Wo beginnt Zensur im Netz? Die Zeit hat ein Streitgespräch zwischen Internetaktivistin Franziska Heine und Familienministerin Ursula von der Leyen über die Stoppschilder vor Kinderpornoseiten gemacht: „Ihnen ist egal, was wir denken“.
Weitere Artikel
27 Ergänzungen
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.
Ich verweis mal frecherweise zu diesem Streitgespraech auch auf meinen Kommentar:
http://blog.windfluechter.net/index.php?/archives/575-Heine-vs.-v.d.Leyen.html
Fefe wies schon darauf hin:
die ZEIT hat hier zwei verschiedene Ueberschriften, das Interview wird im Netz uebertitelt
„Internetaktivistin Franziska Heine und Familienministerin Ursula von der Leyen streiten über die Stoppschilder vor Kinderpornoseiten“
in der Printausgabe aber
„Die Internetaktivistin Franziska Heine und Familienministerin Ursula von der Leyen streiten über das Verbot von Kinderpornografie“
Honi soit qui mal y pense…
Ansich ein gutes Interview. Franziska Heine hätte allerdings noch die schnelle Löschung von Phishing-Seiten und die kleine Anfrage der FDP erwähnen sollen, um die Ahnungslosigkeit von Frau vdL aufzuzeigen.
Die Antwort der Familienminsterin „Das ist doch etwas Tolles“ zeigt mMn was sie von insgesamt von der Aktion hält. Die Kinder (Bürger) dürfen ruhig ein bischen mitspielen, aber wenn es um die letztendliche Entscheidung geht, haben die Erwachsenen (Politker) das letzte Wort.
Oje. So früh am Morgen und schon Magenschmerzen.
Hör ich das Gras wachsen oder versucht Uschi jetzt tatsächlich es so aussehen zu lassen als hätte die Union die Hardliner von der SPD gebremst?
[quote]Aus den skandinavischen Ländern wissen wir, dass in Norwegen am Tag rund 15.000 Klicks auf diese Seiten geblockt werden; in Schweden sind es rund 50.000 Klicks. Ich glaube, es ist eine müßige Diskussion, hier zu behaupten, es gäbe keinen Bedarf, Kinderpornografie im Internet zu bekämpfen.[/quote]
Sagt mal… War es nicht so, das diese Zahlen auf die gesamten Sperrlisten zutrafen? Sollte das nicht noch einmal jemand Frau von der Leyen einprügeln, das sie mal begreift, das in den genannten Ländern nicht nur kinderpornographisches Material gefiltert wird?
Dieses Interview ist – völlig abgesehen von seinem Inhalt – ein großer Erfolg für Franziska Heine. Normalerweise laufen doch solche Streitgespräche auf „Augenhöhe“, es streiten sich also zwei führende Politiker. Jetzt aber hat man eine Bundesministerin und die Initiatorin einer Petition zusammengebracht. Das heißt, in der „Zeit“ hat man Franziska offenbar ernst genommen. Und die Frau Ministerin musste dies auch tun.
Das ändert zwar nicht viel, aber ein solches Medienecho haben viele andere Proteste nicht. Insofern ist das eine gute Sache.
Hmmm…
vdL: „Wer die Stoppseite zu umgehen versucht, macht sich bewusst strafbar, weil er dann aktiv nach Kinderpornografie sucht.“
Ich fall vom Glauben ab:
vdL: „Die Technik der Zugangssperren führt dazu, dass wir jetzt erstmals systematisch kinderpornografische Websites identifizieren.“
Was hindert „uns“ daran, auch ohne Sperrmöglichkeit kinderpornografische Websites zu identifizieren???
Geht es denn nicht um die Kinder???
Kopfschüttelnd, E.
