Das Signaturgesetz wird abgelöst. In Zukunft wird das Vertrauensdienstegesetz eine EU-Verordnung zur elektronischen Identifizierung umsetzen. Auch über dieses Gesetz werden sich die deutschen Geheimdienste freuen: Sie dürfen bei den Vertrauensdiensten personenbezogene Daten anfragen und müssen Betroffene praktisch gar nicht mehr informieren.