Der Text: Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Ich hatte ganz vergessen, die “Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung” der Deutschen Bahn – Abmahnung zu bloggen. Das hole ich hier mal nach:

Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Markus Beckedahl, (Adresse aus dem Impressum) erklärt gegenüber der Deutschen Bahn AG, Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin:

Ich verpflichte mich:

1. es zukünftig zu unterlassen, den vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erstellten und in Kopie als Anlage beiliegenden Vermerk über ein Gespräch mit der Deutschen Bahn AG über die Geschäftsbeziehungen der Deutschen Bahn AG mit der Network Deutschland GmbH am 28. Oktober 2008 im Internet, insbesondere unter der URL http://netzpolitik.org/2009/das-memo-zu-der-rasterfahnung-bei-der-deutschen-bahn/, um Wortlaut, als pdf-Datei oder in sonstiger Weise ganz und/oder in Auszügen zu veröffentlichen und

2. bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung nach Ziffer 1 eine von der Deutschen Bahn AG nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe an die Deutsche Bahn AG zu zahlen, die im Streitfall vom zuständigen Landgericht der Höhe nach überprüft werden kann.

Ort, Datum

Das unterschreibe ich natürlich nicht und komme auch nicht den Forderungen nach.

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13 Kommentare

  1. Erstellt am 6. Februar 2009 um 11:47 | Permanent-Link

    Recht so. Dies kann man nicht unterschreiben. Es ist absurd …

  2. nico
    Erstellt am 6. Februar 2009 um 11:57 | Permanent-Link

    damit könnteste kaum noch über die bahn berichten
    ich würds auch nicht unterschreiben :-)

  3. Erstellt am 6. Februar 2009 um 12:05 | Permanent-Link

    nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe
    Das ist m. E. eh sittenwidrig und nichtig.

  4. Ulrike Beudgen
    Erstellt am 6. Februar 2009 um 12:17 | Permanent-Link

    “nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe an die Deutsche Bahn AG zu zahlen”

    Hat die Deutsche Bahn AG so dringend Geld nötig?

  5. Erstellt am 6. Februar 2009 um 12:28 | Permanent-Link

    Ich beobachte den Fall nun schon mehrere Tage. Am Anfang dachte ich: “typischer Fall – ähnlich Jens Weinreich.” – Die Bahn geht richtig baden mit der Abmahnung.
    Gestern habe ich einen Bericht im Reisebüro-Forum darüber geschrieben und ein paar Prognosen gewagt:
    http://www.reisebueroforum.de/yaf_postsm305_Abmahnung-Deutsche-Bahn-gegen-TopBlogger-Markus-Beckedahl–Netzpolitikorg.aspx#305

    In einem Punkt hatte ich mich jedoch gehörig verschätzt: Das Medienecho ist deutlich größer als ich es erwartet hätte. Mir ist es absolut schleierhaft wieso die Bahn den einzigen richtigen Weg nicht geht: Abmahnung zurückziehen – und zwar sofort! Die Bahn schadet sich selbst sonst nur noch mehr…

  6. Stefan
    Erstellt am 6. Februar 2009 um 12:30 | Permanent-Link

    @ 3,4:

    Punkt 2 ist halt `ne Vertragsstrafe nach sog. “Neuen Hamburger Brauch” und gerichtlich anerkannt.

    Zu den Auswirkungen hier (a.E.):
    http://www.jurawiki.de/HamburgerBrauch

  7. Erstellt am 6. Februar 2009 um 12:34 | Permanent-Link

    Ich verpflichte mich: 1. es zukünftig zu unterlassen (…) [im] Wortlaut, als pdf-Datei oder in sonstiger Weise ganz und/oder in Auszügen zu veröffentlichen
    … komisch, dass die Bahn noch keine einzige Zeitung, keinen Radio- und keinen Fernsehsender abgemahnt hat.

    • Bob
      Erstellt am 6. Februar 2009 um 13:21 | Permanent-Link

      Stimmt,

      der Verzicht auf jegliche Form der Veröffentlichtung, also selbst auf Auszüge eines Dokumentes, wäre im Grunde eine Art Bankrotterklärung für einen Journalisten.

  8. Erstellt am 6. Februar 2009 um 12:40 | Permanent-Link

    Die Klausel, dass die Bahn den Preis festsetzt – das ist geil. Das klingt für mich als Jura-Laie schwer nach “Bitte unterschreiben Sie diesen Blankoscheck”

