Im Zuge eines länderübergreifenden Treffens im April 2016 haben sich eine Reihe von Arbeitnehmerorganisationen wie die deutsche IG Metall, die österreichische Arbeiterkammer oder die schwedische Unionen gemeinsam mit WissenschaftlerInnen auf einen Katalog mit Eckpunkten für „gerechte plattformbasierter Arbeit“ verständigt:
CrowdworkerInnen, auch KlickarbeiterInnen genannt, verdienen über Online-Plattformen mit den unterschiedlichsten Tätigkeiten Geld. Die Rahmenbedingungen ihrer Arbeit sind allerdings völlig unterschiedlich. Damit CrowdworkerInnen weltweit mehr Rechte bekommen, haben sich Arbeitnehmerorganisationen und Gewerkschaften aus sechs Ländern zusammengeschlossen und gemeinsam Eckpfeiler erarbeitet, um die Gefahr der Ausbeutung von CrowdworkerInnen zu verringern.
Das heute als „Frankfurter Erklärung zu plattformbasierter Arbeit“ auf Deutsch oder auf Englisch veröffentlichte Dokument listet folgende Punkte auf:
- Koalitionsrecht: Plattformen sollen CrowdworkerInnen in ihren Geschäftsbedingungen nicht verbieten können, sich zu organisieren.
- Entgelt: Plattform-Arbeit sollte mindestens so entlohnt werden, dass ihr Gehalt dem am Standort der Beschäftigten geltenden Mindest- oder Kollektivvertragslöhnen entspricht.
- Soziale Absicherung: Auch CrowdworkerInnen sollen unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus Zugang zu sozialer Absicherung haben.
- Wahrung des nationalen Rechts und internationaler Prinzipien: Auch Online-Plattformen müssen sich an geltendes Recht halten und sollen versuchen, auf kommunaler und nationaler Ebene mit Stakeholdern zusammenzuarbeiten.
- Klärung des Beschäftigungsverhältnisses: Für die Betroffenen muss klar sein, ob sie Angestellte oder Auftragnehmer sind.
- Schlichtung: Bei Konflikten zwischen Kunden und Beschäftigten soll auch die Plattform Verantwortung übernehmen.
- Transparenz: Sowohl gegenüber den CrowdworkerInnen als auch gegenüber der Öffentlichkeit sollen Plattformbetreiber mehr Transparenz bieten.
Konkret findet sich u. a. die Forderung im Papier, dass auch bei Crowdwork eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 35 bis 40 Stunden zum Lebensunterhalt ausreichend sein müsse. Realisiert werden sollen diese Forderungen laut Presseerklärung der IG Metall durch „einen Mix aus Selbstverpflichtungen, gesetzlichen und tariflichen Regelungen“.
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