Warnhinweise
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: Koalitionsverhandlungen beschwören den Geist von ACTA in Deutschland
: Koalitionsverhandlungen beschwören den Geist von ACTA in Deutschland Uns ist ein Zwischenstand der Verhandlungen zur Großen Koalition zugeschickt worden, der ausverhandelt sein soll. Es geht um den Abschnitt zu Urheberrecht aus der Arbeitsgruppe Innen & Justiz. Das liest sich wie aus der Feder der Deutschen Content Allianz und ihrer Lobby-Verbände. Das traurige ist, da stammen die Zeilen sicher auch her, wahrscheinlich wurden sie noch etwas beschönigt. Was zunächst harmlos klingt, entpuppt sich zwischen den Zeilen als radikal in Richtung mehr Urhebererchtsdurchsetzung. Erinnerungen an ACTA werden wach, wo der Text auch harmlos klang, aber je nach politischem Willen anders interpretiert werden konnte. Zwischen den Zeilen wird aber Tacheles geredet. Die Interessen und Rechte von Verbraucher bzw. Nutzer in der Urheberrechtsdebatte kommen nur im Zusammenhang mit Hostproviderhaftung und mehr Aufklärung vor, sonst hat man sie offensichtlich vergessen.
Und das steht drin:
Wir wollen das Urheberrecht den Erfordernissen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters anpassen. Zum effektiveren Schutz von Markeninhabern, Urhebern und anderen Kreativen vor Rechtsverletzungen im weltweiten digitalen Netz streben wir den Ausbau verbindlicher europäischer und internationaler Vereinbarungen an.
Schon klar, einfach mehr ACTA, TTIP und IPRED machen. Die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung hat sich ja bewährt. Über internationale Verträge kann man gut Sachen unterbringen, für die es momentan auf nationaler Ebene keine Mehrheit geben würde.
Als wesentlichen Beitrag zum Schutz der Verbraucher und zur Eindämmung von massenhaften Rechtsverletzungen sehen wir die Diensteanbieter im Internet stärker in der Verantwortung.Wir wollen die Rechtsdurchsetzung insbesondere auch gegenüber Plattformen verbessern, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut. Wir werden dafür sorgen, dass sich solche Diensteanbieter nicht länger auf das Haftungsprivileg, das sie als sogenannte Hostprovider genießen, zurückziehen können und insbesondere keine Werbeeinnahmen mehr erhalten.
Statt ein überfälliges Recht auf Remix einzuführen und damit vollkommen legitime Nutzungspraktiken aus der Illegalität zu holen, werden Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten bekämpft. Vor allem stellt sich die Frage: Wen möchte man mit deutschem Recht erreichen? Es gibt eine aktuelle BGH-Rechtssprechung, die ist bereits ohne Verschärfung problematisch. Auch wenn bestimmte Plattformen wie 1‑Click-Hoster gemeint sind, so dürfte sich die Abgrenzung zu Plattformen wie Youtube, Startups und Wikipedia als juristisch sehr komplex erweisen. Und welche 1‑Click-Hoster gibt es denn in Deutschland, die ein Problem darstellen?
Das Leistungsschutzrecht der kommenden Bundesregierung dürfte damit die Aufweichung des Haftungsprivileg für Hostprovider werden. Zu erwarten sind viel Rechtsunsicherheit und Kollateralschäden für einen digitalen Standort in Deutschland. Die Gefahr besteht vor allem, dass dadurch mehr Filter- und Prüfmechanismen etabliert werden (müssen) und dies Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt haben kann.
Der Höhepunkt ist aber dieses:
Um Rechtsverletzungen vorzubeugen, werden wir die Medienkompetenz der Internetnutzer stärken und sie besser in die Lage versetzen, zwischen legalen und illegalen Angeboten im Netz zu unterscheiden.
Das klingt erstmal harmlos, kann aber auch als Versprechen eines X‑Strikes-Warnmodells gelesen werden. In anderen Ländern wie den USA mit ihrem 6‑Strikes-System bekommen p2p-Nutzer Warnhinweise angezeigt, damit sie zwischen den Angeboten unterscheiden können.
