Deutsche Bahn AG schickt mir Abmahnung!

Die Deutsche Bahn AG hat mir soeben meine erste Abmahnung für dieses Blog geschickt. Konkret geht es um das interne Memo zur Mitarbeiter-Rasterfahndung bei der Deutschen Bahn, das ich am Samstag hier publiziert habe.

Nun weiß ich nicht, wie die Chancen sind, mich vor Rechtstreitigkeiten mit dem Konzern zu schützen, bzw. ob ich Chancen habe, dagegen vorgehen zu können. Und bitte daher die mitlesenden Juristen um Rat.

Ein Update steht hier!

Hier ist der Text, der mir heute per PDF in einer Mail zuging:

Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

Sehr geehrter Herr Beckedahl,

Sie sind Inhaber und Betreiber der Homepage www.netzpolitik.org.

Wie wir festgestellt haben, veröffentlichen Sie im Wortlaut und als pdf-Dokument auf Ihrer Homepage unter der URL https://netzpolitik.org/2009/das-memo-zu-der-rasterfahnung-bei-der-deutschen-bahn/ einen Vermerk des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit über ein Gespräch mit der Deutschen Bahn AG vom 28. Oktober 2008 über die Geschäftsbeziehungen der Deutschen Bahn AG mit der Network Deutschland GmbH.

Damit verstoßen Sie gegen §17 Abs. 2 Nr. 2 UWG bzw. §§ 823 Abs. 1 und 826 BGB. Gemäß §§ 1004, 823 Abs. 1, Ans. 2 BGB sind Sie zur Beseitigung bzw. Unterlassung verpflichtet.

Wir fordern Sie daher auf, den Gesprächsvermerk im Wortlaut und als pdf-Datei sofort von Ihrer Homepage zu entfernen.

Das Entfernen bzw. das bloße Unterlassen allein genügt nicht, um die sog. Wiederholungsgefahr zu beseitigen und somit den Unterlassungsanspruch zu erfüllen. Hierfür bedarf es einer uneingeschränkten, unwideruflichen Unterlassungserklärung, in der für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe zu unseren Gunsten versprochen wird.

Wir fordern Sie hiermit auf, eine solche Erklärung bis zum 6. Februar abzugeben und uns zuzusenden. Eine Erklärung, die diesen Anforderungen genügt, haben wir als Anlage diesem Schreiben beigefügt.

Sollten Sie unserer Forderung nicht nachkommen, sind wir gehalten, den Anspruch unverzüglich gerichtlich geltend zu machen.

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie die Einleitung von strafrechtlichen Schritten behalten wir uns ausdrücklich vor.

Mit freundlichen Grüßen

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

450 Ergänzungen

  1. so agiert ein also konzern, der seine eigene belegschaft unter generalverdacht stellt und bespitzelt wenn es um aufklärung des sachverhalts geht. gratulation herr mehdorn, ich hätte nicht gedacht, dass sie mir noch unsympathischer werden können.
    dir viel erfolg bei der auseinandersetzung!

  2. Kann zum Sachverhalt nicht viel beitragen, aber es ist natürlich ziemlich peinlich für die Bahn, dass sie soetwas nötig hat. Insofern sollte die Blogosphäre mal ein bisschen Wind machen, das kann sie ja ganz gut! :-)

  3. Das ist dsoch ein schlechter Witz. Lest euch mal die genannten Paragraphen durch. Wie man z.B. „gegen 823 BGB verstoßen“ kann ist mir schleierhaft (zumindest als Laie, ist das ganz schlimmer Juristensprech?). Da geht’s um Schadensersatzpflicht.

    Überhaupt, mit der Begründung wäre jegliche Berichterstattung hinfällig, die irgendjemandenm „schaden“ könnte. Bei einer Zeitung würde sich das niemand trauen.

  4. Warum hat denn heute niemand mehr den Anstand etwas von Mensch zu Mensch zu klären und muss mit Abmahnung hantieren?
    Es sollte langsam mal wieder modern werden Größe zu zeigen!

    Mit freundlichen Grüßen

    Heiko

  5. Das ist also die brutalstmögliche Aufklärung? Woher sollte die Bahn das Krisenmanagement auch lernen? Von der Telekom?

    Die mediale Aufmerksamkeit für das Memo entsteht jetzt erst duch die Abmahnung, tsts…

  6. Das wird wohl darauf hinauslaufen, dass Du die Unterlassungserklärung abgeben musst. Sicherlich werden sich die Juristen einig, aber um die 1000,- wird Dich der Spaß sicher kosten. Das ist echt bitter.

  7. Also da fehlen selbst mir die Worte. Abmahnungen sind ja wohl das billigste und niederträchtigste Mittel, um seinen Willen durchzusetzen und besonders die DB sollte mal lieber ganz still sein.

  8. Hm, die Frage ist jetzt ob ein Journalist von denen genau so abgemahnt worden wäre, oder ob die sich das jetzt nur trauen, da sie dich als normalen Bürger sehen, der solche „Sonderrechte“ nicht besitzt.

    Wenn sie den „Scoop“ eine Journalisten so hätten hinnehmen müssen, dann dürfest du das rein medienrechtlich dann auch.

  9. Mein Vorschlag. Das Memo kopieren. Muss gleich mit dem Zug fahren, werd das mal anfangen zu verteilen. Meine Familienverhältnisse sind übrigens auch voll merkwürdig, das erklärt natürlich alles.

  10. Hehe,
    ich habe den Text eben gelesen und muss sagen: Es muss doch klar gewesen sein, dass ein Konzern ein solch Brisantes Blatt aus dem Verkehr ziehen muss, sprich Dir eine Abmahnung schickt. Ich hätte den Mut nicht gehabt es zu veröffentlichen. Vielen Dank dafür. Meinen Respekt dafür hast Du.
    Lt. Protokoll hat die Bahn anscheinend eigenständig Polizeiarbeit übernommen und den Rechtstaat ausgehebelt. Alles ohne richterliche Beschlüsse. Aber so ein Fall ist für Deutschland wichtig, damit der Datenschutz endlich ernst genommen wird. Und das jeder das recht auf Privatsphäre hat steht im Grundgesetzt. Diese wurde massiv von dem Konzern verletzt und nun liegt es an den Richtern ein fähiges und vertrauenschaffendes Urteil zu fällen.
    Auch wenn der Ansatz vielleicht ein guter war (Korruption verhindern, unterbinden) hat es mal wieder gezeigt, welch Fluch auch auf den neuen Techniken liegt: Alles wird missbraucht…

  11. Ich schließe mich der Frage von Julian an. Normalerweise hätte das per Post/Einschreiben verschickt werden müssen. Von daher würde ich erst einmal die Ruhe bewahren und eventuell auch eine öffentliche Rechtsauskunft aufsuchen. Ich drücke die Daumen, dass die kontaktierten Juristen antworten und helfen können.

    1. Eine Abmahnung muß nicht schriftlich, erst Recht nicht per Einschreiben erfolgen.

      Ich halte die Veröffentlichung für zulässig und die Abmahnung für unberechtigt (zumal sich die Bahn selbst wenn sie Recht bekommen sollte, mit der Abmahnung ein dickes, fettes Eigentor geschossen hat).

  12. § 17 Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
    (2) Ebenso wird bestraft, wer zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen,

    1.
    sich ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis durch

    a)
    Anwendung technischer Mittel,
    b)
    Herstellung einer verkörperten Wiedergabe des Geheimnisses oder
    c)
    Wegnahme einer Sache, in der das Geheimnis verkörpert ist,

    unbefugt verschafft oder sichert oder
    2.
    ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das er durch eine der in Absatz 1 bezeichneten Mitteilungen oder durch eine eigene oder fremde Handlung nach Nummer 1 erlangt oder sich sonst unbefugt verschafft oder gesichert hat, unbefugt verwertet oder jemandem mitteilt.

    Nun gut, tut mir Leid, aber als „Laie“ verstehe ich nicht, inwiefern hier aus Eigennutz, zu Zwecken des Wettbewerbs oder sonstigem gehandelt wurde. Oder deckt die Bahn grade Markus‘ Pläne für einen neuen DB-Konkurrenten „Netzpolitik-Bahn“ auf?

  13. Also ich bin schockiert, für soetwas bezahle ich jeden Monat im Voraus Geld? Weiß auch nicht was ich sagen soll, außer das mir dieses Schreiben beweißt, dass unverhältnismäßige Überwachung irgendwie Usus zu sein scheint, wenn dieser Skandal doch eigentlich „nur ein Betriebsgeheimnis ist“. Es wird Aufklärung versprochen, aber auch wieder nur unter der Hand. Eine Frechheit.

  14. Nimm es doch einfach raus und verbreite es per Torrent. Da kann die Bahn mal zeigen wie gut sie im bespitzeln des Torrent Netzwerkes sind ;)

  15. dieses vorgehen bestärkt mich in meiner tiefen liebe und zuneigung zu hartmut mehdorn und dem management der DB AG.

  16. Hallo Herr Beckedahl,

    ich befürchte, die Abmahnung ist von der Sache her richtig. Nach unserer Rechtsordnung ist es nicht okay, vertrauliche Dokumente zu veröffentlichen, wenn man sie unbefugt erlangt hat. Das würde sich auch jeder Privatmensch absolut verbitten. Tipp: Anonyme Quellen für Dokumente sind immer riskant!

  17. überraschend ist die abmahnung nicht, dass war ja (leider) zu erwarten. die konzernjuristen mahnen halt zur abschreckung immer gleich ab. nur in diesem fall haben sie sich aufgrund der zu erwartenden berichterstattung über ihr vorgehen wohl ein eigentor geschossen.
    falls dir kosten entstehen, machen wir eine kleine twitter-soli-sammlung :-)

  18. und was haltet ihr davon , wenn wir es alle veroeffentlichen? dann sollen sie uns mal alle abmahnen … und wir teilen uns alle den anwalt … bin mir sogar ziemlich sicher, dass wir einen finden, der das gerne macht!

    was meint ihr?

