Eigentlich ist das Bundesinnenministerium mit der Praxis von „Telemediendiensten“ zufrieden, gewaltverherrlichende Inhalte „ohne Aufforderung durch Behörden“ zu sperren oder zu löschen. Für den Geltungsbereich des Grundgesetzes seien der Bundesregierung hierzu „keine konkreten Defizite“ bekannt. So steht es in der Antwort auf eine parlamentarische Initiative, die sich nach dem Löschen von Internetinhalten erkundigte. Das gilt jedoch […]