Fünf Personen stehen auf Treppen vor Säulen.
Öffentlichkeit

BundesverwaltungsgerichtBND darf zu Staatstrojanern wie Pegasus schweigen

Der BND muss weder bestätigen noch dementieren, ob er Staatstrojaner wie NSO Pegasus nutzt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und eine Klage von Arne Semsrott abgewiesen. Es ist öffentlich bekannt, dass der Geheimdienst den Trojaner hat – er will es nur nicht offiziell zugeben.

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