Wir haben die SPD angefragt, die bisher vehement gegen Warnmodelle aufgetreten ist. Der Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil erklärte uns, dass die SPD dies natürlich anders interpretieren würde als man es lesen kann:
„Die Union hat in den Koalitionsverhandlungen auf Warnhinweis-Modelle gedrängt. Das ist mit der SPD nicht zu machen. Warnhinweise sind rechtswidrig und zielen auf eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung ab. Die SPD lehnt eine flächendeckende Filterung der Inhalte des Datenstroms, eine Sperrung des Internetzugangs und ebenso die Einführung eines Warnhinweismodells ab, da diese Maßnahmen unverhältnismäßig sind. Gegen ein solches Warnhinweismodell sprechen massive rechtpolitische, praktische und technische, vor allem aber europa‑, verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken.“
Bleibt abzuwarten, wer sich in dieser Koalition mittelfristig in dieser Frage durchsetzen wird, ein klares Bekenntnis zur Etablierung von Warnmodellen kann aus diesem Satz herausgelesen werden.
Der Rest des Abschnitts bezieht sich auf andere Themen:
Wir wollen die kollektive Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften stärken. Wir wollen Verhandlungen und Streitigkeiten über die Höhe der Privatkopievergütung schneller, effizienter und einfacher gestalten und werden eine Hinterlegungspflicht für gesetzliche Vergütungsansprüche einführen. Um die Position des Urhebers zu verbessern und Kreativen eine angemessene Vergütung zu ermöglichen, bedarf es einer Überarbeitung des Urhebervertragsrechts. Dabei müssen wir feststellen, ob Verhandlungs- bzw. Konfliktlösungsmechanismen effizient genug ausgestaltet sind und ob das Verfahren insgesamt beschleunigt werden muss sowie die Verbindlichkeit des Schlichtungsverfahrens zu verbessern ist.
Liebe nahende Große Koalition, das kann doch nicht Euer Ernst sein nach Jahren des Stillstandes und Reformbedarfs eines vollkommen veralterten Urheberrechts lediglich die Rechtsdurchsetzung zu verschärfen und dabei keine Interessen der Allgemeinheit vertreten zu wollen?!
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: Six Strikes in den USA: Provider sollen Internet-Anschlüsse drosseln, auch von Firmen und WLAN-Anbietern
: Six Strikes in den USA: Provider sollen Internet-Anschlüsse drosseln, auch von Firmen und WLAN-Anbietern Internet-Provider in den USA sollen ihren Nutzern Videos über das Urheberrecht aufzwingen und Internet-Anschlüsse verlangsamen, wenn ihnen unerlaubtes Filesharing vorgeworfen wird. Das berichtet TorrentFreak beispielhaft an Dokumenten des Providers Verizon. Aber ob drei oder sechs Strikes – Warnhinweise privatisieren die Rechtsdurchsetzung und haben fatale Nebenwirkungen.
Im Juli 2011 berichteten wir, dass Provider in den USA ein Warnsystem bei Urheberrechtsverletzungen planen. Damit werden die Forderungen von Film- (MPAA) und Musik-Industrie (RIAA) verwirklicht, die extra ein Center for Copyright Information gegründet haben, um das Vorhaben durchzusetzen.
TorrentFreak hat jetzt auf der Webseite des Providers Verizon ein nicht-indexiertes Dokument gefunden, dass die Pläne zur Umsetzung dokumentiert.
Demnach „nutzen Copyright-Inhaber bestimmte automatisierte Technologien, um Internet-Nutzer zu identifizieren, von denen sie glauben, dass sie an möglichem illegalen Filesharing beteiligt sind.“ Korrekter lautet das wohl: „Von Verwertern beauftragte spezialisierte Firmen beteiligen sich an Filesharing-Netzwerken, um IP-Adressen zu sammeln, die angeblich auch Filesharing betreiben“. Diese IPs und Werke landen in Deutschland bei Abmahn-Anwälten, in den USA sollen die Provider die Rechtsdurchsetzung übernehmen und ihre Kunden ermahnen.
