Der Bundestag plant, Angriffe auf Polizeibeamte stärker zu bestrafen. Schon am Donnerstag will die große Koalition das Gesetz zur „Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ im Bundestag beschließen. Kriminologen hingegen sehen keinen Bedarf für das Gesetzesvorhaben.
Ein Bündnis aus Bürgerrechtsgruppen protestiert gegen das Gesetz. Am Donnerstag, den 27. April 2017, gibt es um 18 Uhr eine Kundgebung vor dem Bundestag am Platz der Republik.
Humanistische Union, das Komitee für Grundrechte und Demokratie und Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer PolizistInnen kritisieren:
Diese Gesetzesverschärfung ist nicht nur drakonisch und grundlos, sie zeigt auch eine autoritäre Staatsauffassung seitens der Bundesregierung und Regierungsfraktionen. Auch führt sie zur erleichterten Kriminalisierung von Demonstrationsteilnehmer*innen, etwa bei engen Einschließungen oder bei Gerangel an Polizeiketten, und bei Aktionen zivilen Ungehorsams beim Wegtragen.
Das Gesetz verstoße gegen den verfassungsrechtlich verbürgten Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn Angriffe auf Vollstreckungsbeamte künftig deutlich stärker sanktioniert werden sollen als Angriffe gegen andere Bürger/innen. Eine solche Privilegierung sei grundlos, denn die für alle Bürger geltenden Strafnormen der Nötigung und Körperverletzung schützt auch Polizisten und andere Amtsträger. Eine steigende Gewalt gegenüber Polizisten – welche die Strafrechtsverschärfung rechtfertigen soll – lasse sich nicht nachhaltig nachweisen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik zähle lediglich das polizeiliche Anzeigeverhalten, nicht hingegen rechtskräftig abgeurteilte Straftaten.
Die Bürgerrechtsgruppen sind auch deshalb in Sorge, weil die Gesetzesverschärfung die Aufklärung rechtswidriger Polizeigewalt weiter erschweren könne. Seit Jahren wiesen Bürgerrechtsorganisationen auf das Problem häufig folgenlos bleibender rechtswidriger Polizeigewalt hin. Die geringe Anzeigequote gegen rechtswidrig agierende Polizisten beruhe unter anderem darauf, dass Opfer regelmäßig mit einer Gegenanzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte überzogen würden. Die Strafrechtsverschärfung für dieses Delikt trage nun die Gefahr in sich, dass Opfer von Polizeigewalt künftig noch häufiger von Anzeigen absehen werden.
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwaltsverein hat eine ausführliche Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben publiziert.
