Golem berichtet über eine aktuelle Entscheidung des EuGH wonach „framende Links“, wie z.B. der Einbettung eines YouTube-Videos, weiterhin erlaubt bleiben. Der EuGH verneint damit die vom deutschen Bundesgerichtshof (BGH) geäußerte Frage, ob es sich bei der Einbettung um eine bislang gesetzlich nicht geregelte und damit verbotene Nutzungsform von Inhalten handelt. Zur Klärung dieser Frage hatte […]