    Gruss, ulrike

  19. Die Bahn ist ja großzügig, mit ganzen 3 Tagen Antwortzeit wovon ja schon 2 Tage für die Postlaufzeit weggehen. Damit bleibt effektiv gar keine Zeit um auf die Abmahnung angemessen zu reagieren. Ich gehe (als Laie) davon aus, dass unter den Bedingungen kein vernünftiger Richter der Bahn recht geben wird wenn sie am Montag anfängt zu klagen

  20. Schlimm… Wirklich.

    Aber meine Vorredner haben ganz recht: eine journalistische Tätigkeit ist dir nun wirklich nicht abzusprechen – und das die vorwiegenden Themen um Aufklärung bemüht sind, ist auch abzulesen. Daher sollten die § nicht zu Anwendung kommen dürfen. Du müsstest doch eigentlich unter Presse- und/oder Meinungsfreiheit liegen.

    Alles Gute!

  21. Das wird ein interessanter Fall! 8-) Ich kann dir keine Rechtsberatung im Einzelfall geben, aber ich kann dir (wenn du Bedarf hast) gerne per Mail die Grundlagen erklären.

    Du hast m.E. gute Chancen, aber du wirst wahrscheinlich einen langen Rechtsstreit durchfechten müssen, um sie zu durchzusetzen. Ich hoffe, du ziehst das durch!

  22. Hallo Markus, ich würde mir in an Deiner Stelle in jedem Fall professionellen rechtlichen Beistand besorgen. Sollte sich mit der Finanzierung ein Problem ergeben, werden sicherlich – ausser mir selbst – einige Menschen bereit sein, Dich zu unterstützen.

    Vielleicht wäre es wirklich gut, wenn wir einen Bloggerfond aufbauen, der die finanziellen Mittel für solche Streitigkeiten bereitstellt.

  23. Nimm das Anwaltsschreiben raus und berichte sinngemäß. Ich würde auch wenigstens hier nicht noch mal zum umstrittenen Beitrag linken und den Text im beschrieben Beitrag rausnehmen, den Link zum Bericht aber drinnen lassen, vielleicht liegt das Dokument ja auch noch an anderer Stelle wohin Du verlinken kannst?
    Nicht auszudenken wenn so ein Dokument plötzlich den Weg in Tauschbörsen findet. …
    Wunder mich warum der Anwalt gegen einen angeblichen Straftatbestand mit einer Abmahnung vorgeht?

  24. Lieber Markus,

    ein klarer Fall eines haltlosen Einschüchterungsversuchs. §17 Abs. 2 UWG sagt klar:

    „Ebenso wird bestraft, wer zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen, [Liste von Delikten]“.

    Nichts davon trifft hier zu, sondern es handelt sich dabei um eine Veröffentlichung aus journalistischem Interesse, also im Interesse der Allgemeinheit.

    §823 BGB beschäftigt sich mit Schadensersatzansprüchen, das ist nichts, wogegen man irgendwie verstoßen kann. §826 ist Sittenwidrigkeit, das ist der Gummiparagraph, wenn Anwälten nichts mehr einfällt. Ich denke nicht, daß hier eine Sittenwidrigkeit vorliegt, im Gegenteil überwiegt hier ein öffentliches Interesse an der Berichterstattung (Artikel 5 GG, etc.).

    Mit anderen Worten: ich würde das für heiße Luft halten und es im Zweifelsfalle auf eine Klage ankommen lassen.

    Aber: IANAL, YMMV, CYA.

  25. Hat Frau Merkel nicht erst gestern Herrn Mehdorn zu voller Aufklärung aufgefordert? Wenn das Memo authentisch ist, wovon ich mal ausgehe, dann hat der Mann jetzt ein Problem, das sich auch mit Abmahnungen nicht lösen läßt.
    Aber mir ist noch was anderes aufgefallen: Wenn das Memo vom Oktober letzten Jahres stammt (der Berliner Landesdatenschutzbeauftragte also seitdem informiert war), wieso kocht die Geschichte erst jetzt hoch? Wie sensibel sind eigentlich unsere Datenschutzbeauftragten?

  26. § 17, (2) sagt ja „… in der Absicht, dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen …“. Das scheint mir der einzige Punkt zu sein, an dem Du angreifbar bist. Aber auch das müsste Dir die Bahn erst einmal nachweisen. Allerdings sagt (5): „Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt“. Dies kann die Bahn natürlich beantragen, was aber oberpeinlich wäre.

  27. Hallo Markus,

    viele geben hier Ratschläge, aber es hilft nur eines: sofort einen Rechtsanwalt konsultieren.

    Und natürlich das Dokument sofort rausnehmen, was wahrscheinlich schon passiert ist.

    Eine Abmahnung gilt auch per Mail oder Fax als zugestellt. In der Regel wird sie dann 1-2 Tage später per Post in Papierform nachgereicht. Einschreiben etc. ist nicht notwendig.

    Ein Anwalt muss dir nun sagen, wie du reagieren musst, also ob du die Unterlassungserklärung unterschreiben sollst oder nicht.

    Wurden auch Anwaltskosten in Rechnung gestellt?

    Auf jeden Fall wirst du erst mal die Kosten für deinen Anwalt übernehmen müssen.

    Viel Glück!

  28. Geschäftliche Mails dürfen veröffentlicht werden. Habe auch irgendwo nen Link dazu, kann ich raussuchen, wenn jemand Interesse hat. Zu der Sache kann ich leider nichts sagen, da ich den Sachverhalt nicht genau kenne….

    PS: So eine Captcha Abfrage ist ja grottig *garnichtmehrnötigmitantispambee*

  29. Was ich auch schon bei an anderer Stelle geschrieben habe, passt mal wieder zu Bahn.

    »Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert«. Vielleicht hat die Bahn einfach aufgegeben und fügt sich in ihr Schicksal des Medienversagens.

  30. Willst du nicht das Memo erstmal offline stellen?
    Zumindest bis du mit einem kompetenten Anwalt gesprochen hast..

    Mit der Veröffentlichung der Mail hast du ja quasi dokumentiert, dass du die Abmahnung bekommen hast.

  31. Für die zitierten §§ aus dem BGB fehlt es m.E. an der Darlegung eines Schadens, der der DBAG entstanden sein soll

    Einen UWG-Kommentar habe ich gerade nicht zur Hand, kann mir aber nicht vorstellen, dass die Sichtweise der DBAG hier einwandfrei zutrifft.

    Schließlich sieht es für mich nicht so aus, als würde hier einer der von § 17 UWG sanktionierten Zwecke verfolgt. Netzpolitik.org geht es doch wohl um die Unterrichtung der Öffentlichkeit vor dem Hintergrund einer aktuellen politischen Diskussion.

    Gerade dieser Aspekt mag auch bei der Anwendung der Unterlassungsnorm (§ 1004 BGB) eine Rolle spielen. Es lohnt sich m.E. jedenfalls, darüber nachzudenken, ob die DBAG eine Duldungspflicht trifft. Immerhin wird hier bei netzpolitik.org ein Grundrecht ausgeübt.

  32. verbuch es als werbekosten und schreib mal nen ordentlichn leidfaden für krisenmanagment im internet und verkauf ihn an ein paar dieser großkonzern legastheniker.
    die befinden sich im verständnis der aktuellen netzgesellschaft ja noch im mittelalter.
    „wie doof kann man sein?“ frag man sich inzwischen ja alle paar tage.

  33. Die Piratenbucht würde sich bestimmt über das Dokument freuen.

    Auf in den Rechtsstreit, Paypal Spenden Button einbinden.

  34. @51: er sollte es IMHO stehen lassen, bis er mit einem Anwalt gesprochen hat.

    Die Kuh steht ohnehin auf dem Eis und kommt nicht dadurch runter, dass er das Memo offline nimmt..

  35. @ Dirk Deimke: Idee eines Bloggerfonds find ich gut, bin ich dabei! Markus, richte mal soetwas ein (du hast die Reputation dazu), auch für andere Blogger, denen es ähnlich geht.

  36. Ich verstehe einfach nicht, wie man in solch heiklen Angelegenheiten, selbst wenn man möglicherweise einen Anspruch hat (was ich an dieser Stelle einmal bezweifeln möchte), hier solche Geschütze auffährt, wie es die Bahn macht. Schon seit ewigen Zeiten predige ich den Mandanten, die mit einem solchen Wunsch an mich herantreten, dass das ganz schnell nach hinten losgehen kann und die Erfahrung zeigt, dass man besser die Finger von der Abmahnung lässt…

    Wie auch immer. Entfernen nach Abmahnung wäre purer Aktionismus und vorauseilender Gehorsam. Innerhalb der Frist sollte in Ruhe geprüft und dann entsprechend gehandelt werden.

  37. Die Idee eines Fonds ist idiotisch. Nett, wenn man denkt, dass damit geholfen wäre; nicht weiter nett, sagt dieser Fond oder das Begehren nach diesem, dass man schon bereit ist zu zahlen/den Bückling zu machen.

    @Julian: wenn der Seeder geht, kann man nichts seeden.

    @torrenter: pumpt es euch. Denn genau dafür sind p2p- Geschichten prima.

  38. Zenk ju vor treweleing wiss doitsche Bahn!

    Merke: Leaks sollten einfach „Irgendwo“ im Netz auftauchen. Dann verlinkt/zitiert man von da :-)

    @mehdorn: Anfänger!

  39. ..ich glaubs ja nicht!

    herr mehdorn,
    ganz schnell einen gang rückwärts.

    die deutsche bahn beruf sich auf deutsche gesetze und will verhindern, dass etwas verbreitet, dass die deutsche bahn eben diese deutschen gesetze mit füssen getreten hat ???

    übrigens ist das heimliche mitlesen von emails in unternehmen ein straftatbestand!

    es ist wirklich mehr als traurig, was herr mehdorn hier abliefert. hier wurde nicht eine äusserung zum schaden der DB ins web gelassen, sondern lediglich der interne nachweis, dass die DB selber nicht die kleinsten skrupel hat die gesetze zu missachten, auf die sie sich nun beruft.

    ich kann nur sagen: herr mehdorn, solltensie auf diese abmahnung bestehen, ist das fast noch schlimmer als dass, was sich die DB bisher geleistet hat.
    es wurden immerhin nur tatsachen offen gelegt die eindeutig die rechte ihrer mitarbeiter missachten.

    ich hoffe nur, der richter lacht sich ebenso krumm, wenn er das zu entscheiden hat. ich kann doch auch nicht mit einer abmahnung belegt werden, wenn ich einen bisher unbekannten bankraub bekannt mache. was soll das denn!

    aber alleine aus anstand sollten sie herr mehdorn hier die notbremse ziehen!!!

