Der Europäische Gerichtshof stärkt mit seinem Urteil zum Sampling die Rechte von Remixkünstler:innen. Auch ohne Rechteklärung dürfen sie in bestimmten Grenzen andere Werke sampeln. Gleichzeitig schränkt das Urteil Spielräume ein, um Uploadfilter auf nationaler Ebene doch noch zu verhindern.