Morgen wird das sogenannte „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ im Bundestag diskutiert. Geplant ist eine Ausweitung der Videoüberwachung beispielsweise in Einkaufszentren, Sportstätten und Diskotheken durch eine Einschränkung der bisher vorgesehenen Datenschutzprüfung. Möchte eine private Einrichtung Kameras zur Videoüberwachung auf ihrem Gelände installieren, muss sie bislang zwischen ihren Interessen und den Persönlichkeitsrechten von Betroffenen abwägen. Stattdessen soll künftig primär die „Sicherheitslage“ berücksichtigt werden.
Sowohl Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder als auch der Deutsche Richterbund und zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren das Gesetzesvorhaben. Ihnen zufolge werden durch den Ausbau der Videoüberwachung in privaten Einrichtungen Kernaufgaben des Staates ausgelagert. Außerdem fehlen nachweisbare Belege für den Nutzen der Videoüberwachung für die öffentliche Sicherheit.
Die Ausweitung der Videoüberwachung ist Teil eines neuen „Sicherheitspakets“ der Großen Koalition. Weitere Bestandteile sind: elektronische Fußfesseln für verurteilte „Extremisten“ nach der Haft, mehr Geräte zur automatisierten KfZ-Kennzeichenerfassung für die Bundespolizei und Bodycams für Polizisten.