  40. Arbeitet Lutz Heilmann inzwischen bei der Bahn? Eine Abmahnung ist immernoch der erfolgversprechendste Weg, ein Dokument im Internet weit zu verbreiten.

    Der Text des Abmahnschreibens unterliegt dem Urheberrecht und Briefverkehr im Web zu veröffentlichen, schickt sich nicht sonderlich. Deshalb würde ich den Text rausnehmen.

    1. > Der Text des Abmahnschreibens unterliegt dem
      > Urheberrecht

      Ich bezweifle, daß ein simples juristisches Schreiben mit größtenteils Verweisen auf Paragrafen auch nur ansatzweise eine urheberrechtlich notwendige Schöpfungshöhe aufweist.
      Sollte sich tatsächlich in diesem Kontext jemand aufs Urheberrecht berufen, hat er ansonsten keine Handhabe.

  41. Das Dokument ist mitlerweile auch in den Tauschböresen wie piratebay und emule zu finden und es wurde auch auf wikileaks hochgeladen.

    Die sinlose und unsoziale Abmahnung der Bahn hat also genau das Gegenteil bewirkt nämlich das das Dokument nun erst recht einer breiten Masse zugänglich ist.
    Pressefreiheit lässt sich nunmal im Internet nicht länger unterdrücken, da können sie noch so große Heerscharen an Anwälten rekrutieren.

    http://wikileaks.org/wiki/Datenschutz_bei_der_Deutschen_Bahn%2C_28_Oct_2008

  42. Ich würde empfehlen, nicht einfach alles im Volltext zu veröffentlichen. Weder vertrauliche Dokumente, noch Abmahnungen! Schon gar nicht mit Namen Beteiligter.
    Stattdessen zusammenfassen, zitieren etc. Spiegel und Co. drucken die Dokumente ja auch nicht einfach ab, die ihnen zugespielt werden.
    So macht man sich angreifbar. Ob die Abmahnung berechtigt ist, ist zu klären, ich würde jedenfalls DRINGEND empfehlen, sämtliche weitere (und bisherige) Korrespondenz NICHT zu veröffentlichen, sondern die Sache mit fachlicher Hilfe zu klären.

  43. Ich fahre nicht mit der Bahn und werde es auch nicht tun. Auf diese Firma kann ich verzichten. Die Bahn hat sollte lieber mal zusehen den Skandal aufzudecken und keine Blogger zu schikanieren. Eine absolute Frechheit.

  44. Auch wenn du diesen Kommentar wahrscheinlich genauso überfliegen wirst möchte ich dir als Jurist aber nahelegen genau das UWG anzuschauen, das gilt nür für Mitbewerber und gilt nicht für dich. Entferne einfach die Sache und unterschreibe keine Erklärung. Versichere ihnen aber das angebene Dokument nicht mehr zu veröffentlichen oder zu verbreiten!

    MfG

    MM

  45. Wikileaks ist genau fuer solche Faelle dar

    http://www.wikileaks.org/wiki/Wikileaks

    „Wikileaks –
    global defense of sources and press freedoms
    Have documents the world needs to see?
    We help you safely get the truth out.
    We are of assistance to peoples of all countries who wish to reveal unethical behavior in their governments and institutions. We aim for maximum political impact.

  46. Herr Mehdorn scheint wirklich mit aller Macht seinen Stuhl raeumen zu wollen.
    Die Art und Weise mit welcher Gruendlichkeit hier Mitarbeiter bespitzelt wurden, zeigt das es hier keinerlei Unrechtsbewusstsein gibt, seitens der Bahn.

    Schlimm finde ich, dass die Telekom scheinbar das Gleiche Spiel durchgezogen hat. …

  47. Eben im Newsletter von Horizont davon erfahren.

    Ich glaube, die Deutsche Bahn AG versucht bewusst (jedes Mittel ist Recht!), möglichst regelmäßig eine der Top-Themen in den Nachrichten zu werden.

    So langsam können die ganzen Fehltritte nicht mehr erklärt werden. Hat der Konzern denn keine PR-Berater?

  48. (…) Vielleicht werden wir das nie erfahren, denn die Bahn schickte Markus Beckedahl, dem Betreiber des Blogs Netzpolitik eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung, die er innerhalb drei Tagen abgeben soll. (…)

  49. Was haltet Ihr von der Idee wenn wir das Dokument alle auf unseren Blogs veröffentlichen? Da wir alle keine Wettbewerber sind entfernen wir es nach Eingang einer entsprechenden Aufforderung und Ende. Markus, willst Du nicht noch eine kleine Blogparade starten bevor das Dokument von Deiner Seite verschwindet?

  50. Ich schlage eine Kampagne gegen Mehdorn zu organisieren. Der Mann muss endlich weg von seinem Posten! Genauso wie die Bahnmitarbeiter von Köln Hauptbahnhof, deren Kundenfreundlichkeit schon so viele Leute zur Weisglut getrieben hat.

    Der Laden muss aufgeräumt werden. Wie 1989 muss mit eisernem Besen gekehrt werden. Diese Behandlung von „Kunden“ ist das Allerletzte. Wie in der DDR stellt sich ein mächtiger Konzern gegen die Offene Gesellschaft und schüchtert die Öffentlichkeit ein.

    „Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie die Einleitung von strafrechtlichen Schritten behalten wir uns ausdrücklich vor.“

    Als ich neulich zornig war über den Service bei der Bahn stellte ich mir vor man würde bei uns die Bastonate einführen und Mehdorn bekäme für jeden verspäteten Zug einen Streich auf die nackten Fusssohlen. Solche Strafgesetze gibt es natürlich in Deutschland nicht, nur Vergnügen an bösen Fantasien und Ärger über diesen Konzern und seine Verantwortlichen.

    Gibt es eigentlich ein Bahnblog?

  51. Machen wir doch gleich ein viralen Effekt draus. Jeder lädt das Ding auf sein Blog. Mal sehen wie schnell die nachkommen mit Ihren Abmahnungen. Auf Wikipedia stellen, twittern, in alle Netze ein Kopie verbreiten. Das fände ich mal interessant, was da passiert.

  52. Sicherlich ist es nicht erlaubt, interne Dokumente zu veröffentlichen. Es ist aber sehr wahrscheinlich, das hier das ‚Informationsinteresse der Öffentlichkeit‘ vorrang vor den Interessen des Konzerns hat. Das einzige Problem ist, das durchzusetzen. Ich empfehle definitiv Rechtsbeistand zu holen. Ich selbst habe mit Herr Irle von der Kanzlei Kalckreuth (http://www.kalckreuth.de) mehrfach gute Erfahrungen gemacht. Die haben sich spezialisiert auf Presserecht und neue Medien. Auf keinen Fall zu irgendeinem Rechtsanwalt gehen, der vom Thema keine Ahnung hat. Diesen Fehler haben bis jetzt zum Glück nur meine Gegener gemacht ;-).

  53. … ich würde auch prüfen lassen, ob die Bahn überhaupt abmahnen kann, da es sich ja offenbar um einen Text des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit handelt und nicht um ein Bahn-Dokument.
    Viel Glück und richte schon mal den Donate-Button ein :-)

  54. meine güte. ich habe morgen medienrecht und der anwalt ist ein ganz gewiefter. ich frage den mal morgen. der ist abmahnspezialist. funke dir morgen direkt mal, was der so sagt. aber eines habe ich schon gelernt: bei so etwas muss man sehr, sehr schnell reagieren. aber wie genau: weiß ich auch nicht. wenn ich mit dem gesprochen habe, mail ich es dir.

  55. 1.) PDF offline nehmen (siehe Vortrag von Udo Vetter)

    2.) nicht unterschreiben (s.o.)

    3.) PayPal-Button einrichten

    4.) Anwallt kontaktieren

    5.) PDF an WikiLeaks weiterleiten

    gruss
    p!

  56. Na das ist ja ein Hammer! Der große Bahnkonzern und der Blogger-und gleich Abmahnung.Da scheint wohl, die Rechtsabteilung,nicht ganz ausgelastet.

    Hatte das Thema auch bei mir im Blog! Wir denen auch nicht geschmeckt haben. Schon sehr seltsam, welche Blüten Meinungsfreiheit so treibt. Halten Sie durch Markus! Und wir die Dinge im Auge! Gruß von mir!

  57. wenn ich mein studium vollkommen in den Sand setze werde ich PR Berater der deutschen bahn. wie kann man sich nur so selbst ins bein schießen? wieso mahnen sie nicht gleich wikipedia?

  58. @116: falsche Reihenfolge!

    erst 4, dann analysieren und Strategie überlegen und erst danach die Punkte 1-3 erledigen (so weit das nach der ausgearbeiteten Strategie sinnvoll ist).

    Alles andere ist blinder Aktionismus, der nichts bringt.

    #5 kommentiere ich nicht.

  59. Nicht einknicken. Lass Dich nicht einschüchtern. Zur Not machen wir eine Sammlung!

    Der Bahnchef will hier einen Bürgerjournalisten mit der Abmahnkeule mundtot machen! Das ist unerhört! Wo kommen wir denn da hin, wir leben in einem Rechtsstaat! Allein dafür müsste Mehdorn seinen Hut nehmen!

    Wo bleibt die Aufsicht durch den SPD-Verkehrsminister. Der ist doch auch angezählt und müsste sofort seinen Hut nehmen. Tiefensee tappt seit Monaten von einem Fettnapf ins andere. Wie lange ist er für die Merkel eigentlich noch tragbar? Wir leben in einer Demokratie, noch haben wir Pressefreiheit (Art. 5 GG).

    Die Bahn muss sofort die Anwälte zurückpfeifen.

