Polizei in Deutschland ist Ländersache, das betrifft auch die Überwachung der Telekommunikation: Allein in Schleswig-Holstein verschicken Polizeidirektionen so viele „Stille SMS“ wie die Bundespolizei. Ein BGH-Urteil sollte den Einsatz der heimlichen Ortungsimpulse eigentlich reglementieren.