Jedes einzelne Dokument, das auch dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss vorliegt, soll vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen sein. Mit dieser Begründung verweigern uns Kanzleramt, Innenministerium und nun BSI die Herausgabe von Dokumenten zur Rolle des BSI beim Staatstrojaner. Die Opposition bezeichnet das als „hanebüchen“ und „fragwürdig“.