    Longbow4u

  60. Ich finde es grässlich, dass man sich wegen legitimer Berichterstattung immer noch solchen Repressalien ausgesetzt sieht.
    Die Bahn selbst wäre gut beraten gewesen sich vorab mal darüber Gedanken zu machen, was sie von der juristischen Keule wirklich hat. Bis auf Unannehmlichkeiten für den Abgemahnten kommt doch für das Unternehmen nichts dabei heraus. Riesen scheren sich wirklich gar nicht um ihr Image – das nach einer solchen Leistung bestimmt nicht besser geworden ist.
    Ich wünsche alles Gute in der Sache, ich hoffe das netzpolitik.org dabei möglichst glimpflich davon kommt und keinen Schaden nimmt.
    Das wäre sehr bedauerlich.

    PS: Wenn die Bahn nicht wollte, dass in möglicherweise negativen Zusammenhängen über sie berichtet wird, dann hätten sie sich das vor der Bespitzelung mal überlegen sollen, statt jetzt wo die Sache schiefgegangen ist die Berichterstattung anzugehen, die so sicher wie das Amen in der Kirche erfolgen musste. Meine persönliche Meinung dazu, im Rahmen der Meinungsfreiheit. Danke fürs Lesen.

  61. Ja, ich finde auch, dass du Dir einen Paypal-Spende-Button zulegen solltest. Es kann doch nicht sein, dass du hier für dein Engagement auch noch zahlen musst!

  62. Auch wenn es stromlinienförmiger ist, sich in Empörung zu ergötzen: Ich wäre vorsichtig mit vorschnellen Schlüssen.

    Es geht nicht unbedingt um Pressefreiheit oder Meinungsfreiheit. Für eine Berichterstattung im Sinne der Presse ist der fragliche Beitrag zu knapp, es ist ein beinahe unkommentiertes internes Dokument. Eine Berichterstattung sieht anders aus (wie bei den Medien, die das Memo zwar erwähnen und als Quelle nennen, es aber nicht im Volltext raushauen).
    Zudem werden Personen genannt, von denen man nicht sicher sagen kann, dass deren Namen notwendigerweise mit veröffentlicht werden mussten.
    Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass die Blogosphäre hier eine schmerzhafte Lektion im Presserecht erhalten könnte.
    Deshalb Fachanwalt einschalten. Und der Rest passt gespannt auf.

  63. Ich habe mir gerade durchgelesen, was Du da veröffentlicht hast.
    Ich würde an Deiner Stelle beide Dokumente sofort „herunternehmen“ und einen Anwalt kontaktieren. Eine erste Beratung kostet „nur“ knapp über 200 Euro. Auf keinen Fall die beigefügte Unterlassungerklärung unterzeichnen, sondern, falls Du überhaupt eine unterschreiben möchtest, eine alternative Unetrlassungserklärung durch den eigenen Anwalt formulieren lassen, die Deine eigenen Rechte auch wirklich schützt.
    Viel Glück, meinen tiefen Respekt hast Du.
    Hoffentlich betrifft dieser von Dir mitveröffentlichte Punkt „e) Projekt Twister“ nicht die Bürgerrechtlerin und Journalistin gleichen Namens.

  64. @Patrick

    wer aufpasst und wer nicht darf jeder selber entscheiden. ich glaube die mehrzahl der kommentare hier kann den stümperhaften umgang der deutschen bahn mit aufmerksamkeit in einer kriesensituation nicht verstehen. ganz ehrlch war das ein ziemlich dummer schachzug. ich hab vom dem papier vorher noch nie etwas gehört, noch hatte ich es gelesen, ich denke da bin ich nicht alleine.

  65. Also ich an Deiner Stelle würde das pdf offline nehmen und statt dessen einen beschreibenden Bericht online stellen. Dabei würde ich auch den Namen des inkriminierten Dokumentes ruhig erwähnen.

    Wenn ich kein Geld und keine Zeit investieren wollte, dann würde ich eine (eigene) Unterlassungserklärung ohne Kostennote unterschreiben. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die DB sich damit zufrieden geben würde, um weiteres Aufsehen zu vermeiden.

    Ansonsten (wenn mir der Fall persönlich sehr wichtig wäre) würde ich mir sofort einen Anwalt suchen. Bei der zu erwartenden Medienbrisanz des Falles sollte sich da schon ein Anwalt finden, der den Fall bezahlbar abwickeln möchte. Bitte richte dann für den Fall ein Spendenkonto ein. 5 Eur oder so hätte ich bestimmt für Dich über. ;O)

    Ein Gruss an die Abmahnfraktion: Dies stellt keine Rechtsberatung dar und kann auch keine Rechtsberatung darstellen, da ich juristischer Laie bin. :OP

  66. @Jan/138
    Selbstverständlich ist das ein furchtbar ungeschickter und unpopulärer Schachzug der Bahn-Rechtsabteilung (das auf Mehdorn zu personalisieren wäre wohl übertrieben).
    Dennoch ist eine Abmahnung grundsätzlich ein legitimes Mittel im Rechtswesen.
    Und ich kann mir durchaus vorstellen (auch wenn ich es nicht wünsche), dass die Abmahnung juristisch nicht unbedingt völlig unbegründet ist. Die Handelsblatt-Rechtsabteilung hat jedenfalls schon ausgesagt, dass die Namensnennung falsch gewesen sein dürfte: http://blog.handelsblatt.de/indiskretion/eintrag.php?id=2034#

    Publizistik ist nicht so einfach, sondern im Gegenteil sehr kompliziert, besonders wenn es um so heikle Fälle geht.
    Gruß

  67. Für mich stehen mittlerweile zwei Dinge fest:
    1. Die Veröffentlichung war zu 99,9 % rechtens, da Markus hier noch nicht einmal die Namen veröffentlich hat (außer im Fließtext, wo sie aber nicht vollständig und auch nicht zugeordnet waren).
    2. Die Bahn hat wieder einmal gezeigt, dass sie PR-technisch einfach am Boden ist. Allerdings muss man faierweise sagen, dass die Abmahnung vermutlich sogar ohne Wissen der Öffentlichkeitsarbeit versandt wurde, diese also für den netzpolitik-Skandal nichts können.

    Daneben überschlagen sich gerade die Ereignisse, nachdem Mehdorn zugeben musste, 2005 alle Mitarbeiter/-innen überprüft zu haben.

    Wie lange kann er sich wohl noch halten?

    1. Zitat: „1. Die Veröffentlichung war zu 99,9 % rechtens, da Markus hier noch nicht einmal die Namen veröffentlich hat (außer im Fließtext, wo sie aber nicht vollständig und auch nicht zugeordnet waren).“

      Das ist erst seit kurzem so, bis vorhin stand noch die komplette Teilnehmerliste in dem Blog-Post (am Anfang des Schreibens, jetzt „geschwärzt“).

      Gruß

  68. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit steht hier gegenüber dem Schutz der Privatsphäre und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit ist hier ja sehr hoch, da es viele betroffene gibt.

    Selbt wenn ein bezahlter Richter eine unterlassungklage unterschreibt wird man diese rückgängig machen können.

    Das Problem in Deutschland ist es Awälte zu finden die bereit sind sich z.B. mit der Deutschen Bahn auseinanderzusetzen.

    Dersweiteren hat man in der EU und in Deutschland als Blogger bzw. Journalist teils nur eineschrenkte rechte trotz Pressefreiheit. Würde mir überlegen evtl. mit der Domain bzw. den gehosteten Server umzuziehen.

  69. Wende Dich an Hrn Dr. Bahr, den findest Du via Google sofort, 1. hat er mir auch ausgezeichnet geholfen,
    2. ist die 1. Konsultion soweit ich weiß frei,

    3. den brauchst Du –der ist auf Internet spezialisiert

    glaub mirs

    lg

    Monika,jetzt hat der Artikel die Aufmerksamkeit , die er verdient,

    solltest Du Geld brauchen, dann melde Dich öffentlich, — da werd sogar ich zur Bloggerin und hilf mit

  70. Nochmals zu meinem Posting 137, da ich gerade 140 gelesen habe:
    Ich kann Dir natürlich in rechtlicher Hinsicht ebenfalls nichts raten, da ich selbst juristischer Laie bin.
    Sich einen Anwalt zu nehmen, wäre aber bestimmt nicht das Dümmste.

  71. Wird hier nicht von Seiten der Bahn nicht mit zweierlei Maß gemessen? Wenn sich die Bahn sowie die Telekom so eine Vorgehens- und Umgangweise mit ihren eigenen Mitarbeitern leistet kann man doch auch sich wehren.

    Ist man dann nicht im Recht solch relaventen Unterlagen zu veröffentlichen?

  72. Es sollte jedem klar sein, dass es nicht erlaubt ist, Rechtsberatung in einem Forum oder Blog zu geben. In diesem Fall solltest Du Dich an Deinen Anwalt wenden.

    Viele Grüße

  73. Hallo,
    wenn Du finanzielle Auslagen deswegen hast, möchte ich Dich gerne mit 50 EUR unterstützen.

    Für den Mut und den Ärger den Du jetzt dazu hast sollte die Netzgemeinde versuchen, die finanziellen Folgen abzufangen.

    Aber bitte biete neben Paypal noch eine simple Überweisungsmöglichkeit an, wer Paypal benutzt wirft von seiner Spende eine viel zu großen Teil in den Rachen von EBay. Eine Überweisung ist i.d.R. kostenlos für alle.

    Tschüss hedwig

  74. Jetzt durch die Abmahnung und die Welle die durch die diversen Blogs und Twitter ausgelöst wird, berichten natürlich auch Größen aus der Medienbranche darüber, mal schauen wie die DB jetzt reagiert.

    Das Eisen welches die DBler angefasst haben wird immer heißer!

  75. Wenn es zu irgentwelchen Kosten kommt, werde ich auch meinen Beitrag leisten.Ich denke aber eher das morgen oder übermorgen Köpfe rollen werden in der Rechts-und PR Abteilung der Bahn.Nach dem Super-PR-Gau von Lutz Heilmann habe ich mir nicht vorstellen können dass innerhalb von so kurzer Zeit wieder sowas passiert.
    Hier nochmal der Link zum Thema speziell für die Freunde von der Bahn:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Streisand-Effekt

  76. Würde mich mal schlau machen inwiefern die Pressefreiheit das Veröffentlichen von nicht-öffentlich gemachten Dokumenten schützt.

