Der Sonderbeauftragte für die Selektorenprüfung, Kurt Graulich, beschreibt in seinem Bericht, wie die beim Bundesnachrichtendienst (BND) aussortierten Selektoren der National Security Agency (NSA) gegen deutsche und europäische Interessen verstoßen.
Der Bericht liegt in drei Versionen vor: eine kürzere öffentliche Version (PDF) sowie zwei unterschiedliche als Verschlusssache eingestufte Versionen, für die Mitglieder des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses sowie für den Auftraggeber, das Bundeskanzleramt.
Zu den im öffentlichen Teil enthaltenen Erkenntnissen äußerten sich heute die Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE) und Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen), beide Mitglieder im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss. Wir waren beim Pressegespräch dabei.
Von Notz: Bericht kein Ersatz für die Einsicht in alle Selektoren
Für den Abgeordneten von Notz stellt der Bericht eine „Selbstbegutachtung der Bundesregierung“ dar, in der sie allein sich selbst und den BND prüfe. Das dürfe die Ausschussarbeit weder ersetzen noch in irgendeiner Weise beeinträchtigen. Es sei zudem nicht bemerkenswert, dass Graulich gravierende Missstände bei den amerikanischen Selektoren entdeckt habe – hiervon wisse man ja schon lange.
Als problematisch betont von Notz im Besonderen drei Aspekte.
- Keine Begutachtung aller Selektoren: Der Versuch, allein aus den 39.000 aussortierten Selektoren Rückschlüsse auf die Gesamtsituation zu ziehen, könne kaum zu Einschätzungen seriöser Natur führen. Insgesamt habe der BND 14 Millionen Selektoren der NSA in seine Systeme eingespeist („gesteuert“). Zudem gehe der Bericht gar nicht erst auf deutsche Selektoren oder Metadaten ein. Aussagen über den Bericht wie „Die Amerikaner sind schuld“ seien doch sehr undifferenziert. Während man wie die Bundesregierung gegen eine bessere Aufsicht, etwa durch das Parlamentarischen Kontrollgremium kämpfe, könne man nicht einen Wissenschaftler wie Graulich alles den US-Amerikanern in die Schuhe schieben lassen.
- Fehlende technische Expertise: Obwohl nicht an der fachlichen Expertise des Sonderbeauftragten zu zweifeln sei, dürfte doch die technische Expertise fehlen, um zu beurteilen, ob etwaige Filter für amerikanische Selektoren funktionieren. Für eine differenzierte Aussage über die Zuverlässigkeit des Filters müsse man schon eher 15 Mitglieder des Chaos Computer Clubs vier Monate lang einschließen.
- Auffassung des BND: Teilweise gebe der Bericht „völlig unhinterfragt“ Sachverhalte so wieder, wie sie der BND gerne darstellt – und das, ohne dies explizit zu machen. So ergebe die Aktenlage im Untersuchungsausschuss ein vielschichtigeres Bild über die Prüfung der Selektoren im August 2013, als sie vom Bericht gezeichnet werde.
Aus diesen Punkten werde umso deutlicher, dass der Einsatz des Sonderermittlers allein keinen Ersatz darstelle für eine unmittelbare Einsicht der Selektoren durch den Untersuchungsausschuss. Eine umfassende inhaltliche Bewertung stehe jedoch noch aus, denn Graulich wird am Donnerstag auch noch im Ausschuss befragt und es gebe auch noch den eingestuften Bericht.
Renner: Vieles bleibt offen
Abgeordnete Renner pflichtet ihrem Kollegen bei und ergänzt, dass aus dem Bericht nicht hervorgehe, wie lange die aussortierten Selektoren im Einsatz waren. Um Verstöße gegen das Grundgesetz gerichtlich zu verfolgen, müsse dies jedoch öffentlich gemacht werden. Es gehe nicht nur um das Memorandum of Understanding zwischen BND und NSA, gegen das nach Angaben des Berichts verstoßen wurde.
Renner betont, dass der Untersuchungsausschuss durch seine intensivere Auseinandersetzung über weitere Akten und Befragung von Zeug*innen zusätztliche Fragestellungen in den Vordergrund stellen werde:
- Überwachung der Bundesregierung: Es sei weiter unklar, ob die von Wikileaks veröffentlichten NSA-Selektoren, die sich auf Ziele in der Bundesregierung beziehen, in den nun geprüften Selektoren enthalten sind. Das Thema „Spionage gegen deutsche Regierungsstellen“ bliebe damit offen.
- BND-Selektoren: Etwaige Übergänge von NSA- in BND-Selektoren sowie die Weitergabe von Treffern aus den Selektoren an die NSA bleiben ausgeblendet. Dies sei damit zu erklären, dass die Bundesregierung als Auftraggeberin des Berichtes fungiere und eine Aufklärung in diesem Bereich verhindere.
- Zweifelhafte Rechtsauffassung: Dem deutschen Grundgesetz und Datenschutzrecht lägen teilweise andere Auffassungen als dem Bericht zu Grunde. So werde im Bericht (S. 88) weiterhin – wie schon im Ausschuss – nahegelegt, Metadaten hätten keinen unmittelbaren Personenbezug. An einer weiteren stelle übernehme Graulich die fehlerhafte Einschätzung des BND: So stelle es – anders als im Bericht suggeriert (S. 94) – auch eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung dar, wenn Daten auch nur durch Filter, nicht direkt durch Menschen verarbeitet werden.
Die Klage gegen die Nicht-Herausgabe der Selektoren sei anhänglich, Renner warte auf eine Entscheidung in dieser Legislaturperiode.
Beide Abgeordnete verweisen zudem auf zwei Gruppen, die im Bericht nicht in einer Kategorie derjenigen aufgeführt werden, die in den Selektoren gefunden wurden: Sowohl Journalist*innen als auch Abgeordnete des EU-Parlaments weise der Bericht nicht aus – obwohl es gerade für die Überwachung der Europaabgeordneten Anhaltspunkte gebe.
Auch die SPD-Bundestagsfraktion reagierte bereits auf den Bericht: Christian Flisek, wie Renner und von Notz Mitglied im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss, zeigte sich zufrieden:
Der NSA-Untersuchungsausschuss hat mit der Benennung des pensionierten Bundesrichters Kurt Graulich als unabhängiger Vertrauensperson den richtigen Weg gewählt. Schon sein knapp 300 Seiten umfassender öffentlicher Bericht zeugt von einer akribischen und fachkundigen Untersuchung und von einer im Bereich der Nachrichtendienste noch nie dagewesenen Transparenz.