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: APuZ zum Thema ‚Zukunft des Publizierens’ mit Schwerpunkt Urheberrecht
: APuZ zum Thema ‚Zukunft des Publizierens’ mit Schwerpunkt Urheberrecht
Die aktuelle und im Volltext online zugängliche Ausgabe von Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ) der Bundeszentrale für politische Bildung widmet sich – wohl anlässlich der Frankfurter Buchmesse – der „Zukunft des Publizierens“. Bezeichnend für den Stand der Debatte: Neben zwei allgemeinen Essays und einem faktenreichen Überblicksartikel von Börsenblatt-Redakteur Michael Roesler-Graichen gibt es einen Artikel zum Thema „Social Reading“, aber gleich drei zum Thema Urheberrecht. Bereiche wie „Enhanced E‑Books“ oder Self-Publishing werden deshalb nur vereinzelt kurz angerissen.Wie immer bei APuZ wurde versucht, auf Ausgewogenheit zu achten. Die Beiträge zum Urheberrecht liefern deshalb sehr unterschiedliche Positionen. In dem Essay „Das Urheberrecht und die Zukunft des Verlegens“ fordert Campus-Verleger Thomas Carl Schwoerer im Namen von „Autoren und [der] Buchbranche“ die Mitwirkung von Internet-Providern bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in Form von Warnhinweis-Modellen. Konsequenterweise trauert Schwoerer auch dem gescheiterten ACTA-Abkommen nach und verteufelt in seinem Rundumschlag nicht nur die Kulturflatrate sondern auch die Einführung einer Bagatellgrenze bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Im Bereich von Open Access – dem besseren Zugang zu wissenschaftlichem Wissen – steht Schwoerer ebenfalls auf der Bremse, wenn es darum geht, öffentlich finanzierte Beiträge zu Zeitschriften und Sammelwerken nach Ablauf eines bestimmten Embargozeitraums frei online zugänglich zu machen. Alles in allem eine schöne Zusammenschau maximalistischer Positionen der Verlagslobby.
Im Gegensatz dazu ist die Juristin Anne Lauber-Rönsberg in ihrem Beitrag „Raubkopierer und Content-Mafia: Die Debatte um das Urheberrecht“ sehr um Neutralität bemüht und betont die Notwendigkeit eines Interessenausgleichs im Urheberrecht:
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: Frankreich: Neue Regierung stellt Hadopi-Behörde auf den Prüfstand
: Frankreich: Neue Regierung stellt Hadopi-Behörde auf den Prüfstand Die neue französische Regierung will die harten netzpolitischen Maßnahmen der Ära Sarkozy abschwächen. Die Urheberrechts-Behörde Hadopi soll auf den Prüfstand und weniger Geld erhalten. Netz-Sperren gegen Seiten mit Kinderpornografie sollen nicht mehr ohne Gerichtsbeschluss möglich sein.
Die neue französische Kulturministerin Aurélie Filippetti will das Budget von Behörde Hadopi „stark reduzieren“. Die 2009 eingerichtete Behörde gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet soll komplett auf den Prüfstand. Das kündigte sie in einem Interview mit der Wochenzeitung Le Nouvel Observateur an (englisch):
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: Großbritannien will Three Strikes-Modell einführen
: Großbritannien will Three Strikes-Modell einführen Provider im Vereinigten Königreich sollen zukünftig Warnhinweise an Kunden schicken, die Urheberrechte verletzt haben. Damit will die britische Medienaufsichtsbehörde Urheberrechtsverletzungen im Internet deutlich reduzieren. Nach dem dritten Verstoß sollen die Nutzer verklagt werden können.
Nach zwei Jahren interner Konsultation hat die britische Medienaufsichtsbehörde ihren Entwurf für den „Online Infringement of Copyright and the Digital Economy Act“ veröffentlicht. Damit sollen die sechs größten Provider mit 93 % der Breitband-Anschlüsse auf der Insel verpflichtet werden, ihre Kunden über angebliche Urheberrechtsverletzungen anzuschreiben. Diese Hinweise kommen, wie gewohnt und mit den bekannten Problemen behaftet, von den Rechteinhabern.
