Über den Versuch der Gema, von Youtube eine Sperrung von Musiktiteln per einstweiliger Verfügung zu erzwingen, wurde heute vor dem Landgericht Hamburg entschieden. Update: Die einstweilige Verfügung der Gema wurde von LG Hamburg wegen mangelnder Dringlichkeit abgelehnt. Das Gericht verwies auf das Hauptsacheverfahren, in dem der Streit auf üblichem juristischen Wege mit seiner üblichen Dauer […]