Ich bin enttäuscht von dem Interview. Frau Heine in Ehren aber das war nix. Frau von der Leyen stellt wieder Behauptungen auf und es gibt keine guten Gegenargumente. Warum wurde z.B. nicht Björn Sellström, Chef der schwedischen Ermittlungsbehörde gegen die Kinderpornos erwähnt der zugibt das die Sperren nichts bringen und schon garnicht den Vertrieb reduzieren? Die Frage nach dem Massenmarkt wurde zwar gestellt von Frau Heine aber als die Ministerin sagte sie hätte die Zahlen von der Unicef oder der IWF. Wieso wurden diese Quellen in den Anfragen (Z.B. von der FDP) nicht genannt? Wieso hieß es immer nur „ist der Regierung nicht bekannt“? Zum IWF. Der Jahresbericht 2008 besagt einen Rückgang um 10% zu 2007 und sogar 20% zu 2006. Das hätte man vdL vorhalten müssen.
Naja, wie gesagt. Ich bin etwas enttäuscht. Wenn ich weiß das ich mit der Rede muss ich mich vorbereiten. Und ein „alles Toll“ hätte man härter aufnehmen müssen.
PS: Gestern ging mein Schreiben an den Bundespräsidenten raus. Nächste Woche wird meine Verfassungsbeschwerde rausgehen.
Ein gutes und interessantes Gespräch, aus den von Milo (Kommentar #6) schon erwähnten Gründen.
Es ist für Frau Heine allerdings kein gutes Zeichen, wenn sie sich von UvdL durch blosses Vorlesen des Gesetzes korrigieren lassen muss, und auch die „völlig neue Oppositionsform“ am Schluss ist schlicht albern und unseriös. Das Doomsday-Argument des Missbrauchs durch „extremistische Regierungen“ ist ähnlicher Quark. Umgekehrt scheint UvdL nicht allen Beiträgen von Frau Heine wirklich zugehört zu haben, wie ihr „das ist doch etwas Tolles“ als Reaktion auf den Vorwurf einer Förderung der Politikverdrossenheit beweist.
Positiv: Eine relativ umfangreiche Darstellung von Argumenten an prominenter Stelle, ohne dabei so überfahren zu werden wie Hillbrecht bei Phoenix (auch wenn UvdL klar die Oberhand hat).
Negativ: Ähnlich wie Hillbrecht hat Heine sich hier mangels Erfahrung zu oft selbst ein Bein gestellt.
Der Vergleich mit der Buchhandlung hinkt.
Eine Buchhandlung darf natürlich keine kinderpornografischen Schriften auslegen und verkaufen. Das dürfen im Internet auch nicht amazon, Weltbild, jpc, etc.
Im Internet agieren die Betreiber solcher Seiten im Verborgenen. Man kann sie nicht einfach so auffinden. Vergleichen kann man das mit jemandem, der hinterm Bahnhof in einer dunklen Ecke Bilder und Videos verkauft.
Wenn jetzt vom BKA eine Liste erstellt wird mit den Seiten, die solches Material beherbergt, dann entspricht das dem, dass die örtliche Polizei eine Liste hat mit allen Standpunkten in der Stadt, wo solches Material verkauft wird (hinterm Bahnhof in einer dunklen Ecke).
Und wenn jetzt diese Seiten gesperrt werden, entspricht das dem, dass der Ort hinterm Bahnhof lediglich abgesperrt wird.
D. h., im Internet werden nicht die Seiten gelöscht und die Täter gefasst. das entspräche in der realen Welt, dass der Verkäufer hinterm Bahnhof in einer dunklen Ecke nicht festgenommen wird.
Aber das Argument, dass man in einer Buchhandlung kein kinderpornografisches Material auslegen darf, klingt halt viel schöner.
Das allerschlimmste ist doch, dass die Falschbehauptungen von Zensursula problemlos widerlegt werden können. Aber Franziska Heine war da leider rhetorisch und inhaltlich mangelhaft, das muss man so deutlich sagen.
Sicher hat Franziska Heine nicht immer gut ausgesehen. Aber sie ist ja auch kein Polit- und Medienprofi. Es ist in einer solchen Situation nicht so leicht, immer die richtigen Argumente parat zu haben. Sie saß jemanden gegenüber, der seine Karriere auf Medienpräsenz aufgebaut hat. Das ist schon ein heftiges Ungleichgewicht. Da kann man nicht erwarten, dass sie einen Punktsieg einfährt.