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: Dänemark gibt Warnhinweisen den Laufpass und startet einen „weichen Krieg“ gegen Piraterie
: Dänemark gibt Warnhinweisen den Laufpass und startet einen „weichen Krieg“ gegen Piraterie Dies ist ein von Andreas Müller aus dem Englischen übersetzter Gastbeitrag von Henrik Moltke. Hier gibts das originale press release (in Danish) und eine englische Übersetzung.
Heute kündigte der dänische Kulturminister Uffe Elbæk den Tod der skandinavischen Version der Three-Strikes-Initiative an, die Internetanbieter dazu verpflichtet hätte, an wegen Urheberrechtsverletzungen verdächtige Personen Warnbriefe zu verschicken. Stattdessen stellt er acht neue Initiativen vor, die darauf abzielen, „die Entwicklung von legalen Diensten zu stärken“ und „die Nutzer zur Suche nach legalen Lösungen zu motivieren“.
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: Reformbaustelle Urheberrecht: Wer bietet mehr?
: Reformbaustelle Urheberrecht: Wer bietet mehr? Die Urheberrechtsdebatte erscheint auch deshalb so verfahren, weil es dabei zwei grundsätzliche Sichtweisen gibt, die sich nicht so recht miteinander versöhnen lassen: Während die eine Seite glaubt, auf verlustfreies Kopieren im Internet müsse mit technischen Mitteln (z.B. Digital Rights Management) und regulatorischen Eingriffen (z.B. Sperrverfügungen) reagiert werden, hält die andere Seite die Kontrolle von Kopien im Grunde für eine überflüssige Sisyphusarbeit, die zudem davon ablenke, Anpassungen im geltenden Recht an die digitale Alltagsrealität voranzutreiben.
Der gestrige Tag im politischen Berlin bot gleich mehrere Möglichkeiten, um die Unvereinbarkeit dieser Perspektiven zu besichtigen.
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: Verbraucherzentralen fordern Stopp der Abmahnindustrie
: Verbraucherzentralen fordern Stopp der Abmahnindustrie Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will die Abmahnindustrie in die Schranken weisen.
Seit 2008 erlaubt das Urheberrechtsgesetz eine Deckelung von Abmahn-Kosten auf 100 Euro. Nett gemeint, aber oft wirkungslos, weil die Begriffe „in einfach gelagerten Fällen“ und „außerhalb des geschäftlichen Verkehrs“ von Gerichten oft zum Nachteil der Verbraucher ausgelegt werden.
Oft reicht es schon, einen Film oder ein Musikalbum in eine Tauschbörse einzustellen, ohne dass damit eine Gewinnabsicht verbunden ist. Die Kosten einer Abmahnung betragen dann schnell mehrere hundert Euro. Der vzbv fordert eine gesetzliche Klarstellung: Abmahnungen dürfen maximal 100 Euro kosten, wenn Verbraucher unerlaubt urheberrechtlich geschützte Inhalte privat nutzen.
Bereits im November kündigte Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger einen Gesetzentwurf an, in dem sie die „Abmahn-Abzocke“ bekämpfen will:
Denn „anwaltliche Geschäftsmodelle, die allein auf die massenhafte Abmahnung von Internetnutzern ausgerichtet sind“, würden den eigentlichen Abmahnzweck immer weiter in den Hintergrund drängen: „nämlich berechtigte Interessen unbürokratisch außerhalb von Gerichtsverfahren einfordern zu können“.
Die Verbraucherzentralen sprechen sich außerdem gegen die als 2‑Strikes bekannten Warnmodelle aus:
Das von Seiten der Rechteinhaber favorisierte so genannte Warnhinweismodell lehnt der vzbv aus datenschutzrechtlichen Gründen ab. Dabei müssten die Internetprovider das Nutzerverhalten protokollieren, speichern und bei Urheberrechtsverstößen Warnmeldungen an die Kunden verschicken. „Dienstleister dürfen keine Hilfssheriffs sein, die ihre Kunden ausspähen“, kritisiert Tausch. Wenn Rechteinhaber Verbraucher bei einfachen Verstößen warnen wollen, so könnten sie ihnen schon heute per Post einen Brief schicken.
Die Probleme damit hat der Digitale Gesellschaft e.V. bereits deutlich gemacht.