Flugverbot durch Filesharing? Passenger Name Records (PNR) machen dieses absurde Szenario möglich, zumindest was Bürger Frankreichs angeht. Darauf hat gestern die Bürgerrechtsorganisation EDRi hingewiesen.
Der Grund dafür liegt in einer generalisierenden Formulierung der EU-Kommission in ihrem Entwurf für eine Direktive für die Nutzung von PNR zur Vermeidung, Erkennung und Verfolgung terroristischer Bedrohung und schwerwiegender Verbrechen. Derzufolge können bei „schwerwiegenden Verbrechen“ Profile auf Basis von Fluggastdaten genutzt und mit anderen Datenbanken verglichen wären.
Was ein schwerwiegendes Verbrechen ist, entscheidet die Gesetzgebung der Länder. Filesharing zählt in Frankreich zu ebenjenen schweren Straftaten, bei denen Haftstrafen bis zu drei Jahren möglich werden. Ist man also ein potentieller französischer „Schwerverbrecher“, würde man auf einer Liste derer landen, die bei Flugantritt besonders unter die Lupe genommen werden müssen, da sie potentiell in terroristische Aktivitäten oder schwerwiegende transnationale Kriminalität involviert sein könnten. Joe McNamee, Geschäftsführer von EDRi, beschreibt das folgendermaßen:
Obviously, if you have been identified as a possible perpetrator of the serious transnational crime of filesharing and need to be further examined by the “competent authorities”, the chances of getting to your plane on time are somewhat limited.
Gegen die geplante Direktive, die nach den Anschlägen von Paris und Dänemark neuen Aufwind bekommen hat, kann man sich gleich an mehreren Stellen engagieren. Einige hat Kirsten in einem früheren Artikel zusammengefasst.
