EU-Justizminister diskutieren Internetsperren am Freitag

Am Donnerstag und Freitag (7. und 8. Oktober) tagt der Rat der Innen- und Justizminister der EU-Mitgliedsstaaten in Luxemburg. Auf der Tagesordnung ist unter anderem der Vorschlag von Innenkommissarin Cecilia Malmström zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, der ihr wegen des darin enthaltenen Absatzes zu EU-weiten Internetsperren den Spitznamen „Censilia“ eingebracht hat.

Die Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt ist diesmal Teil der öffentlichen Sitzung des Rates. Freitag Morgen gegen 10:00 kann man sich das im Stream auf http://video.consilium.europa.eu ansehen.

Zur Vorbereitung ist praktischerweise gerade auf Statewatch der aktuelle Stand der Verhandlungen im Rat geleaked. Den muss man gemeinsam mit dem Vorschlag der Kommission lesen, um zu verstehen, was nach Meinung des Rates geändert werden sollte und was gleich bleibt.

Der Innenausschuss des EU-Parlaments wird nach aktueller Planung am 15. November über seine Position abstimmen. Der Vorschlag dazu soll demnächst vorgelegt werden. Die Ausschuss-Anhörung letzte Woche war ja schon sehr interessant. Hier sind die Statements von Joe McNamee (EDRi), auf dem Podium als geladener Sachverständiger und Christian Bahls (MOGIS) im Schlagabtausch mit der konservativen Berichterstatterin Roberta Angelill sowie nochmal nachlegend. Die komplette Aufzeichnung der Anhörung gibt es im Video-Archiv des EP (suchen nach „LIBE Committee“, 28./29. September 2010).

MOGIS braucht übrigens dringend Spenden, um die Reisen nach Brüssel zu finanzieren. Christian macht da wirklich gute Arbeit.

Update, 8.10, 10:30: Das Thema wird im Rat der Justizminister behandelt (Innen und Justiz tagen am zweiten Tag der Ratstagung immer getrennt). Das deutsche BMJ war gerade dran und hat gesagt, dass man in Artikel 21 „Löschen statt Sperren“ will.  EU-Mitgliedsstaaten, die sich auf Löschen von Missbrauchs-Webseiten konzentrieren, sollten nicht gezwungen werden, Sperren einzuführen. Als Verhandlungsmasse hat das BMJ auch noch Vorbehalte bei Artikel 4 angeführt, aber bereits angedeutet, dass man hier beweglich ist, wenn die anderen bei den Sperren entgegenkommen. Mal sehen.

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5 Ergänzungen

  1. Man gibt es ungern zu, aber der Richtlinie sind im jetzt revidierten Entwurf ein paar entscheidende Giftzähne gezogen worden. Es geht ja nicht nur um Netzsperren, auch wenn das Festhalten hieran immer noch sehr grundlegend falsch ist aus den Gründen die wir alle kennen.

    Bemerkenswert ist, daß selbstbestimmtem, einvernehmlichem sexuellem Verhalten von Jugendlichen und unter Jugendlichen auf einmal deutlich mehr Raum und Legalität zugestanden wird als dies noch in der Vorversion und in der Vorgänger-Richtlinie, dem Rahmenbeschluss von 2004, der Fall war. Letzterer war ja fast eine 1:1-Adaption amerikanischen Moralstrafrechts. Jugendliche Sexting-Justizopfer sind nach dem, was dort in der Neufassung der Richtlinie steht, anders als in den USA nicht unbedingt europaweit zu erwarten.

    Problematisch bleiben jedoch nach wie vor zwei Knackpunkte – zum einen, daß weiter an der Scheinjugendlichkeit von Porno-Darstellern festgehalten wird. Denn wenn man dies tut, wenn man Kinderpornografie so extrem weit auslegt, dann haben wir es in der Tat bald mit einem „Milliardenmarkt“ zu tun – von ehemals legalen Teenie-Produktionen, bei denen alle Darsteller nachweislich und unter Vorlage des Personalausweises 18 und somit erwachsen waren, die aber zu „Kinderpornografie“ umdefiniert wurden. Und somit natürlich kaum löschbar sind in Ländern wie den USA, die mit Sicherheit mitunter prüde und verklemmt sind, aber so einen Kokolores dann wohl auch nicht mitmachen würden, Erwachsenenpornos mit jung aussehenden Darstellern von inländischen Servern löschen zu lassen. Mit entsprechenden Konsequenzen für die Netzsperren-Diskussion hierzulande und in der EU.

    Der zweite Knackpunkt ist, um mal die Websperren-Geschichte kurz zu verlassen, daß man „Kinderprostitution“ weiterhin so definieren will, daß diese in der Verleitung zu sexuellen Handlungen „gegen Geld ODER SONSTIGE VERGÜTUNGEN“ besteht. Der zweite, von mir groß geschriebene Satzteil stand schon im Vorgänger-Beschluss und hätte, weil man ihn in Deutschland 2007 ursprünglich Wort für Wort umsetzen wollte, beinahe zu einer potenziellen Kriminalisierung fast aller Sexualkontakte unter Jugendlichen geführt (Beispiel Kinobesuch spendiert in der Hoffnung auf Sex –> Straftatbestand „sonstige Vergütung“ erfüllt –> bis zu vier Jahre Jugend-Knast). Es ist einfach ein viel zu unscharfes und wenig zielführendes Satzfragment, welches im übrigen interessanterweise aus der „Model Legislation“ des amerikanischen National Center for Missing And Exploited Children (NCMEC) stammt… genau jene Organisation die auch Zensursula beständig mit falschen/gefälschten Statistiken versorgt hat. Mit dieser Kinderprostitutions-Definition läuft man, selbst wenn sie noch so gut gemeint ist, Gefahr, alle sexuelle Selbstbestimmung die man Jugendlichen eigentlich zugestehen möchte wieder zunichte zu machen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.