viele Kooperationen unterhält die Behörde, mit welchen ausländischen Partnerbehörden arbeitet sie zusammen, wie viele Daten tauscht sie hin und her? Insgesamt 25 Fragen richtete Renner an die Regierung. Mit der Beantwortung machte es sich das Innenministerium leicht: Alle Antworten sind „Verschlussache-Geheim“ und nur in der Geheimschutzstelle des Bundestages einsehbar.
Dass sich Regierung und Geheimdienste zu Kooperationen nicht gern in die Karten schauen lassen, hat der NSA-Untersuchungsausschuss lebendig illustriert. Gern verwiesen Zeugen bei unangenehmen Fragen auf die eingestufte Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit oder hatten Gedächtnislücken.
Wenn Parlamentarier aus geheimen Dokumenten oder Sitzungen brisante Informationen erfahren, dürfen die Abgeordneten nicht darüber reden, selbst wenn ein berechtigtes öffentliches Interesse vorliegen sollte. Doch ist es im aktuellen Fall wirklich so geheimhaltungsbedürftig, wie viele Kooperationen des Verfassungsschutzes es gibt? Renner findet das nicht und kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Man erhält einen wunderbaren Eindruck darüber, wie Geheimdienst und Innenministerium die demokratische Kontrolle der Nachrichtendienste scheitern lassen. Deshalb soll die Öffentlichkeit nicht einmal die Anzahl der Kooperationspartner im In- und Ausland erfahren.
Selbst gesetzliche Grundlage bleibt geheim
Besonders verwunderlich ist, dass nach Ansicht der Regierung sogar geheim bleiben muss, auf welchen gesetzlichen Grundlagen etwaige Kooperationen beruhen. Das Bundesverfassungsschutzgesetz ist mitnichten geheim und eine Gefährung Deutschlands lässt sich aus Kenntnis der zutreffenden Paragrafen selbst mit ausgeprägter Fantasie nicht herbeiargumentieren. Bei einer ähnlichen Anfrage Renners zu den Kooperationen des BND beantwortete die Regierung diese Frage noch, wenn auch nicht umfangreich. Die nun vorliegende Blockadehaltung erscheint willkürlich, sie ist jedoch kein Einzelfall.
Die Linksfraktion im Bundestag beobachtete, dass Fragen der Opposition immer öfter keine Antwort erhalten, selbst wenn das abgefragte Thema in vorherigen Jahren noch offen behandelt wurde. Im Juni berichtete der Tagesspiegel über dieses Problem. In den vorhergehenden zwei Jahren seien 53 Antworten und Antwortteile zu Fragen der Linksfraktion eingestuft gewesen, zum Teil auch dann, wenn es nur um die Bestätigung eines bereits öffentlich bekannten Sachverhalts ging.
