Unserer Politikerüberzeugungsinitiative beim Bundesdatenschutzgesetz zeigt Wirkung. Am Montag hatten wir aufgerufen, bei Wolfgang Bosbach, stv. Fraktionsvorsitzender von der CDU/CSU anzurufen und am Dienstag Dr. Michael Bürsch von der SPD. Beide Politiker sind selbstverständlich immer noch telefonisch erreichbar und freuen sich sicherlich über mehr Bürger-Feedback zur Diskussion über die Abschaffung des sog. Listenprivilegs.
Unerwartete Rückendeckung bekamen wir gestern von unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel, die unser Anliegen in einer Rede beim 2. Deutschen Verbrauchertag 2009 unterstützte.
Auch hier ist es wieder so: So wirksam, wichtig und nicht wegzudenken Kampagnen sind, Verbraucherschutz braucht mehr. Es bedarf auch klarer und praktikabler Gesetze. Ich will zwei Beispiele aus den letzten Monaten nennen, die für die Notwendigkeit besserer Verbraucherrechte stehen. Das ist zuerst der Datenschutz. Die parlamentarischen Beratungen dazu dauern an. Ich hoffe, dass sie zu einem wirklich vernünftigen Ende geführt werden. Bundesminister Schäuble hat beim Datenschutzgipfel im Herbst des vergangenen Jahres mit den für den Datenschutz zuständigen Institutionen Verbesserungen beim Schutz vor Datenmissbrauch vereinbart. Genau diese Vereinbarung soll mit der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes umgesetzt werden. Ich werde mich dafür einsetzen, dass das zu einem guten Ende geführt wird.
Dabei ist das Thema nicht wegzudiskutieren, dass wir mehr Transparenz beim so genannten Adresshandel brauchen. Wir wollen damit die informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht stärken. Das heißt, in Zukunft soll die Verwendung personenbezogener Daten zu Zwecken der Werbung grundsätzlich nur noch mit Einwilligung der Betroffenen zulässig sein. Jeder weiß, dass Ausnahmen nicht ausgeschlossen sind, wenn das Wort „grundsätzlich“ auftaucht. Wir haben auch darüber gesprochen, dass „grundsätzlich“ heißt, dass mehr Transparenz vorhanden sein muss. Ich hoffe, dass wir uns genau so einigen werden. Daten über Wohnort, Name und Kaufverhalten sollen nicht ohne Zustimmung einfach verkauft, gehandelt oder zur Profilbildung genutzt werden können. Das ist das Kernstück dieser Novelle des Datenschutzgesetzes.
Unter dem ersten Aufruf zum Politiker-Feedback bei Wolfgang Bosbach ist eine lustige Diskussion mit einigen Vertretern der Adressdaten-Lobby entstanden. Interessanterweise prallen dort verschiedene Demokratieverständnisse aufeinander. Anscheinend stören wir mit der Aktion die Aktivitäten dieser Lobby. Wenn das nicht mal etwas Motivation ist, weiter bei den beiden Bundestagesabgeordneten anzurufen und Eure Meinung mitzuteilen. Die besten Zitate zu unserem Aufruf sind bisher:
“ terrorisierenden Maßnahmen“, „aber Psyschoterrorismus gegen einzelne Politiker ist kein probates Mittel der politischen und sachlichen Auseinandersetzung“ und „Der Aufruf von Markus ist im Niveau vergleichbar mit Steinewerfen und Autos anzünden bei Demos. IQ 70“, „Wie kann man nur so blöd sein und einen solchen allg. Aufruf zum Telefonterror an Herrn Bosbach starten.“ und „Der Politiker ist per Mandat vom Volk beauftragt worden, “seinen Job” zu machen. Und wenn jemand aus dem Wählerkreis eine “Frage oder Anregung” hat (oder ihm schlicht und ergreifend etwas nicht passt), ist es in einer Demokratie legitim, sich in einer laufenden Legislaturperiode direkt an den Politiker zu wenden. Wenn aber “eine breite Masse” (ich möchte hier niemandem zu nahe treten) zu “konzertierten Aktionen” aufgerufen wird, geht dies aber nach meinem Verständnis über “dieses Bürgerrecht” hinaus.“
Ihr erreicht das Büro Bürsch unter der Telefonnummer 030–227-73758
Das Büro Bosbach ist unter 030–227-73245 erreichbar.