  77. Einfach nur lächerlich die Abmahnung, keine der Paragraphen hat vor dem Gericht einen festen Boden. Die Bespitzelungsaffäre macht dies nicht gerade besser, im Gegenteil wird ein Gericht noch obendrauf die Bahn ins Lächerliche Rücken.

    Quellen hierzu siehe auch Beitrag Nr. 45 von Andreas..

    Lass es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen, Du stehst klar auf der Gewinnerseite und obendrein hast Du gerade noch ein paar neue Leser dank der Bahn hinzubekommen ;-)

    Sieh es Positiv!

    Gruß,

    Sascha

  78. Alles halb so wild.
    Mehdorn dürfte so in Kaltland so ziemlich eines der unbeliebtesten haarlosen Wirbeltiere sein, vor dem Hausschwein und dem Nacktmull,versteht sich. Da geht es um den Chef eines Unternehmens, dass kleine Kinder mit Cello aus dem Zug schmeißt. Nach wie vor „gedeckt“ von der „Politik“ im Wahljahr.
    Schritte:
    Anwalt konsultieren, Emails nicht ernst nehmen, sondern auf Zumwinkels Ex-Post warten. Die Netzgemeinde konsultiert derweil Streisand, Heilmann u. a. „Größen“.
    Und ich persönlich könnte mir auch einen Film vorstellen, bei dem wikileak-Links oder andere aphoristische Trouvaillen flächendeckend aufs „Eis“ oder sonstige Flächen gemalt werden oder raumübergreifend auch von Nichtrauchern (ihr müsst ja nur paffen) in Zügen gequalmt wird.

    Und sollte es wirklich zu dick kommen: Hilfs-Konto einrichten.

    Alexis Sorbas würde zur Bahn sagen: The full catastrophe!

  79. Die PDF ist ja Mittlerweile recht weit verbreitet. Wikileaks, Torrents, P2P, Bahnhöfe…? ;-)

    Ich fände das auch eine gute Idee, sollte es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommen, einen Spendenaufruf zu starten. Meine Unterstützung hättest du auf jeden Fall.

    Viel erfolg dabei!

  80. *wär mir ja lieber, wenn das lein Anderer lesen würde*

    Die Unterlassung sollte auf keinen Fall unterschrieben werden da soetwas häufig als Schuldeingeständniss gilt. Ob das Ding sittenwidrig ist, kann ich nicht sagen.(hab ich nicht angesehen)
    Außerden würdest Du damit einen Vertrag eingehen, der Dich zumindest für die Zukunft knebelt. Das kann nicht der Sinn Deines Blogs sein.
    Bei Sittenwidirgkeit wäre Er allerdings hinfällig.
    Die Datei offline zu nehmen, kann, bis zur Klärung des Falls, nicht schaden. Hat mittlerweile eh jeder gesehen.
    Falls sich nach Ablauf der Frist nichts tut, war es nur Schall und Rauch.
    Dann kannste ja die Datei wieder einstellen.
    Fazit für mich: Entweder Du läßt Dich knebeln oder riskierst einen riesigen Haufen Papierkram und Ärger.
    Der Ausgang eines Rechtsstreits ist bei der heutigen Rechtsprechung eher Zufall oder eine Frage des Geldes/Einflußes.

  81. Kann man eigentlich die Bahn auch abmahnen wenn der Zug verspätet ist? Das wäre ja mal eine interessante Gegenaktion ;-)

  82. Die Bahn sucht die Korruption an der falschen Stelle. Da steckt eindeutig der Hersteller von Pattex dahinter. Ansonsten könnte Herr Mehdorn niemals so fest an seinem Stuhl kleben.

  83. Die Abmahnung ist schwach. Es fehlt eine Individualisierung der genannten Paragrafen. „Sie haben … veröffentlich, und das verstößt gegen Paragraf…“ Sowas genügt nicht. Man muß darlegen, irgendwie plausibel machen, inwiefern die genannten Paragrafen auf genau diesen Einzelfall tatsächlich passen. Das heißt: es fehlt genau der Teil, den ein Anwalt eigentlich leisten soll.

  84. Alle die regelmäßig mit der Bahn fahren, sollten ihre Zugbegleiter und Schaffner auf die ganzen Skandale ansprechen. Vllt bewegt sich dann was, von unten nach oben!

    BAHN FÜR ALLE und zwar UMSONST!

  85. Schon merkwürdig das Ganze. Schließlich ist es doch nur ein PDF, dessen Echtheit selbst ja wohl angezweifelt werden kann (und hier auch schon wurde). Jede/r mit – zugegeben guter – „Vermerkschreiberfahrung, Phantasie und Rechercheenergie“ (die Namen der Beteiligten, Ort, Zeit…) bekommt so etwas hin.

    Nur hat die DB nun leider das Dokument durch ihre Reaktion „als ziemlich echt geadelt…“, anstatt es einfach zu ignorieren und eventuelle Nachfragen mit „Sie werden Verständnis dafür haben, das wir unmöglich die in den sogenannten sozialen Netzwerken und Foren des Internet kursierenden elektronischen Versionen und angeblich echten Kopien des von Ihnen erwähnten Vermerkes kommentieren können…“ an sich abprallen zu lassen.

    Wenn sich die doch etwas unübersichtliche „Abmahnrechstslage“ etwas aufgeklärt hat – Wie wäre es da mit einem „Ausweichmanöver in Form einer kleinen und natürlich rein fiktiven Geschichte“?

    ———————————————
    Gespräch der Deutschen Wahn AG über […] mit der SpinnenNetz GmbH (Wahrheitsministerium Bärlin, 1984)

    Teilnehmer: Hr. Bär, Hr. Apfel, Hr. Wabe, …

    ———————————————

    Und aus Datenschutz wird Dattelschutz etc…

    Gruß – „und wenn Sammeln, dann ich auch…“

  86. Hi,

    wenn du es auf ein Verfahren ankommen lässt, Ich würd spenden. Mich würd interessieren was da rauskommt.

    Gruß
    Krinsor

  87. Wenn es soweit kommt und du finanzielle Unterstützung gebrauchen könntest, wäre es prima wenn du Alternativen zu Paypal anbieten würdest. Ansonsten wünsch ich dir das Beste für diese Sache, lass dich nicht einschüchtern!

  88. Ich finde es mehr als traurig, das sich die Bahn als Ventil für Ihre Dummheit jetzt auf die Blogger stürzt! Wir können ja nun am allerwenigsten für deren Inkompetenz!!

    Wir stehen hinter Dir Markus!

  89. Es ist immer wieder die gleiche Nummer. Anstatt sich des eigenen Fehlverhaltens zu stellen, wird mit Brachialgewalt versucht, die Wahrheit unter den Teppich kehren zu lassen. Erinnert etwas an diesen Politiker, der Wikipedia abschalten wollte wegen des Beitrags über seine Stasi-Zeit. Gut, daß das Netzt nicht so liecht mundtot zu bekommen ist.

  90. LADET EUCH DAS PDF RUNTER UND VERBREITET ES, STELLT ES ONLINE, WO IHR NUR KÖNNT.
    laßt euch von der DB nicht ins Boxhorn jagen.
    WIR SIND DAS VOLK ! ALLE MACHT DEM VOLK !

  91. Das PDF ist written and copyright by holzapfel. Die DB hat da rein gar nichts als Urheber zu suchen.

  92. Un-glaub-lich so etwas. Dieses vorgehen verdeutlicht die Art und Weise wie die Führungsorgane der Bahn denken und handeln. Meiner Meinung nach ein recht aussagekräftiges Indiz dafür, daß die Steuerfahndung sich mal einschalten sollte und ein Blick auf die Schwarzgeldkonten und Schmiergeldumläufe wirft. Die stellen Siemens wahrscheinlich mit links in den Schatten.

  93. Nach all den für einen einigermaßen gesetzestreuen / -vertrauenden Bürger unfaßbaren Spionageaktionen der Deutschen Bahn AG gegenüber ihren Mitarbeitern und somit auch gegenüber Kunden und Geschäftspartnern kann ich nur zu einem symbolischen 1-Tages-Generalstreik ALLER Bahnbeschäftigten aufrufen.

    Die Politik muss endlich wach und die Staatsanwalt endlich von selbst tätig werden.

  94. Wir hatten auch vor kurzem auf unserer Webseite Ärger durch ein großes internationales Unternehmen, dass sich durch Bewertungen auf der Seite verleumdet fühlte und von uns die Löschung und die Abgabe einer Unterlassungserklärung wollte.
    Wir haben uns auf Empfehlung an die Berliner Kanzlei ASG Rechtsanwälte (www.f-200.com) gewandt und obwohl alles nur telefonisch ablief waren wir sehr zufrieden und mussten auf unserer Webseite nix ändern. Achja wir waren bei Rechtsanwalt Schiller.

  95. Wir hatten auch vor kurzem auf unserer Webseite Ärger durch ein großes internationales Unternehmen, dass sich durch Bewertungen auf der Seite verleumdet fühlte und von uns die Löschung und die Abgabe einer Unterlassungserklärung wollte.
    Wir haben uns auf Empfehlung an die Berliner Kanzlei ASG Rechtsanwälte (http://www.f-200.com) gewandt und obwohl alles nur telefonisch ablief waren wir sehr zufrieden und mussten auf unserer Webseite nix ändern. Achja wir waren bei Rechtsanwalt Schiller.

  96. Kudos für die Veröffentlichung. Ich bin kein Anwalt, aber für mich sieht der Brief (nach dem obligatorischen kalten Schauer, den so ein Schriftstück auslöst – wie machen Juristen das bloß?) wie substanzloses Drohen aus.
    Ich hoffe du ziehst das durch. Zu viele Leute geben bei so etwas zu früh auf und schaffen damit Präzedenzfälle.
    Und wie sprach weiland Friedrich der II:
    „Drohlärm ist Eselsgeschrei.“

  97. tja, ich glaub die Bahn hat sich mit dieser Aktion mal ganz schön selbst in’s Knie gef…. .
    Was erwartet man von einem Konzern mit Größen wie Mehdorn ?

  98. Mehdorn kann sich über negative Presse nicht beklagen. Er hat den offiziellen Auftrag, im Namen der Autoindustrie die Bahn kaputt zu machen. Das zeigt allein schon, wie Tiefensee, der für den ADAC schreibt, ihn deckt. Meine sehr aufgeheizten Gedanken dazu im meinem Blog.

