In mehreren Maßnahmen bildet das Bundeskriminalamt (BKA) ägyptische Sicherheitsbehörden in der Überwachung des Internets aus. Das teilte das Bundesinnenministerium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage mit. Demnach soll im Dezember ein weiterer Workshop zur „Beobachtung von Websites“ stattfinden. Im Fokus stehen Internetauftritte, die „von Terroristen zur Verbreitung ihres extremistischen Gedankenguts und zur Vorbereitung von Terroranschlägen missbraucht werden“. Welche Überwachungsformen- und ‑werkzeuge dabei genutzt werden, ist nicht bekannt. Zu den Ausbildungsmaßnahmen gehören auch Finanzermittlungen zur Ausforschung von Konten und Überweisungen.
Die Teilnehmenden sind der Antwort zufolge Angehörige des ägyptischen Innenministeriums. Vermutlich handelt es sich um den Inlandsgeheimdienst „National Security Sector“ (NSS), mit dem das BKA in den letzten zwei Jahren ähnliche Maßnahmen durchgeführt hat. Zu den weiteren Partnern gehört der geheimdienstliche „General Intelligence Service“ (GIS), mit dem das BKA einen „Expertenaustausch auf Fachebene“ zum Thema „Terrorismus-/Extremismusbekämpfung“ gestartet hat. Auf Einladung des BKA nehmen daran auch das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst teil. Für den „Informationsaustausch zu extremistischen/terroristischen Sachverhalten“ hat das BKA einen Verbindungsbeamten nach Kairo abgeordnet.
Mehr als 40.000 Personen als politisch Verfolgte im Gefängnis
Einige der Workshops richten sich an Ausbilder und fanden in Kairo, Berlin, Meckenheim, Magdeburg und Wiesbaden statt. Die ägyptischen Geheimdienstler wurden mehrmals in das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin-Treptow eingeladen, wo das BKA mit deutschen Verfassungsschutzämtern zusammenarbeitet. Weitere Besuche erfolgten bei der Staatsschutzabteilung des BKA. Der Dienst beriet dort unter anderem zu den Themen „Extremismusbekämpfung und (De-)Radikalisierung, Reisebewegungen des islamistischen Personenpotenzials und Bekämpfungsansätze“.
Auch der Leiter der ägyptischen Polizeiakademie war bereits zu einem Informationsaustausch in Deutschland und traf unter anderem mit Angehörigen der Fachhochschule des Bundes, der Deutschen Hochschule der Polizei, einer deutschen Landespolizei und dem BKA zusammen. Weitere Besuche sind noch in diesem Jahr geplant, dabei soll auch die Bundespolizeiakademie eingebunden werden.
Die Maßnahmen richten sich nicht nur gegen Aktivitäten von Gruppen wie dem „Islamischen Staat“. Laut Amnesty International sitzen über 40.000 Personen als politisch Verfolgte im Gefängnis. Der größte Teil von ihnen sind Angehörige der Muslimbrüder und damit Anhänger des früheren Präsidenten Mohammed Mursi, der vor zwei Jahren von dem Militärgeneral Abdel Fattah al-Sisi gestürzt und zu einer vierzigjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Besonders verfolgt werden auch Bürger- und Menschenrechtsgruppen, BloggerInnen, Medienschaffende und AnwältInnen. Amnesty zufolge ist Folter und Verschwindenlassen verbreitet, die Chance auf faire Gerichtsverfahren gering.
Sicherheitsabkommen für engere Kooperation
Während der einjährigen Amtszeit von Mursi hatte das Bundesinnenministerium die Zusammenarbeit mit Ägypten heruntergefahren, angeblich wegen der Lage der Menschenrechte. Allerdings ist die Zahl der Todesurteile nach der Absetzung von Mursi deutlich gestiegen. Letztlich knüpft das BKA an frühere Zusammenarbeitsformen unter dem diktatorischen Regime von Husni Mubarak an. Damals hatten deutsche Kriminalämter ebenfalls keine Probleme mit der Kooperation. Wenige Wochen vor der Revolte in 2011, bei der Soziale Medien eine bedeutende Rolle spielten, wurden ägyptische Behörden in der Ausforschung von InternetnutzerInnen geschult.
Im Juni diesen Jahres haben das deutsche und das ägyptische Innenministerium ein jahrelang verhandeltes Sicherheitsabkommen unterzeichnet. Es regelt die engere Zusammenarbeit zur Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und technischen Hilfe bei Katastrophen. Beide Seiten wollen hierzu „Fachleute“ und Informationen austauschen. Die Inhalte des Abkommens waren bislang als geheim eingestuft, auch in der jetzigen Antwort macht das Bundesinnenministerium keine detaillierten Angaben.