Die SPD entwickelt gerade ihr Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2017. In mehreren Arbeitsgruppen werden verschiedene Ideen für Bereiche wie beispielsweise „Recht, Demokratie und Teilhabe“ ausgearbeitet. Datenschutz gehört in diesen Themenbereich. Gerold Reichenbach, der Berichterstatter für Datenschutz der SPD-Bundestagsfraktion, kündigte eine interessante Änderung für den Datenschutz an. Er sagt gegenüber dem Handelsblatt:
Bei datenschutzrechtlichen Fragen geht es in der digitalisierten Welt immer mehr um den Schutz der Bürgerrechte und des Verbrauchers. Beides sind nach unserer Auffassung originäre Bereiche des Justizressorts.
Das Innenministerium habe einen „inneren Interessenkonflikt zwischen dem Schutz der Vertraulichkeit und der Integrität der Daten der Bürger einerseits und dem Aufklärungsinteresse der Sicherheitsbehörden auf der anderen Seite“ so der Bundestagsabgeordnete weiter, der kein Mitglied der oben genannten Arbeitsgruppe ist.
Wie weit dieser Interessenskonflikt geht, zeigte unlängst der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zum Datenschutz. Der Entwurf weitet die Speichermöglichkeiten aus, nimmt Geheimdienste von Sanktionen in Sachen Datenschutz aus und verpasst gleichzeitig der Bundesdatenschutzbeauftragten einen Maulkorb. Der Entwurf stieß beim Justizministerium, bei der Bundesdatenschutzbeauftragten und beim ehemaligen Datenschutzbeauftragten auf harsche Kritik.
