Morgen wird im Bundestag ein gemeinsamer Antrag von CDU/CSU und SPD zu digitaler Bildung eingebracht. Teil des Antrags ist eine schwammige Aufforderung an die Bundesregierung, die „Arbeit an einem bildungs- und forschungsfreundlichen Urheberrecht als Grundlage der digitalen Lehrmittelfreiheit sowie damit verbunden der Einführung einer einheitlichen Bildungs- und Wissenschaftsschranke“ fortzusetzen. Soweit, so harmlos.
Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender, fühlte sich dennoch bemüßigt, heute via Pressemeldung einen Schuss vor den Bug zu knallen. Unter der Überschrift „Digitale Bildung fördern – aber nicht zu Lasten von Urheberinnen und Urhebern“ wird dann tief in die Metapherntrickkiste gegriffen (Hervorhebung von mir):
„Wenn die Große Koalition in ihrem Antrag ein ‘bildungsfreundliches Urheberrecht‘ und den Zugang zu Inhalten fordert, hat sie unsere volle Unterstützung. Aber das kann es nur in Verbindung mit einer angemessenen Vergütung der Urheberinnen und Urheber geben. Man betritt ja auch keinen Elektrofachhandel und trägt dort Rechner für Schulen heraus, ohne zu bezahlen“, sagte Werneke.
Abgesehen davon, dass auch im Wissenschafts- und Bildungsbereich Pauschalvergütungen (z.B. über Geräteabgaben auf Kopiergeräte und Speichermedien) anfallen, geht es bei einem wissenschaftsfreundlichen Urheberrecht vor allem darum, Dinge zu legalisieren, die im öffentlichem Interesse sind und gleichzeitig die herkömmliche Verwertung von Werken nicht beeinträchtigen. Abgesehen davon gibt es ein schönes Video der Künstlerin Nina Paley zum Thema, warum Kopieren kein Diebstahl ist:
Irgendwie passen diese Einlassung von Ver.di aber zu einem rabenschwarzen Tag für rote Urheberrechts- und Netzpolitik.