Amtsgerichte müssen die Rechtmäßigkeit von automatischen Kraftfahrzeug-Kennzeichenerfassungssystemen überprüfen. Diese Entscheidung hat das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg getroffen.
Die Dieselfahrverbote in Berlin gelten zwar noch nicht, doch der Senat will für drei Tage Kennzeichen scannen. Die Verwaltung will wissen, was auf Berlins Straßen rollt. Verstöße gegen die Umweltzone sollen damit nicht verfolgt werden.