  99. Ich möchte an dieser Stelle der Deutschen Bahn AG meinen Dank aussprechen.

    Die Existenz des genannten Memos war mir bisher entgangen, zumal ich Netzpolitik.org nur selten lese.

    Aufgrund dieser Abmahnung wurde ich jetzt darauf Aufmerksam und werde mir das Memo in Quellen zu Gemüte führen, auf die Sie keinen Einfluss nehmen können.

    Sie haben einen ungewöhnlichen und für den Betreiber dieser Seite unangenehmen Weg gewählt, die Existenz dieses Memos zu publizieren. Aber der Erfolg ist durchaus gegeben, da diese Abmahnung bereits jetzt mehr Öffentlichkeit produziert hat, als das Memo jemals hätte produzieren können.

    In diesem Sinne: Vielen Dank, daß Sie sich bemühen, einen möglichst großen Teil der deutschen Bevölkerung über Ihre Machenschaften zu informieren. Aber wählen Sie doch beim nächsten Mal einen für Andere weniger unangenehmen Weg.
    Gerade Sie können Pressemitteilungen auch direkt an die Redaktionen der unzähligen Onlinemedien senden und brauchen nicht Netzpolitik.org für ihre PR zu mißbrauchen.

    Viele Grüße
    b_i_d

  100. …als PDF in einer Mail… Nanu, das sind aber ganz neue (Rechts)Wege. Ist die E-Mail kein Fake?

    Und: Wieso soll ein Protokoll betreffend Datenschutz geheim bleiben? Steht darauf irgendetwas wie „vertraulich“ oder „geheim“?

  101. Dieses deutsche Abmahn(un)wesen, welches in der Art wahrscheinlich weltweit einmalig ist, nervt mich schon seit Jahren. Dass jetzt aber nicht mehr nur abkassiert wird, sondern auch Kritiker eingeschüchtert werden, scheint eine neue „Qualität“ zu sein…

  102. Meine Mail an die Bahn:

    Ihr Unternehmen sollte sich schämen, mit solchen unwürdigen Aktionen
    von seinen eigenen Problemen abzulenken.
    Das ist wirklich das letzte und dümmste, was Ihrer PR-Abteilung
    einfallen konnte.

    Halten Sie sich das nur mal vor Augen: Tausende Menschen schimpfen
    jeden Tag über die Bahn, viele zu Recht,
    mindestens ebenso viel zu Unrecht. Aber wenn ein (zwar internes, aber
    hoch seriöses) Statement des
    Landesdatenschutzbeauftragten zum katastophalen Umgang der Bahn mit
    Datenschutzbestimmungen
    veröffentlicht wird, für das sich auch noch Ihr oberster Boss
    entschuldigen muß, mahnen Sie ihn ab.
    Das Brisante daran ist, daß die Inhalte des Statements auch SIE als
    Bahnmitarbeiter persönlich betreffen.

    Was also erhofft sich die Bahn von der Abmahnung ?

    Bitte leiten Sie diese Mail an die entsprechenden Stellen weiter.
    Über eine Antwort (bitte keine Textbausteine) würde ich mich freuen.

    mit freundlichen Grüßen

  103. Öhm, vielleicht hättest du Dir das PDF vor der Veröffentlichung mal durchlesen sollen?
    Das mit den Triebfahrzeugen ist so peinlich und ehrverletzend, da sieht Buske rot!

  104. Also ich bin kein Jurist aber eine Abmahnung muss in schriftlicher Form vorliegen , ausgestellt vom Anwalt, beiliegend mit einer beglaubigten Vollmacht. Solange das nicht da ist kann man es getrost in die Tonne Kloppen.
    Gruß

  105. Anspruchsgrundlage der Bahn auf Unterlassen der Veröffentlichung ist nach Behauptung der Abmahnung der §17 Abs. 2 Nr. 2 UWG _bzw._ der § 823 Abs. 1
    Ich fange mit § 823 an
    Das ist die sog. unerlaubte Handlung. Die allgemeine Schadensersatznorm des BGB nach der ich jemandem einen Schaden ersetzen muss wenn ich ihm diesen Schaden unerlaubt zugefügt habe. Schaden kann dabei nur geldwerter Schaden sein. Schaden kann aber auch an immateriellen Gütern angerichtet werden. Das wäre dann z. B. Schadensersatz wegen Rufschädigung.
    Dass der Bahn durch die Veröffentlichung des Dokuments erst einmal ein Schaden entstanden ist muss man akzeptieren. Wie hoch der ist kann man diskutieren da ja vorher schon ausreichend berichtet wurde. [Der Ruf der Bahn ist ausserdem ohnehin im Keller ;) ]
    Entscheidend ist ob die Handlung unerlaubt ist.

    Und da kommt der §17 UWG ins Spiel. Der setzt eine Strafe für den Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen fest. Bevor diese Strafe greift muss aber laut Gesetzestext eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein. Ich habe den § heute zum ersten Mal gelesen. Was ich verstanden habe ist:
    – der Zweck der Veröffentlichung ist entscheidend (Eigennutz, Nutzen eines Dritten, Absicht dem Inhaber des Unternehmens Schaden zuzufügen)
    – die Nachricht (das Geschäftsgeheimnis) muss unbefugt in die Hände des „Angeklagten“ oder seiner Helfer geraten sein

    Mein Resümee:
    Die Bahn gibt einen Schnellschuss ab. Sie stellen das ganze einfacher dar als es ist.
    Felix von Leitner (blog.fefe.de) meint dass netzpolitik nicht im Wettbewerb mit der Bahn steht. Das stimmt zwar, hat aber mit dem §17 nichts zun tun.

    Mögliche Angriffspunkte:
    – Der Vermerk des Datenschutzbeauftragten enthielt Informationen über die Geschäftsbeziehungen mit Network Deutschland die vorher schon bekannt waren. Die Wiedergabe von Informationen aus der Presse ist aber erlaubt.
    – Welche konkrete Information ist das Geschäftsgeheimnis?

    Mein Vorschlag:
    Trotz der schwammigen Begründung der Bahn ist an der Behauptung „Verrat von Geschäftsgeheimnissen“ im Kern was dran. Und an der Stelle fängt das Pokern um das Prozessrisiko an. Die Bahn erzeugt bei einer Klage momentan negative Publicity. Netzpolitik hat das finanzielle Risiko.

    Eine Idee wäre noch beim Berliner Datenschutzbeauftragten die Veröffentlichung der Informationen zu diesen Datenschutzfall nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu beantragen.
    Alles was „befugt“ veröffentlicht wurde kann nicht mehr nach §17 UWG verfolgt werden.

  106. […]Bahn mahnt Blogger wegen angeblichen Verrats von Geschäftsgeheimnissen ab [Update][…]

    Habe das über Heise gefunden. Echt der Hammer. Wünsche dir viel Glück!!!

    mfg

  107. Blogger bekommt Abmahnung
    Erstmal Glückwunsch zur Existenzberechtigung und zu mehr Aufmerksamkeit. Sowas kann man durchaus auch als Chance nutzen.
    Nur – Himmel – wen interessiert das eigenlich wirklich?

  108. Lieber Kollege

    Die Czyslanskys haben als Geste der Solidarität das Memo ebenfalls auf unserer Blogsite veröffentlicht, gleich mit E-Mail-Adressen, damit es die Bahn-Anwälte einfacher haben. Stelle anheim, ob nicht viele Blogger das tun sollten (wenn sie es nicht schon getan haben…).

    Weiter so!

    Mit Blogger-Gruß

    Tim Cole

    PS: Ganz am Rande sei bemerkt: Der wahre Skandal steckt im letzten Absatz des Memos, wo von den Berufsschnüfflern der Creditreform und deren „Geschäftspraktiken“ die Rede ist. Geben Daten ohne Nachweis des berechtigten Interesses heraus, nach dem Motto: „Die Bahn bezahltr dafür, also besteht ein berechtigtes Interesse“. Wann legt man diesen Gaunern endlich das Handwerk?

  109. Reputation Management ist wohl wahrlich nicht die Lieblingsdisziplinen von Fernsehsendern, großen Firmen und sogar Konzernen.. Marktlücke!

    Hol dir einen Anwalt und hoffe das Beste.

  110. Es ist die Zeit gekommen, solche staatszersetzenden Elemente wie Herrn Mehldorn dauerhaft aus dem öffentlichen Leben zu entfernen!

  111. Ich habe mir erlaubt den beanstandeten Text zu kopieren und werde zu seiner Verbreitung so weit mir möglich beitragen.

    Die Unterlassungserklärung würde ich in keinem Fall unterschreiben. Lieber vor Gericht gehen. Im schlimmsten Fall wird man dazu verdonnert dies zu tun. Aber auf keinen Fall wird diese UE dann so aussehen wie die die von der Bahn gefordert wird. Altbekannter Trick von Abmahnern!!!

  112. hallo markus,

    vielleicht konfrontierst du die bahn ag mal mit dem thema auftragsvergabe (Punkt 5 des memos). da der bund haupteigentümer ist, ist die deutsche bahn ag als öffentlicher auftraggeber einzustufen. sie ist daher auch an die einschlägigen vergaberichtlinien gebunden. eine mündliche beauftragung in den im memo genannten größenordnung (800 t€) verstösst in jedem fall gegen die geltende rechtslage. und dann auch noch mündlich – dass riecht sehr nach bevorteilung der network gmbh – welche im gegenzug sicher sehr „entgegenkommend und verschwiegen“ war. mehr infos zum vergabethema findest du im netz oder bei mir.

    lass dich nur nicht einschüchtern von solchen eloquenten damen und herren.