Franziska ist eine junge Frau. Sie wird ordentlich Lampenfieber vorher gehabt haben. So etwas ist dann nicht leicht zu überstehen.
Es wäre fairer gewesen, wenn sie noch einen Partner an der Seite gehabt hätte, der sie unterstützen hätte können.
Wir sollten jedenfalls nicht zu hart urteilen, es ist halt nicht so einfach, rhetorisch brillant zu sein.
Mir geht es ähnlich wie GERRIT.
Die Vielzahl der Gegenargumente, die in der Diskussion zur Petition genannt wurden, sind kaum ans Licht getreten. Frau van der Leyen zitiert unbehelligt absurde Zahlen und Quellen. Für mich liest es sich im Fazit so, dass Frau Heine die Sperren nicht haben will, da sie sich sonst nicht frei über das Thema Kinderpornografie informieren kann. Der Titel in der Printausgabe verstärkt dies noch ganz massiv!
Wieder ist jemand aus der Bewegung vorgeführt worden. Wieder konnte nicht ausreichend klar dem Leser/Beobachter gezeigt werden, wieso das Gesetz falsch ist.
Die Art und Weise des Umganges mit dem Bürger durch die Regierung hätte viel schärfer kritisiert werden müssen.
Trotz allem mein Lob an Frau Heine für die Petition und das Internview in der Zeit.
Zuerstmal Applaus dafür, dass das überhaupt gelaufen ist. Hut ab vor Franziska für Selbstbeherrschung.
Einerseits finde ich es gut, dass es überhaupt stattgefunden hat. Nur fürchte ich, dass es jetzt ausgeschlachtet, ausgestopft, geklont, umgedeutet und alles in allem zum reinen PR Treibstoff werden wird. Es wird weiter gehen in die Richtung.
Da habe ich mal eine ganz einfache Frage an die Juristen: Was ist denn höherwertig – die Pflicht sowas zu melden, so man zufällig drauf stösst oder das Aussageverweigerungsrecht, da man sich ja nach aktueller Rede der Innenminister damit selber belasten würde?
Wann wird der Eintrag eines anderer DNS Servers kriminalisiert?
Und, ganz wichtig, könnte mir bitte jemand bescheid sagen sobald ein Schriftstück existiert das auch irgendwann nachts um halb wach duchgewunken werden soll und das das Wort „Republikflucht“ enthält?
Ich meine, so ein Gesetzesentwurf von zB den externen Fachleuten in den Ministerien, weil zusehens die Ings und Infs das Land verlassen. Irgendwas das dann „Standortsicherungsgesetz“ heissen wird.
Ich frage hier nur nach dem „wann“, nicht nach dem „ob“. Denn dass sowas kommen wird, darauf würde ich wetten.
Man hätte mal einen Juristen auf Uschi loslassen sollen, da gäbe es viele interessante Fragen.
Ein guter Artikel, der in eine solche Kerbe schlägt, wenn auch zum Thema Schäuble:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26809/1.html
Solche Argumente hört man leider zu selten. Aber sie stellen eine gute Beweislastumkehr dar: Diejenigen, die ein neues Gesetz wollen, müssen zeigen, dass es auch gebraucht wird und etwas nützt.
Juristen auf sie loslassen?
Hmm, interessante Idee – nur ist das ja schon getan worden. Ist von den ganzen Anzeigen wegen Besitz und Verbreitung denn irgendwas herausgekommen? Ich meine ausser, daß einige gleicher sind als andere?
Und wir bekommen ja gerade in den letzten Jahren einen deutlichen Nachhilfeunterricht im Fach „Wie ignoriere ich Experten, Fakten, Wahrheiten?“
Franziska Heine hat sich im Rahmen des Möglichen gut geschlagen – Respekt! Mehr kann man von einer Privatperson wirklich nicht erwarten.
