Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar den Entwurf des Bundesinnenministeriums für ein neues Allgemeines Bundesdatenschutzgesetz scharf kritisiert. In einem Blogbeitrag des Datenschützers heißt es:
Nach der Lektüre des Gesetzentwurfs drängt sich allerdings der Eindruck auf, dem Bundesinnenministerium gehe es weder um eine sinnvolle Umsetzung der EU-Vorgaben noch um die Nutzung von Regelungsspielräumen zum Erhalt eines hohen deutschen Datenschutzniveaus, sondern vorrangig um dessen Absenkung.
In seinem Blogbeitrag identifiziert Schaar drei Haupttendenzen des Entwurfes:
- Staatliche Stellen erhalten mehr Befugnisse zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
- Die Betroffenenrechte und die Kontrollbefungnisse der BfDI werden eingeschränkt, wo immer es die EU-Vorgaben zulassen und teils sogar dort, wo es solche Spielräume nicht gibt.
- Für die Datenverarbeitung durch die Wirtschaft erfindet das BMI neue Ausnahmen.
In einem Interview mit dem Deutschlandfunk (MP3) konkretisierte Schaar nochmal seine Bedenken im Hinblick auf den Umgang mit den Geheimdiensten im Gesetzentwurf:
Ich finde, das ist genau das Gegenteil von dem, was immer versprochen wird, nämlich eine effektivere Kontrolle der Nachrichtendienste durch das Parlament.
Und auch generell kritisiert er das BMI und die Bundesregierung für den Umgang mit dem Datenschutz:
Dann hat sich das Bundesinnenministerium beziehungsweise die Bundesregierung damit durchgesetzt [..] um das Datenschutzniveau abzusenken, und zwar unter das Niveau, was in Europa vorgesehen ist. Ich muss schon sagen: Das ist schon eine sehr grenzwertige Verhaltensweise.