  9. Erstellt am 6. Februar 2009 um 13:17 | Permanent-Link

    Mehdorns Stuhl wackelt ja derzeit gewaltig. Aus CDU-Kreisen hört man derweil das undenkbare: Mehdorn soll bis zur Bundestagswahl im Amt gehalten werden. Das ist schlicht inakzeptabel. Und hier kommt Markus ins Spiel. Nach erfolgter Abmahnung, bekommt der Abgemahnte die Möglichkeit der Klageerhebung, wenn der Abmahner nichts weiter unternimmt. (
    egative Feststellungsklage) Damit kann der Abgemahnte in der Regel seine außergerichtlichen Anwaltskosten geltend machen als auch Rechtssicherheit erlangen, dass sein Verhalten rechtmäßig war. Der viel größere Nebeneffekt einer solchen Klage ist, wenn sie auch noch siegreich verläuft, dass Mehdorn damit endgültig geloost hat und im Abseits steht und damit selbst von der Kanzlerin nicht mehr gehalten werden kann. Also Markus, es liegt in deiner Hand den Mehdorn in die Wüste zu jagen…. ;-)

  10. TB
    Erstellt am 6. Februar 2009 um 13:40 | Permanent-Link

    Zitat:

    In einem Punkt hatte ich mich jedoch gehörig verschätzt: Das Medienecho ist deutlich größer als ich es erwartet hätte. Mir ist es absolut schleierhaft wieso die Bahn den einzigen richtigen Weg nicht geht: Abmahnung zurückziehen – und zwar sofort! Die Bahn schadet sich selbst sonst nur noch mehr…

    Das liegt doch auf der Hand die haben zu viel Geld also werden erst die kleinen zum schweigen gebracht die die “Warscheinlich” aus Geldmangel Hoch verschuldet aufgeben”

    Aber da haben sie wohl falsch gedacht.

    • Erstellt am 6. Februar 2009 um 15:10 | Permanent-Link

      Hi TB,
      so sehe ich das auch. Ich hab es in meinem Forumsbericht (siehe oben) geschrieben: Die Bahn dachte, den “kleinen Blogger Markus Beckedahl” mahnen wir schnell ab, er nimmt das Memo aus dem Netz und gut ist…
      OK, aus “Blauäugigkeit” ist dieser Fehler nun passiert und Grundlage für die Arbeit des Krisenmanagements der Bahn.
      Ich bin gespannt wie es weiter geht – das Krisenmanagement der Bahn scheint bis dato genauso wenig Ahnung von der Medienmacht eines derartigen Blogs zu haben wie die Rechtsabteilung. Und wenn das Krisenmanagement wirklich keine Ahnung hat, ist das weitere Vorgehen der Bahn nicht prognostizierbar. Markus hat in einem Interview schon angedeutet, sich auf alles vorzubereiten: Netzpolitik.org Server ins Ausland verlegen!
      Lob an Markus, weit vorausgedacht!

  11. Erstellt am 6. Februar 2009 um 13:56 | Permanent-Link

    Diese Ausspioniererei ist das aller Letzte!
    Ich frage mich nur, für was es unsere Datenschutzgesetze etc. gibt? Ich dachte immer, wenn gegen Gesetze verstossen wird, wäre das eine Straftat. Kläger sind ja wohl genug da. Mal sehen, was bei der Geschichte letztendlich heraus kommt.

    Ach, diese Abmahnung ist sicher so einem Rechtsfuzzi entsprungen. Es gibt anscheinend eine Menge armseeliger Juristen, die sich mit solchen Methoden ihre Brötchen verdienen.

7 Trackbacks

  1. [...] lautet “Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen”. Außerdem soll er eine Unterlassungserklärung [...]

  2. Von Deutsche Bahn AG gibt auf! : netzpolitik.org am 6. Februar 2009 um 16:14

    [...] (Mit Pressespiegel). Donnerstag, 05.02.09: Taz-Titelseite: Blogwart Mehdorn. Freitag, 06.02.09: Der Text: Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung Freitag, 06.02.09: Die Antwort an die Deutsche Bahn. (Antwortschreiben unserer Anwälte) [...]

  3. [...] Netzpolitik kann man alles ganz genau nachlesen, inkl. Pressespiegel. Rivva bildet auch einen Teil der Reaktionen [...]

  4. [...] so ging es diese Woche Kunderbunt hin und her und wieder hin und wieder her. Alles genauere inklusive aller ordentlich formulierten Texte könnt ihr auf [...]

  5. [...] (Mit Pressespiegel). Donnerstag, 05.02.09: Taz-Titelseite: Blogwart Mehdorn. Freitag, 06.02.09: Der Text: Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung Freitag, 06.02.09: Die Antwort an die Deutsche Bahn. (Antwortschreiben unserer [...]

  6. Von Bahn gegen Blogger « YouthFlip am 8. Februar 2009 um 12:41

    [...] der Deutschen Bahn, in der er aufgefordert wurde das Dokument aus dem Netz zu nehmen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, die bei verstoß (also erneutem Hochladen der Datei) strafrechtliche Schritte [...]

  7. [...] 3. Februar schickt die Deutsche Bahn AG eine Abmahnung an Netzpolitik mit einer Verpflichtungserklärung und der Aufforderung zur Unterlassung; Netzpolitik soll besagtes Memo aus dem Netz [...]

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