Immerhin war es ein Boxkampf zwischen einer Demagogie-Schwergewichtlerin und dem Nummerngirl. Dass Letztere den Kampf nicht gewinnt, ist klar, aber wenn Erstere ein blaues Auge davonträgt, ist das schon ein Achtungserfolg.
Frau von der Leyen ist abgebrüht genug, unbewiesene und widerlegte Behauptungen lächelnd zu wiederholen, ohne rot zu werden. Sie weiß, dass sie damit bei der uninformierten Masse Erfolg hat und nicht hinterfragt wird.
Gegen eine aalglatte Profipolitikerin, deren Äußerungen nur Propagandamittel statt Diskussionsbeiträge sind, kommt man als Normalbürger nicht an.
Um Frau von der Leyen rhetorisch niederzuringen, bedürfte es gestählter Profis ohne Beißhemmungen, die in einer Liga spielen wie Klaus Bednarz, Roger Willemsen, Gysi oder Lafontaine. Mit solchen sollte sich die Dame messen müssen, denn gegen die üblichen Moderatorenplacebos und Hinterbänkler gewinnt sie ebenso wie im Kampf mit fairen Internetaktivisten.
@Gerrit: Wogegen willst du VB erheben, gegen das ZugErschwG? Das Gesetz ist bisher weder vom BPräs unterschrieben noch im BGBl veröffentlicht. Die VB kannst du dir sparen. Es wäre nett, wenn du das BVerfG nicht mit solchem Unsinn belästigst.
@piercyha : Mit Unsinn belästigen? Zu erst:Es ist auch noch kein gültiges Gesetz. Bitte beachte das Gesetzgebungsverfahren! Z.B. hat unser Bundespräsident den „Vertrag von Lissabon“ noch nicht unterschrieben. Trotzdem hat MdB Dr. Peter Gauweiler dagegen Verfassungsbeschwerde eingereicht. Nach Deiner Ausführung wäre dieses nicht rechtens und nur eine Belästigung. Da aber am Dienstag, den 30. Juni 2009 um 10:00 Uhr (nochmals für alle als Hinweis) die Urteilsverkündung angesetzt ist, kann Herr Gauweiler nicht falsch gehandelt haben. Oder?
@Gerrit: es ist eine Verfassungsbeschwerde von Profis in Arbeit; ich schließe mich @piercyha an, man sollte das BVerfG nicht belästigen und damit evtl. anderen Klagen schaden. Da ich Dich nicht kenne will ich damit nicht behaupten, dass Du das nicht professionell machst; aber sinnvoller als 7 halbgare Verfassungsbeschwerden ist natürlich eine gute!
@Gerrit: Du schreibst: „Es ist auch noch kein gültiges Gesetz. Bitte beachte das Gesetzgebungsverfahren!“
Genau das ist der Punkt. Als Ottonormalverbraucher sprich als Bürger kannst du direkt gegen ein Gesetz nur dann vorgehen, wenn es das Gesetzgebungsverfahren vollständig durchlaufen hat. Wenn du wie P. Gauweiler ein MdB bist, stehen dir weitere rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, dich ans BVerfG zu wenden.
Die Wikipedia spricht im Übrigen von der Unterzeichnung der Ratifizierungsurkunde. Was auch immer dieses Detail zu bedeuten hat.
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Lissabon#Stand_der_Ratifizierung
30. Juni: guter Hinweis, ist vermerkt.
Mir war noch der Leyen-Spruch mit dem “aber eine Onlinepetition ist mit einem Klick unterschrieben …” aufgestoßen.
Ein Wahlkreuz ist auch mit zwei läppischen Strichen gemacht. Trotzdem repräsentiert es die Meinung des Wählers. Aber vielleicht ist das ja auch der Grund, warum Demokratie zunehmend als unerwünschte Einmischung in die Politik betrachtet wird.
Die Politiker sind schließlich hart arbeitende, unterbezahlte Leute, und dann kommen alleweil irgendwelche Wähler daher und machen das Kreuz an der falschen Stelle oder nerven mit Petitionen …