  113. Eine Abmahnung per Email? Wo leben wir denn? Jeder Trottel kann dir was per Mail schicken, abhacken und tieferhängen :-) Dieser Saftladen hätte eine ganze Menge anderer Dinge zu tun, als jemand abzumahnen! Ich würde mir wünschen, wenn jeder Bahnfahrer, der sein sauer verdientes Geld für diese miseralbe Gegenleistung, die erhält – und jeder Mitarbeiter der ausspioniert wurde, Mehdorn abmahmen würde!! Traut euch!!
    Die Stasi sollte eigentlich tot sein! :-(

  114. Es wird allerhöchste Zeit, dass diesen Mehdorns und Obermännern mit dem ganzen Vorstandsgefolge der Stuhl ohne Abfindung vor die Türe gesetzt wird. Die werden dafür bezahlt, dass Bahn und Telekom für die Bürger funktionieren und nicht für interne Spionage und Abmahnungen gegen Leute die die Wirklichleit posten. Geschönte und verlogene Hochglanzprospekte bekommen wir schon von den Unternehmen. Und wo sind die Gewerkschaften? Wo ist da echter Protest? Ich bin eh davon überzeugt, dass Verdi und Co schon lange Arbeitgebervertreter sind.

    Macht weiter und lasst euch nicht einschüchtern!!!

    Uwe

  115. Hallo…

    Wäre es (bezgl. der Bahn-Schikanen) möglicherweise sinnstiftend, folgende Passage in den Blog zu übernehmen?
    ………………………………………..

    Hinweis für Abmahnversuche

    Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

    Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seite(n) fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitte ich um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-InhaberInnen selbst darf nicht ohne meine Zustimmung stattfinden.

    Ich garantiere, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werde ich vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Schöne Grüße!
    -stoffteddy-

  116. Hallo Markus,

    seit dem Cicero-Verfahren müsste doch auch den Anwälten der Bahn AG klar sein, dass Journalisten keine Beihilfe zum Geheimnisverrat begehen und die Pressefreiheit höher wiegt. Das hat das Bundesverfassungsericht festgestellt.

    Falls Du also JuristInnen heranziehst, dann frage nach dem Cicero-Verfahren.

    Siehe auch http://www.blog.medienrecht-informationen.de/2006/11/24/cicero-vor-dem-bundesverfassungsgericht-bundesregierung-gegen-journalistenprivileg/

  117. Reißen hier nicht die falschen ihre Klappe auf? Würde jeder Bahn-Mitarbeiter ein ähnliches Schreiben an ihren Vorstand verfassen, dann würden sicherlich 100.000 neue Arbeitsplätze entstehen.

  118. Eigentlich hat der Westen ja den Osten übernommen und eingemeindet. Dabei wurde übersehen dass die ganzen Stasibüttel auch irgendwohin müssen und wo sind diese gelandet.. richtig in solchen Spitzel und Detekteien und da eine die andere Hand wäscht und so weiter und so fort.
    Versucht man das jetzt politisch kritisch zu durchleuchten wie hier als Initiative geschehen,
    das setzt ja erst einen Prozess in Gange, versuchen sie erstmal winkeladvokatisch rumzuballern und feiern damit einen grossartigen journalistischen medialen Erfolg.
    Weiter so.

  119. Die Bahn ist mal wieder der Hammer erst horcht man ganz dreist seine Mitarbeiter aus, und dann unterbindet man die Pressefreiheit. Naja was will man auch anderes erwarten!

  120. hallo alle zusammen,
    warum diese “ aufregung“ in dieser “ unseren“ republik??!!
    has ist doch für dieses system selbstverständlich und nichts besonderes!!
    wir haben doch selber schuld weil wir es ja alle 4 jahre bestätigen!!
    wer ist eigentlich stärker;
    millionen oder millionäre??

    aus ist denn aus dem vergangenen motto geworden:
    wo unrecht zu recht wird ,wird widerstand zur pflicht!!!!!!

    PS: schönen gruss an die geheimdienste die hier ganz bestimmt lauschen!!

    der jägermeister

  121. Nachdem die Bahn sich normalerweise verspätet, hat sie sich nun verspäht. Sowas blödes aber auch, Herr Mehdorn. Und nun auch noch streisandelnd durch’s Netz wüten. Herrje, kann nicht mal einer eine Totmannschaltung für’s Hirn entwickeln…nur so, um mal festzustellen, ob da alle noch ganz bei Trost sind?

    Connex… übernehmen Sie!

  122. Ich finds erstaunlich, welche Welle auf einmal so ein Dokument macht. Ich meine jeden Tag werden solche Sachen begangen. Nachdem was ich weiß, dürftest du aber Recht bekommen. Dein Fall fällt unter Informationsfreiheit. Das Dokument ist dir zugespielt wurden. Du hast es veröffentlicht. Der Informant macht sich dadurch schuldig, nicht du.

  123. Hallo,

    ist schon lustig, wenn man im Schichtdienst arbeiten und viel fürs Unternehmen tut und auch noch vertaut.

    Es ist schon komisch, dass in dem Brief der Betriebsrat als geschwätzig angesehen wird, wo er doch für uns Arbeitnehmer eher fasst nix tut.

    Es ist schon komisch, dass wir Arbeitnehmer aus den verschiedensten DB Firmen uns als ein Unternehmen sehen sollen und zusammen arbeiten sollen, wenn wir noch nicht einmal wissen, was mit unseren Daten passiert, die wir der DB AG geben müssen, weil wir rechtlich dazu Verpflichtet sind.

    Es ist schon komisch, dass unser großer Chef sagt: „Wir sind ein Unternehmen!“
    und gleichzeitg werden wahrlos Daten von uns an irgendwelche Firmen weitergegeben.

    Es ist schon komisch, dass wir dass auch noch aus den Medien erfahren müssen.

    Es ist schon komisch, dass ein Unternehmen meine Daten einfach so weitergeben darf und ich als kleiner Angestellter schon wegen einer kleinen Kopie eines Fahrplanes als Datendieb gekündigt werden kann und dann auch noch zu Schadensersatz verurteilt werden könnte, wenn das einer spitz bekommt.

    Es ist schon komisch, dass jeder bei der Bahn eine Datenschutzerklärung gleichzeitig mit dem Unterschreiben des Arbeitsvertrag leisten musste mit seiner Unterschrift.

    ??? WO IST DER DATENSCHUTZ MIR GEGENÜBER ???

    Es grüß ein Kopfschüttelnder kleiner Bahner

  124. Guten Abend,

    es gibt nichts mehr zu sagen – meine Meinung zum Thema sprengt den Rahmen gewiss. Mir fehlen folgende Dinge, um nicht einmal mehr nur zähneknirschend die Faust in der Tasche zu ballen:

    1. Banner / Logo für meine sehr leere Web-Site
    2. Bankverbindung um Dir einen 10er zu überweisen, meine Mail liegt Dir ja vor – ich könnte mir denken das nicht nur ich einen kleinen Betrag entbehren kann….

    …UM DIESEN SCHIMPANSEN IM ANZUG ENDLICH EINMAL RICHTIG ZÄHNE ZU ZEIGEN…

    You´ll never walk alone!

  125. Da würde mich doch mal interessieren, wer genau diese Überprüfung angeordnet hat und wer unsere Daten einfach so an ein externes Unternehmen weitergeleitet hat?
    Habe ich als Arbeitnehmer jetzt nicht das Recht zu erfahren, ob meine Daten weitergegeben worden sind?

    Komisch ist auch, dass wenn ich innerhalb des DB Konzerns den Arbeitsplatz wechsel, z.B. von DB Regio nach DB Fernverkehr, ich eine Unterschrift leisten muss, dass meine Daten übermittelt werden dürfen.

    Wie geht es, dass dann auf einmal meine Daten, die nur zur Personalverwaltung abgespeichert werden dürfen, an eine Network Deutschland GmbH übermittelt werden?

    DAS IST DOCH DATENMISSBRAUCHT VOM ALLERFEINSTEN!!!

    Ich hoffe, dass der Blog vor Gericht Recht bekommt.
    Ist doch Presse und Meinungsfreiheit!!!

  126. Wer gegen Kunden mit Kopfprämien vorgeht, wer ihre Verspätungsbescheinigungen einscannt und wer Mitarbeiter bespitzelt: Warum sollte der vor Bloggern zurückschrecken? Devise Mehdorn: „Klare Kante“. Glückauf!

  127. Mach doch mal Adsense auf deinen Blog drauf, ich würde sofort sooft auf Bahn Adsense klicken, dass du dir mit den Einnahmen eine eigene Rechtsabteilung auf Kosten der Bahn leisten könntest meine Form der Prozesskostenhilfe für Dich !

    Wo sind die Adsensanzeigen?

  128. Es gibt wohl selten Blog-Berichte, die in gut fünf Tagen 375 Kommentare erhalten. Allein diese Zahl macht deutlich, dass die Thematik eine Masse interessiert und zum aktiven Handeln anregt.
    Leider bin auch ich kein Jurist und kann somit nichts Produktives zu dem eigentlichen Fall beitragen. Ein Unternehmen wie die DB sollte meines Erachtens jedoch zwingend die Füße still halten, wenn publik wird, dass „Durchleuchtungen“ bei den eigenen Mitarbeitern stattgefunden haben. Irgendwie erinnert die Geschichte doch sehr an Lidl. Ich finde es als Bürger und potentieller Kunde erschreckend, dass gerade die „großen“ und „renummerierten“ Unternehmen auf jede Form des Bürgerrechte zu pfeifen scheinen und sich Fauxpas für Fauxpas erlauben, den „kleinen Mann“ jedoch einschüchtern wollen, in diesem Fall durch Abmahnung!

  129. Ich habe mir nicht alle 390 Einträge durchgelesen aber es is timmer wieder erschreckend, dass Nichtjuristen meinen, mit ein wenig googlen und gesundem Menschenverstand Rechtsberatung erteilen zu können. Dann werden auch gerne Binsen(un)weisheiten verbreitet wie „per Mail ist eine Abmahnung nicht wirksam“, man könne sich getrost entspannen. Wenn man keine eignee Kenntnis hat, kann man sich nie entspannen, wenn eine Abmahnung kommt. SOFORT zum Anwalt und zwar nicht Feld-, Wald- und Wiese, sondern zum Spezialisten für Äußerungsrecht. Der Schwerpunkt liegt hier nicht im „Internetrecht“, sondern hat schlicht etwas mit der Veröffentlichung zu tun, egal, ob das mündlich, schriftlich oder sonstwie geschehen ist. Und wer hier was von „kein Schaden“ usw. quatscht (wahrscheinlich ein Jurastudent, wenn es mal gut läuft), sollte auch die Klappe halten, weil die Abmahnung (mit den Rechtsanwaltskosten) keinen Schaden voraussetzt, sondern nur den schlichten Unterlassungsanspruch. Bitte, Bitte, Bitte, gleich zum Anwalt gehen. Und wer keine Ahnung hat: Klappe halten. 60 Millionen Bundestrainer beim Fußball gehen ja noch in Ordnung aber 60 Millionen Rechtsanwälte – gibt ne Katastrophe.

