Die GPL3 und die Tivoisierung von freier Software

Oliver Diedrich könnte ruhig mehr Artikel für Heise-Open schreiben, wenn man Artikel wie diese liest: „Die Woche: Freiheit, die ich meine“. Darin geht es um die GPLv3 und die Freiheit der Software.

Bei der Frage der „Tivoisierung“ von freier Software bleiben sich Torvalds und Free Software Foundation allerdings wie gehabt uneinig. Worum geht es dabei? Der TiVo ist ein digitaler Videorecorder mit Linux inside. Wie es die GPL2 verlangt, legt das Unternehmen die Quelltexte der TiVo-Software offen. Man kann sie nehmen, verändern, neu übersetzen, auf den TiVo aufspielen – und dann läuft er nicht mehr: Die Firmware akzeptiert nur System-Images, die die TiVo-Macher digital signiert haben. Für Torvalds ist das kein Problem: Der Code liegt ja offen, er kann sich ansehen, was die TiVo-Macher programmiert haben, und diesen Code – sofern er nützlich ist – selbst verwenden. Ansonsten ist es für Torvalds Sache des Herstellers, welche Software er auf seiner Hardware laufen lässt. Der TiVo-Anwender, der sein Gerät um irgendein Feature erweitern möchte, schaut freilich in die Röhre. Damit geht die nach Ansicht der FSF wichtige Möglichkeit verloren, die freie Software im TiVo nach Belieben zu ändern. Oder anders ausgedrückt: Torvalds genügt die etwas elitäre (Coder-) Freiheit des Zugriffs auf die Quelltexte, während für ihn das Verbot der Tivoisierung die Freiheit von Entwicklern beschneidet, bestimmte Dinge mit dem Code zu tun. Die FSF hingegen betont die Freiheit der Anwender, das Gesamtsystem aus Hard- und Software nach Belieben zu ändern.

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