Meinhard Starostik
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: FDP-Politiker bereiten Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung vor
: FDP-Politiker bereiten Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung vor FDP-Chef Lindner kündigte am gestrigen Montagabend nach einer Präsidiumssitzung an, gegen die Vorratsdatenspeicherung klagen zu wollen. Mit dabei sind weitere FPD-Politiker, eine Massenklage soll es jedoch nicht werden.
Neben der FDP hat bereits Meinhard Starostik zusammen mit digitalcourage und dem Piraten Patrick Breyer eine Klage angekündigt. -
Bundesgerichtshof: Provider dürfen IP-Adressen sieben Tage vorratsdatenspeichern – aber nur für Netzbetrieb
Hauptgebäude des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:ComQuat">ComQuat</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>. Bundesgerichtshof: Provider dürfen IP-Adressen sieben Tage vorratsdatenspeichern – aber nur für Netzbetrieb Internet-Provider dürfen IP-Adressen sieben Tage lang speichern, um Fehler und Störungen zu beseitigen. Das hat der Bundesgerichtshof analog zu früheren Urteilen entschieden. Polizei oder Staatsanwaltschaft dürfen jedoch nicht auf diese Daten zugreifen – das wäre eine Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses.
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: Meinhard Starostik über die Bestandsdatenauskunft
: Meinhard Starostik über die Bestandsdatenauskunft Auf dem letzten netzpolitischen Abend der Digiges hat der Berliner Verfassungsrichter Meinhard Starostik die im Bundestag beschlossene Bestandsdatenauskunft und mögliche Verfassungsprobleme erklärt.
Inhalt von YouTube anzeigen In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. -
: Vodafone: Erste Klage gegen freiwillige Vorratsdatenspeicherung der Mobilfunkanbieter
: Vodafone: Erste Klage gegen freiwillige Vorratsdatenspeicherung der Mobilfunkanbieter Mit Vodafone wird jetzt der erste Mobilfunkanbieter verklagt, weil er auch ohne gesetzliche Verpflichtung eine Vorratsdatenspeicherung betreibt. Rechtsanwalt Meinhard Starostik reichte beim Amtsgericht Düsseldorf Klage im Auftrag einer Handy-Nutzerin Klage ein. Auch gegen die anderen Mobilfunkanbieter sind Klagen angekündigt.
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Bundesverfassungsgericht urteilt: Es gibt kein Recht auf anonyme Kommunikation
Bundesverfassungsgericht urteilt: Es gibt kein Recht auf anonyme Kommunikation Das Bundesverfassungsgericht hat über eine weitere Verfassungsbeschwerde von Aktivisten aus dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung entschieden. Die Überschrift der Pressemitteilung klingt zunächst gut: Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig.