Baden-Württemberg hat jetzt etwas mehr Informationsfreiheit, Bayern immer noch nicht

Wechsel angekündigt, aber nicht eingehalten: Koalitionsvertrag in BaWü.

In Baden-Württemberg ist zum Ende des vergangenen Jahres ein Informationsfreiheitsgesetz (LIFG) in Kraft getreten. Damit hat die grün-rote Regierung weitgehend unbemerkt ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, das immer wieder öffentlich angemahnt, von ihr selbst aber lange hinausgezögert worden war.

Dies ist ein Gastbeitrag von Heike Mayer. Sie ist freie Autorin.

So eilig hatte man es am Schluss, dass der Vertreter der Grünen im Innenausschuss vorschlug, das Gesetz in Zweiter Lesung im Plenum sofort, also ohne nochmalige Aussprache zu beschließen. Doch da spielte die Opposition nicht mit. Auf die Debatte im Plenum wollte die CDU-Fraktion schon deshalb nicht verzichten, weil sie der Koalition bei dieser Gelegenheit noch einmal genüsslich vorhalten konnte, was mehrere Verbände im Vorfeld empört bescheinigt hatten: Das geplante Informationsfreiheitsgesetz für Baden-Württemberg sei „im Vergleich der Bundesländer das schlechteste, das es in Deutschland“ gebe. Am Ende wurde das Gesetz jedoch einstimmig, mit den Stimmen der CDU, im Landtag beschlossen.

Zwar sieht das baden-württembergische IFG neben einer Auskunftspflicht von Behörden – ähnlich wie Hamburg, Rheinland-Pfalz oder ein erster Entwurf in Thüringen – eine aktive Veröffentlichungspflicht für Behörden vor. Doch die im Gesetzentwurf in diesem Zusammenhang genannten Informationen erscheinen vergleichsweise harmlos und unverbindlich: Organisations- und Aktenpläne, Geodaten, Verwaltungsvorschriften, Berichte, Broschüren, Listen, Pläne, Pressemeldungen und Statistiken. Im Gesetzentwurf erwähnt sind immerhin auch „Informationen über die Initiativen und das Abstimmungsverhalten der Landesregierung im Bundesrat“. Doch wie der betreffende Paragraph im Gesetz am Ende wirklich aussehen wird, bleibt abzuwarten – er wurde herausgenommen und wird separat erst am 30. März 2016 in Kraft treten.

Vier Bundesländer ohne IFG, zwei davon mit grüner Regierungsbeteiligung

Mit Inkrafttreten des Gesetzes in Baden-Württemberg gibt es jetzt nur noch vier Bundesländer, in denen es noch keinerlei gesetzlich garantiertes Informationsrecht für die Bürger gibt. In zweien davon – Hessen und Niedersachsen – regieren die Grünen mit und haben dafür gesorgt, dass eine entsprechende Gesetzesinitiave im Koalitionsvereinbarung festgeschrieben wurde. In Niedersachsen existiert inzwischen ein Referentenentwurf, der sich zur Zeit noch in der internen Abstimmung befindet. In Hessen ist Schwarz-Grün gerade damit beschäftigt, einen Vorstoß der SPD für ein hessisches Transparenzgesetz abzuwehren. Nachdem die Grünen dort bereits seit 1993 unablässig die Einführung einer gesetzlichen Informationsfreiheit eingefordert haben, heißt es zur Begründung nun, man wolle keine „Schnellschüsse“. Zu gegebener Zeit werde man einen Gesetzentwurf vorlegen.

Bleiben als Schlusslichter Sachsen und Bayern. Eine Gesetzesinitiative der Grünen für ein Bayerisches Transparenzgesetz nach dem Vorbild von Hamburg wurde kürzlich im Landtag von SPD und Freien Wählern unterstützt, doch mit Stimmenmehrheit der CSU abgelehnt. In Kraft getreten ist dagegen mit Beginn des Jahres ein „Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern“. Interessierte Kreise interpretieren des E-Government-Gesetz als Einführung von Informationsfreiheit mit anderen Mitteln. Denn im Rahmen dieses Gesetzes ist das Bayerische Datenschutzgesetz unter anderem um ein „Recht auf Auskunft“ ergänzt worden. Doch der Schein trügt. Es bleibt dabei: Wer in Bayern Informationen aus Akten öffentlicher Stellen zu sehen beansprucht, bekommt diese nur, wenn er „ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft“ darlegt. Das neue Gesetz bestätigt somit also nur das ohnehin geltende Recht.

Bayern: E-Government-Gesetz statt Informationsfreiheit

CSU-Vertreter betonen gegenüber Kritikern, dass Informationen an die Bürger auch so herausgegeben werden, ein Informationsfreiheitsgesetz daher gar keinen Vorteil für die Bürger bringen würde. Das folgende Beispiel lässt daran zweifeln. In Hessen sind die schriftlichen Stellungnahmen von Verbänden zu Gesetzentwürfen im Internet für jedermann nachzulesen, und die mündliche Anhörung ist für jedermann öffentlich zugänglich – auch ohne Informationsfreiheitsgesetz. In Bayern führte die Staatsregierung zuletzt zu dem von ihr geplanten E-Governmentgesetz eine Verbändeanhörung durch und forderte 26 Interessenverbände auf, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Eine Anfrage auf Übersendung und Offenlegung dieser Stellungnahmen verweigerte das zuständige Finanzministerium ohne weitere Begründung. In Bayern dominiert eben nach wie vor die Geheimpolitik.

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10 Ergänzungen

  1. Das geplante Informationsfreiheitsgesetz für Baden-Württemberg sei „im Vergleich der Bundesländer das schlechteste, das es in Deutschland“ gebe.

    Da möchte man doch gerne wissen, was genau es zum Schlechtesten macht. Wie soll man denn seinen Abgeordneten ansprechen, wenn man das nicht weiß?

  2. irgendwie ist der beitrag wenig substantiell und nicht einmal ein Link zu dem Beanstandetem IFG BaWÜ (oder wie sich das nennt) ist vorhanden

    1. > irgendwie ist der beitrag wenig substantiell

      Er ist verbesserungswürdig, aber das ist jeder Artikel. Und netzpolitik.org liefert ja gelegentlich ein „Update“.

      Aber ganz so hart würde ich nicht mit ihm ins Gericht gehen, zumal das neue IFG-BW in der Öffentlichkeit bislang nicht angekommen ist. Nicht wenige dürften zum ersten Mal von der Existenz dieses Gesetzes hier gelesen haben.

    2. @fuzzle
      Weißt Du, was Jerry Lee Lewis, nachdem er sein Klavier angezündet hatte, zu Chuck Berry, der nach ihm auftreten sollte, gesagt hat/haben soll?

    3. > und nicht einmal ein Link zu dem Beanstandetem IFG BaWÜ (oder wie sich das nennt) ist vorhanden

      Naja, bist wohl noch neu im Netz. Guckst Du mal oben im Artikel „Im Gesetzentwurf erwähnt sind“. Dann hab den notwendigen Mut mit dem Zeigeinstrument Deiner Wahl auf den Link zu klicken. Dort findest Du auch einen Button (zum Draufklicken) „Blättern im Gesetz“. Keine Angst, es regnen keine Blätter auf Deine Tastatur.

      Fall Du das immer noch nicht peilst, hier ein Link zum pdf:
      http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/7000/15_7889_D.pdf

      1. Unter „Entwurf“ erwartet jeder Leser einen Entwurf. Die Autorin beschwert sich darüber, dass angeblich ein Teil herausgenommen wurde. Wenn Leser den amtlichen Gesetzestext sucht, wird er also nicht auf den Link klicken. So einfach ist das. Für fuzzy logic wie dich bräuchte es keine menschlichen Autoren. Was du rausgesucht hast ist nett, Gesetze erscheinen am im amtlichen Gesetzblatt BaWÜ. Kann sein, dass es mit dem Inhalt deines Links übereinstimmt. Die Autorin hat jedenfalls das verkündete Gesetz nicht gelesen, sonst hätte sie nicht so ein Schmarrn wie „herausgenommen“ geschrieben.

        Der schlechteste Artikel über das „schlechteste Gesetz“ hätte als Titel gut gepasst. Auch wäre es nett zu erfahren, wer das „schlechteste Gesetz“ so genannt hat, sieht jedenfalls aus wie ein Zitat. Aber statt zu einem Redeprotokoll aus dem Landtag, was wohl erwartet werden kann, wenn von „Debatte“ und „CDU-Opposition“ die Rede ist, geht der Link auf andere Seite, die dieses Zitat nicht enthält. Man könnte nun noch weiterrecherchieren. Aber das wirst du mir wahrscheinlich gleich darlegen, wie schnell ich das hätte erfassen können, wenn ich nur halb so dämlich wäre. Verlinken zu dem Ziel, das man erwartet, wäre zu einfach, der Leser soll schließlich gefordert werden.

        Solche wirren Verlinkungen oder angebliche Zitate sind unseriös.

  3. Äh, was soll „Doch wie der betreffende Paragraph im Gesetz am Ende wirklich aussehen wird, bleibt abzuwarten – er wurde herausgenommen und wird separat erst am 30. März 2016 in Kraft treten.“ heißen? Der Paragraph ist so im Gesetz, wie er beschlossen wurde. Dass er erst zum 30.3.2016 in Kraft tritt, ändert nichts am Inhalt, sondern nur etwas daran, wann er wirkmächtig wird.

    Das gesamte parl. Verfahren zum IFG ist hier http://www.statistik-bw.de/OPAL/Ergebnis.asp?WP=15&DRSNR=7720 abgebildet. Ganz am Ende steht der im Gesetzblatt veröffentlichte Gesetzesbeschlusses. Und der gilt – inlusive § 11, der eben erst mit Verzögerung in Kraft tritt, um Behörden die Möglichkeit zu geben, Register etc. zusammenzustellen.

    (Soweit zum Thema „Einführung in Gesetzgebungsverfahren“ – und ja, als Mitarbeiter der grünen Landtagsfraktion in Baden-Württemberg wundere ich mich manchmal, wie verzerrt manche Dinge „draußen“ ankommen …)

    1. Das ist mir auch eben aufgefallen. Selbst der Titel ist falsch. Das Gesetz heißt nicht „Informationsfreiheitsgesetz (IFG)“ wie es der Artikel suggeriert, sondern „Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz – LIFG)“.

      Dazu der fehlende Link, der Quatsch mit dem unbekannten § 11. Kein Wunder das niemand etwas findet. Solche schlecht recherchierten Artikel fördern weder Verständnis noch Anwendung solcher Gesetze.

      P.S. Inkrafttreten sollte 3 Monate nach Verkündung sein (29.12.15). Der 30.03.16 sollte somit passen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.