EU-Kommission distanziert sich von Netzsperren

Internetsperren sind in der EU-Kommission ein heikles Thema, an der sich bereits die EU-Innenkommissarin Cecilia (Censilia) Malmström die Finger verbrannt hat. Vor zwei Jahren schlug sie einen Richtlinienentwurf für Internetsperren gegen kinderpornographische Webseiten auf EU-Ebene vor.

Auch die EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, Neelie Kroes, ist Internetsperren nicht abgeneigt. Ihre Generaldirektion (GD Connect) ist für mehrere Projekte zur privatisieten Rechtsdurchsetzung verantwortlich und hat unter anderem die Mobile Alliance against Child Sexual Abuse Content unterstützt. Diese Allianz hat zum „freiwilligen“ Einsatz von Internetfiltern und bereits zahlreichen Pannen geführt, wie beispielsweise der unbeabsichtigten Zensur des Tor-Projekts in Großbritannien. Seit letztem Dezember gibt es nun das von Kroes ins Leben gerufene „Bündnis für ein kindersicheres Internet“ (CEO-Coalition) wo zunächst enthusiastisch Upload-Filter diskutiert wurden, sich die Komission aber nach einigem Druck von European Digital Rights sowie einzelnen Vertretern aus der Industrie wieder von der Idee verabschieden musste.

Jetzt wurde von der Abteilung Binnen­markt und Dienst­leist­ungen (GD Markt), geleitet von EU-Kommissar Michel Barnier, ein Aktionsplan gegen Online-Glücksspiel veröffentlicht. Diese Strategie schlägt nun seit gestern in der Presse und der Welt der Bürgerrechtler einige Wellen, da eine Rückkehr der Internetsperren befürchtet wird.

Was aber steht in diesem Aktionsplan, der aus einer Mitteilung (pdf, EN) und einem begleitenden Arbeitsdokument (pdf, EN) der Kommission besteht? In der 18-seitigen offiziellen Mitteilung lässt sich schnell erkennen, dass die in der Presseerklärung erwähnten „Filter für Online-Inhalte“ in diesem Zusammenhang nicht die befürchteten Netzsperren sind, sondern Tools, die den Endnutzern zur Verfügung gestellt werden sollen. In der Mitteilung gibt es nur einen kurzen Absatz,  in dem Filter erwähnt werden – und dort wird präzisiert: „software filtering in the home“.

Leider ist es nun so, dass einige Mitgliedstaaten bereits Sperren gegen ausländische Glücksspielbetreiber eingeführt haben – obwohl es mittlerweile dort genügend Belege für die Ineffizienz der Maßnahme gibt. Diese Situation kann die EU-Kommission trotzdem nicht ignorieren und versucht daher auf diplomatischen Wegen zu erklären, dass Internetsperren Unsinn sind. Ein Aktionspunkt ist daher die Förderung des „Informationsaustauschs und bewährter Praktiken zu Durchsetzungsmaßnahmen sowie die (…) Untersuchung möglicher Grenzen von Maßnahmen wie der Sperrung des Zugangs zu Webseiten“.

Aus dem begleitenden Arbeitsdokument ließt sich noch klarer heraus, was die GD Markt von Sperren hält, S. 61:

However, blocking access to websites does not work as an isolated enforcement tool and can be easily circumvented. Moreover, depending on the technology used, website blocking can impact on legitimate businesses. The efficiency of the blocking method furthermore depends on the validity of the list of blocked websites. Keeping the list up-to-date requires significant resources while internet addresses can be changed instantly. Lastly, ISPs are faced with the implementation of the provisions for blocking access to websites, not only implying costs and tying-up of resources but also creating potential liability issues.

Kommissarinnen Kroes und Malmström waren deutliche Befürworterinnen von Internetsperren – dass sich die Kommission jetzt von Internetsperren distanziert, ist ein langsamer aber sicherer Schritt in die richtige Richtung.

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11 Ergänzungen

  1. Maßnahmen gegen Glücksspielbetreiber sind doch kein Problem warum geht man nicht gegen die Geldüberweisungen vor oder macht Banken regresspflichtig sollten sie Transaktionen zu diesen illegalen Firmen vornehmen. Wenn der Geldfluß Versiegt werden auch die illegalen Online Glücksspielbetreiber verschwinden.

    1. Warum sollte es den Bürgern verboten sein ausländische Glücksspielangebote zu nutzen ? Wer sein Geld bei unseriösen Anbietern verzockt ist doch selber schuld. Wir brauchen da selbstverantwortung und keinen Nanny Staat der dauernd den Aufpasser für die Menschen spielt. Und Transaktionen zu sperren ist auch Zensur, Monetäre Zensur.

    2. Weil Glücksspielbetreiber eine zumindest europäische Lizenz haben sollten und Kontrolliert werden müssen um Betrug im Sinne des Spielers auszuschließen.
      Denn nie war Betrug so einfach wie in Online Glücksspielen ohne das der Spieler überhaupt die Change hat etwas zu Bemerken oder sich dagegen zu Wehren.
      Daher ist es schon Sache des Staates den Verbraucher zu Schützen aber nicht zu Kontrollieren.

      1. Aha, freier Waren- und Dienstleistungsverkehr ist gut, aber wehe jemand greift die lächerlichen staatlichen Monopole an, dann gibt’s Haue.

  2. Deutschland braucht u. a. eine neue Regierungskoalition, damit sich die Verhältnisse bessern. Bei der Wahl 2013 tritt erstmals die nicht-grüne Ökopartei FW an. Mehr dazu auf meinem Blog.

  3. „does not work as an isolated enforcement tool“ — das „isolated“ macht mich was stutzig … könnte man auch lesen als „wenn wir das Ändern von Adressen kontrollieren, eine Whitelist von allen legalen Anbietern haben, …“ … aber das ist hoffentlich nur Morgenparanoia.

    1. Na ja, ich finde, bei Barnier konnte man gut sehen, wie der ACTA-Schock zu einer Positionsänderung beigetragen (geführt?) hat. Der war nämlich mal ein glühender ACTA-Befürworter und hat alles versucht, sich als die treibende Kraft dahinter zu präsentieren.

      Sobald aber klar wurde, dass ACTA – gelinde gesagt – „unpopulär“ sein würde, hat er es sofort fallen gelassen wie eine heiße Kartoffel – und seinem Kollegen De Gucht den Schwarzen Peter zugeschoben. Mit Erfolg, wie man sieht: Wer erinnert sich noch daran, dass er mal ein Mit-Initiator von ACTA war?

      Immerhin: im Moment zieht er den Karren (eher) in die richtige Richtung… mal sehen, wie lange das gut geht :-/

  4. wann distanzieren die sich von der Vorratsdatenspeicherung?
    (Ach ne, das brauchen die ja für Dinge wie INDECT)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.