  130. Mahlzeit,

    auf keinen Fall die strafbewehrte, das heißt mit Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung bewehrte, -erklärung unterschreiben. Dann eher eine ohne vertragsstrafe unterschreiben.

    Aus meiner eigenen Erfahrung mit abmahnenden Unternehmen kann ich sagen. Die klagen normal sowieso nicht.

    Mike

  131. Es wundert mich doch, das ausgerechnet die Deutsche Bahn sich an Dich wendet und Dich Abmahnt. Aber Außgerechent dieser Konzern Hält sich selber nicht an das Gesetz und bespietzelt seine eigenen Mitarbeiter/rin. Ist doch wirklich nicht zu fassen. Dann muss mann auch noch hören das wieder gesetzlich geregelte bestimmungen wie beim neusten zwischen fall der RE1 von Köln nach Aachen außer Kraft gesetzt wurden. Da kann mann nur noch den Kopf schütteln. Ich drück dir zu mindest die Daumen und hoffe das Sie die volle härte des Gesetzes zu spüren bekommen was Ihnen doch so wichtig zu seinen Scheint.

    Lg Carsten

  132. Das wird ja immer schöner … jetzt wird man schon wegen soetwas abgemahnt. Da muss man doch echt aufpassen, was man im Netz schreibt und veröffentlicht.

  133. Hallo,
    kann über mich über Deinen Fall nicht weiter auslassen.
    Peinlich für die DB nur der Hinweis auf § 823 BGB. Gilt der dann auch gegen den Konzern im Zusammenhang mit dem Berlin S-Bahn Chaos und die vorsätzliche Verletzung der Sicherheitsvor-
    schriften. Der Ungeist von H.M. wird noch lange rumspuken. Zum Glück agiert er ja jetzt nur bei einer Airline.

  134. Wie ist die Sache denn jetzt ausgegangen? Das besagte Memo steht ja immernoch online. Musstest du nun doch keine Unterlassungserklärung unterzeichnen?

    PS: Hab grad keine Zeit mir die ganzen 431 Beiträge durchzulesen, vielleicht wüsste ich sonst mehr.

  135. Erst einmal. Würden deine drecks Komentarlinks nicht auf nofollow stehen würde ich mehr, freundlicher und ausführlicher schreiben.

    Kurz: Du bist matürlich ein idiot das du da ganze Memo einstellst! Haupschule hätte geholfen!

  136. Der Ton wird angehoben, kurz und prägnant wird argumentiert, Türen werden zugeschlagen,Dialoge finden kaum mehr statt,
    rhetorische fiese Tricks zur Verunsicherung sollen Mitarbeiter beeinflussen,es lassen sich noch weitere Argumente anführen.
    Schon Buch der Bücher wird auf solche Missstände hingewiesen, aber innerhlab der letzten 2000 Jahre hat sich das ausbeuterische Verhalten nicht verändert. Das sind die Antichristen, nur sind diese Menschen wahrscheinlich ethische Legasteniker, die nicht wissen, was sie tun.
    Im Matth.und Johannes-Evangelium: Sie binden schwere und unerträgliche Lasten zusammen, verteilen diese auf die Schultern der Anderen, weil sie selbst diese nicht mit ihren Fingern bewegen wollen.
    Irrationalität ist angesagt und das Ende der Fahnenstange ist lange nicht erreicht. Es ist schon keine Egozenrik mehr, dies sind alles Zeichen von Hedonismus, die höchste Lust, Menschen zu demütigen. Und all dies kann man auch noch studieren, Mahlzeit.

  137. Frage an die Öffentlichkeit, es betrifft uns schließlch alle: Wie ist Art.5 des Grundgesetzes zu verstehen?
    Text: Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die Freiheit, Meinungen unangefochten auszuhängen
    und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
    Text auch zu finden bei “ Allgemeine Erklärung der Menschenrechte(UNO).
    Stehen Betriebsverfassungsgesetz, Beamtengesetz u.a. über dem Grundgesetz?
    Für alle Branchen, ich bin gerade hier in dem Blog, alle Betriebe und alle Menschen:
    Art. 1 GG:
    Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
    Verstößt der Datenabgleich nun gegen das Datenschutzgesetz, ja oder nein?
    Ist die Würde des Menschen unantastbar, ja oder nein?
    Wer bestimmt über die Würde des Menschen? die Konzerne?; weshalb brauchen wir dann noch bezahlte Politiker, wenn die Würde des Menschen an den Türen der Arbeitgeber aufhört?

  138. Bitte nicht mit Ängsten der Menschen und Mitarbeiter hantieren, sondern mit „Ratio“.An einigen Kommentaren erkennt man, wo die meisten stehen.
    Es hat sich in unserer Gesellschaft eine elitäre Gesellschaft herausgebildet, die sich Rechte herausnehmen, die eigentlich gar keine Rechtskräftigkeit haben,man beachte das Grudndgesetz und die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO“.
    Dafür werden Unter-und Zwischengesetze geschaffen, wonach letztlich ein vermeintlich „Schwächerer“ keine Chance hat, zu seinem Recht zu kommen.
    Dies gehört zu einem dekadenten Wirtschaftssystem, dass nur darauf ausgerichtet ist, den vermeintlich Schwächeren zu verunsichern, damit ein System so funtionieren kann, wie es funktioniert.
    Nicht nur Bahn, gem. Schwarzbuch 2009, verkrustete Strukturen,auch andere genannte Konzerne wurden bereits erwähnt. Was kann man daraus schliessen?
    Man bedient sich auch hier der Masse, insbesondere „betriebswirtschaftlich“d.h.
    Gewinnmaximierung und Kostenminimierung und dies geschieht immer auf Kosten derer, welche die grösste Leistung bringen, die in der Produktivität.ERGO: Dekadenz liegt nicht beim rechtschaffenen Menschen, sondern im Machtbesessenen, einem machtbesessenen Kollektiv.Dies kann man auch gem. Erich Fromm“ Haben oder Sein“ nachlesen.
    Verstehen kann ich allerdings auch Herrn Mehdorn, dass er überprüfen liess, wenn es in der eigenen Firma um Korruption ging oder immer noch geht, denn wo Geld ist, liegt auch die Versuchung.Meistens ist der Hofstaat schlimmer, als der Monarch selbst, dies lehrt bereits die Geschichte. Bitte Immanuel Kant lesen, insbesondere “ Die Kritik der reinen Vernunft“, der vernunftbegabte Mensch lässt sich zu niederträchtigen Handlungen nicht hinreissen.Negativität in der modernen Aufklärung ist immer eine Projektion des eigenen „Ich`s“, dies muss zuerst erkannt werden.Dies ist bereits im Buch der Bücher niedergeschrieben, z.B.
    Matth.7,3-5;Luk.6,41-42:
    Warum schaust du also auf den Strohhalm im Auge deines Bruders, beachtest aber nicht den Balken in deinem eigenen Auge?
    Oder wie kannst du zu deinem Bruder sagen:“ Erlaube mir, den Strohhalm aus deinem Auge zu ziehen, wenn siehe,ein Balken in deinem eigenen Auge ist?“,Heuchler! Ziehe zuerst den Balken aus deinem eigenen Auge,und dann wirst du klar sehen, wie du den Strohhalm aus deinen Bruders(Schwester) ziehen kannst.
    1.Johannes 4,16-18:
    Gott ist die Liebe, und wer in der Liebe bleibt, bleibt in Gemeinschaft mit Gott, und Gott bleibt in Gemeinschaft mit ihm.Auf diese Weise ist die Liebe bei uns vollkommen gemacht worden.
    Furcht gibt es nicht in der Liebe, sondern vollkommene Liebe treibt die Furcht aus, weil die Furcht hemmend wirkt. In der Tat,wer sich fürchtet, ist nicht vollkommen gemacht worden in der Liebe.
    Brauche keine bezahlten Gottesvertreter, um Ethik zu leben, denn nichts anderes als Aufklärung stellen die biblischen Verse dar, nur müssen diese gelebt werden.
    Weshalb dieser Exkurs?
    Aufklärung, siehe auch George Orwell`s “ Big Brother is watching you“.
    Art. 1 des Grundgesetzes:
    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu pflegen ist die Aufgabe aller staatlichen Gewalt.
    Erklärung der Menschenrechte der UNO:
    Art. 1:Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
    Was ist mit diesem Zitat aus der Bibel, Römer 3, 10-12 gemeint?
    Der Mensch ist von Gott(Ethik) getrennt.
    Es ist keiner gerecht, auch nicht einer; es ist keiner, der verständig ist, der nach Gott(Ethik) fragt.Sie sind alle abgewichen, sie taugen alle zusammen nichts; da ist keiner, der Gutes tut, da ist auch nicht einer!
    Kommt dies irgendjemandem bekannt vor?
    Matth. 23,4:
    Sie binden nämlich schwere und kaum erträgliche Bürden und legen sie den Menschen auf die Schultern; sie aber wollen sie nicht mit einem Finger anrühren.
    Vergleichbar mit dem Judassyndrom, “ Verrat“ am Nächsten.
    Nicht mit Ängsten der Menschen hantieren, sondern mit „Rationalität“ und im Sinne der Brüderlichkeit.

  139. Bitte mal um update Wie ist die Sache denn jetzt ausgegangen? Das besagte Memo steht ja immernoch online. Musstest du nun doch keine Unterlassungserklärung unterzeichnen?

  140. Unterlassungserklärung unterzeichen ja……
    Aber dann bitte immer vorher einen Fachmann oder Anwalt konsultieren.
    Das kann sonst später sehr bitter werden.
    Unterlassungserklärung modifizieren und dann abschicken (Termine natürlich einhalten)
    Hatte selber mal Probleme damit und seitdem auch eine Rechtsschutzversicherung.
    In der heutigen Zeit nicht die schlechteste Investition – leider…

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