An den Panama Papers kam in dieser Woche kein Medium vorbei. Auch wir nahmen uns in zwei Artikeln den Veröffentlichungen über Briefkastenfirmen in der Steueroase Panama an. Welche Themen sonst noch in dieser Woche wichtig waren, erläutern wir im Folgenden.
Der Netzpolitische Wochenrückblick erscheint an jedem Freitagnachmittag. Er fasst die wichtigsten Themen der Woche zusammen und ist auch als Newsletter verfügbar.
Geplante EU-Richtlinie bedroht Pressefreiheit
Während tagtäglich neue Verwicklungen von Politiker*innen mit Briefkastenfirmen heraus kommen, geht im Europäischen Parlament (EP) eine Richtlinie in die Zielgerade, welche genau solche Leaks in Zukunft verhindern könnte.
Die geplante Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen könnte Leaks, Recherchen und Veröffentlichungen mindestens erschweren, wenn nicht sogar strafbar machen. Beworben als Schutz vor Wirtschaftsspionage erlaubt die Richtlinie Unternehmen, selber zu definieren, was ein Geschäftsgeheimnis ist. Seit 2013 wird am genauen Wortlaut getüftelt – am nächsten Donnerstag steht sie zur Abstimmung im Europaparlament.
Journalistenverbände und Gewerkschaften sehen durch die Richtlinie die Presse- und Meinungsfreiheit akut bedroht. Andere sind sich ihrer Meinung anscheinend noch nicht so sicher: So fordert die SPD einerseits den stärkeren Schutz von Whistleblowern, während sie im EP die Richtlinie unterstützt. Und das EP selbst hat erst im vergangenen Jahr den Whistleblower Antoine Deltour mit dem Europäischen „Citizen’s Award“ ausgezeichnet, wie Erich Möchel beim ORF schreibt.
Urheberrecht: Reform oder Nicht-Reform?
Die EU-Kommission lässt sich bei ihrer geplanten Urheberrechtsreform auch vom deutschen Leistungsschutzrecht inspirieren. Daher hat sich die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) einiger Mythen angenommen, die über das Lieblingsgesetz der Presseverleger verkehren. Widerstand kommt auch von anderer Seite: Elf EU-Mitgliedsländer haben sich gegen eine Reform des digitalen Urheberrechts ausgesprochen.
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof sieht – zumindest in einem Fall in den Niederlanden – die Verlinkung von rechtswidrig veröffentlichten urheberrechtlich geschützten Werken als unproblematisch an.
Neues von der Verschlüsselungs-Front
Die Nutzung von Verschlüsselung hat durch eine Aktualisierung von WhatsApp wahrscheinlich rasant zugenommen. Der Messenger aus dem Hause Facebook bietet jetzt standardmäßig Ende-zu-Ende-Verschlüsselung an. Ungarn dürfte das gar nicht gefallen – das Land möchte Verschlüsselung verbieten. WhatsApp nutzt übrigens die gleiche Technologie wie die Open-Source-Alternative Signal, welche jetzt auch als Desktopversion verfügbar ist.
Der Hick-Hack zwischen FBI und Apple um den Zugang zu einem iPhone hat Constanze dazu gebracht, sich einmal mit der Lage in Deutschland zu beschäftigen: „Daten auf Mobiltelefonen: Was dürfen deutsche Ermittler?“
Grundrechte? Fehlanzeige.
Im „Gefahrengebiet“ in Berlin-Friedrichshain hat die Polizei in etwas mehr als einem Monat 1.883 Personen kontrolliert. Anna hat mit Anwohner*innen gesprochen und nachgeforscht, wo und wie die erhobenen Daten gespeichert werden. Ihr Fazit: Unschuldsvermutung? Grundrechte? Fehlanzeige.
Die Wahrung von Grundrechten, wie dem Datenschutz, vermissen auch die deutschen Datenschutzbehörden – beim EU-US-Abkommen Privacy Shield. Sie wollen notfalls gegen den Nachfolger des Safe-Harbor-Abkommens vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Die Bundesregierung sieht keine Probleme und spricht den US-Behörden ihr vollstes Vertrauen aus. Es bleibt weiter spannend!
