Überwachung

Gesetzesgrundlagen für Kooperationen des Verfassungsschutzes? Geheim!

Informationen zur Arbeit ihrer Geheimdienste gibt die Bundesregierung nur ungern. Parlamentarier bekommen kaum Antworten, wenn sie zu deren Aktivitäten fragen. Nun will das Innenministerium sogar geheimhalten, auf welchen gesetzlichen Grundlagen der Bundesverfassungsschutz mit anderen Diensten kooperiert.

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Linkschleuder

OVG Münster: Uni Köln muss Kooperationsvertrag mit Bayer nicht offenlegen

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat heute entschieden, dass die Universität Köln ihre Kooperation mit dem Pharmaunternehmen Bayer nicht offenlegen muss. Der Kläger, Vorstand der Organisation Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG), wollte nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW den Rahmenvertrag einsehen, den Uni und Konzern im Jahr 2008 geschlossen hatten. Nach Ansicht des Gerichts betrifft der Vertrag […]

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