Internetsperren sind in der EU-Kommission ein heikles Thema, an der sich bereits die EU-Innenkommissarin Cecilia (Censilia) Malmström die Finger verbrannt hat. Vor zwei Jahren schlug sie einen Richtlinienentwurf für Internetsperren gegen kinderpornographische Webseiten auf EU-Ebene vor.
Auch die EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, Neelie Kroes, ist Internetsperren nicht abgeneigt. Ihre Generaldirektion (GD Connect) ist für mehrere Projekte zur privatisieten Rechtsdurchsetzung verantwortlich und hat unter anderem die Mobile Alliance against Child Sexual Abuse Content unterstützt. Diese Allianz hat zum „freiwilligen“ Einsatz von Internetfiltern und bereits zahlreichen Pannen geführt, wie beispielsweise der unbeabsichtigten Zensur des Tor-Projekts in Großbritannien. Seit letztem Dezember gibt es nun das von Kroes ins Leben gerufene „Bündnis für ein kindersicheres Internet“ (CEO-Coalition) wo zunächst enthusiastisch Upload-Filter diskutiert wurden, sich die Komission aber nach einigem Druck von European Digital Rights sowie einzelnen Vertretern aus der Industrie wieder von der Idee verabschieden musste.
Jetzt wurde von der Abteilung Binnenmarkt und Dienstleistungen (GD Markt), geleitet von EU-Kommissar Michel Barnier, ein Aktionsplan gegen Online-Glücksspiel veröffentlicht. Diese Strategie schlägt nun seit gestern in der Presse und der Welt der Bürgerrechtler einige Wellen, da eine Rückkehr der Internetsperren befürchtet wird.
Was aber steht in diesem Aktionsplan, der aus einer Mitteilung (pdf, EN) und einem begleitenden Arbeitsdokument (pdf, EN) der Kommission besteht? In der 18-seitigen offiziellen Mitteilung lässt sich schnell erkennen, dass die in der Presseerklärung erwähnten „Filter für Online-Inhalte“ in diesem Zusammenhang nicht die befürchteten Netzsperren sind, sondern Tools, die den Endnutzern zur Verfügung gestellt werden sollen. In der Mitteilung gibt es nur einen kurzen Absatz, in dem Filter erwähnt werden – und dort wird präzisiert: „software filtering in the home“.
Leider ist es nun so, dass einige Mitgliedstaaten bereits Sperren gegen ausländische Glücksspielbetreiber eingeführt haben – obwohl es mittlerweile dort genügend Belege für die Ineffizienz der Maßnahme gibt. Diese Situation kann die EU-Kommission trotzdem nicht ignorieren und versucht daher auf diplomatischen Wegen zu erklären, dass Internetsperren Unsinn sind. Ein Aktionspunkt ist daher die Förderung des „Informationsaustauschs und bewährter Praktiken zu Durchsetzungsmaßnahmen sowie die (…) Untersuchung möglicher Grenzen von Maßnahmen wie der Sperrung des Zugangs zu Webseiten“.
Aus dem begleitenden Arbeitsdokument ließt sich noch klarer heraus, was die GD Markt von Sperren hält, S. 61:
However, blocking access to websites does not work as an isolated enforcement tool and can be easily circumvented. Moreover, depending on the technology used, website blocking can impact on legitimate businesses. The efficiency of the blocking method furthermore depends on the validity of the list of blocked websites. Keeping the list up-to-date requires significant resources while internet addresses can be changed instantly. Lastly, ISPs are faced with the implementation of the provisions for blocking access to websites, not only implying costs and tying-up of resources but also creating potential liability issues.
Kommissarinnen Kroes und Malmström waren deutliche Befürworterinnen von Internetsperren – dass sich die Kommission jetzt von Internetsperren distanziert, ist ein langsamer aber sicherer Schritt in die richtige Richtung.