Luftfahrtamt der Bundeswehr

  • : Weiter Verzögerungen bei Riesendrohnen „Global Hawk“, „Euro Hawk“ und „Triton“
    Die erste der fünf an die NATO ausgelieferten Drohnen des Typs "Global Hawk". Sie trägt noch die Kennung "NATO 1".
    Weiter Verzögerungen bei Riesendrohnen „Global Hawk“, „Euro Hawk“ und „Triton“

    Der US-Konzern Northrop Grumman baut die Drohne „Global Hawk“ in mehreren Derivaten, darunter die von der Bundeswehr einstmals begehrte „Euro Hawk“ und das Nachfolgemodell „Triton“. Fünf „Global Hawk“ werden von der NATO beschafft und auf Sizilien stationiert. Für Ende 2017 ist die „militärische Anfangsbefähigung“ angekündigt.

    15. Oktober 2016 2
  • : Bundeswehr spricht nunmehr von fünf bewaffnungsfähigen Drohnen
    Bundeswehr spricht nunmehr von fünf bewaffnungsfähigen Drohnen

    Die Bundeswehr will nicht drei, sondern fünf Kampfdrohnen des Typs „Heron TP“ als „Übergangslösung“ beschaffen. So erklärte es der Staatssekretär des Verteidigungsministeriums, Ralf Brauksiepe, in der gestrigen Fragestunde des Bundestages. Bislang war lediglich vage von „drei bis fünf Systemen“ die Rede. Eine Unterzeichnung des endgültigen Vertrags ist in greifbarer Nähe, das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr erstellt laut Brauksiepe die notwendigen Unterlagen.

    Die Drohnen werden nach gegenwärtigem Stand vom israelischen Hersteller Israel Aerospace Industries (IAI) geleast. Als Vertragspartner fungiert jedoch der europäische Rüstungskonzern Airbus. Zum Gesamtvorhaben gehört auch die Anschaffung von „notwendigem Peripheriegerät“, darunter feste und mobile Bodenstationen zur Steuerung der Drohnen sowie zur Übertragung und Auswertung der Daten. Außerdem werden breitbandige Satellitenverbindungen und – je nach Entfernung zum Einsatzort – Relaissatelliten benötigt. Welcher Hersteller hiermit beauftragt wird ist noch unklar, Airbus verfügt selbst über entsprechende Kapazitäten.

    Die Drohnen werden in Israel stationiert, als „Heimatverband“ unterstehen sie jedoch dem Taktischen Luftwaffengeschwader 51 im schleswig-holsteinischen Jagel. In Israel werden auch große Teile der praktischen Ausbildung der PilotInnen übernommen. Näheres soll eine deutsch-israelische Regierungsvereinbarung regeln.

    Die Auswahlentscheidung zugunsten der „Heron TP“ ist abhängig davon, ob IAI Nachweise zur Zulassungsfähigkeit der Drohne erbringt. Das Verteidigungsministerium will dann eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vornehmen. Werden die Kriterien nicht erfüllt, könnte die Bundesregierung doch noch auf das eigens für den europäischen Markt entwickelte Konkurrenzmodell „Predator CPB“ ausweichen. Hersteller ist der US-Rüstungskonzern General Atomics.

    Nach Vertragsabschluss will das Verteidigungsministerium ein Vergabeverfahren für die gewünschte Bewaffnung mit Lenkbomben und ‑raketen eröffnen. Gespräche mit Waffenherstellern gab es angeblich noch nicht, allerdings wurden entsprechende Möglichkeiten bereits mit dem israelischen Verteidigungsministerium und der israelischen Luftwaffe erörtert.

    Schließlich wird die Beschaffung der zunächst unbewaffneten Drohnen auch dem Bundestag vorgelegt. Die parlamentarische Befassung soll dem Staatssekretär zufolge spätestens im ersten Quartal 2017 erfolgen. Die „Überbrückungslösung“ könnte nach positivem Votum bis zum Jahr 2025 genutzt werden, bis dahin sollen europäische Rüstungsfirmen eine „europäische Lösung“ für bewaffnungsfähige Drohnen entwickelt haben.

    9. Juni 2016 16
  • : Kampf um Kampfdrohnen: Entscheidet sich die Bundeswehr doch noch für die „Predator“?
    Die Produktlinie der "Predator" von 1990 bis 2014.
    Die Produktlinie der "Predator" von 1990 bis 2014.
    Kampf um Kampfdrohnen: Entscheidet sich die Bundeswehr doch noch für die „Predator“?

    Als „Überbrückungslösung“ bis zur Entwicklung einer bewaffnungsfähigen „europäischen Drohne“ entschied sich die Bundeswehr für ein Modell aus Israel. Seitens der Rüstungslobby, aber auch von der Luftwaffe wird die Auswahl heftig kritisiert. Jetzt soll der israelische Hersteller einige Nachweise erbringen, sonst käme die Konkurrenz aus den USA zum Zuge.

    1. Juni 2016 10
  • : „Stufe 2“: Bundeswehr bereitet neue Testflüge der Spionagedrohne „Euro Hawk“ vor
    Die wegen fehlender Zulassung gegroundete Euro-Hawk-Drohne der Bundeswehr in Manching. (Bild: Maximilian Schönherr/CC-BY-SA-3.0)
    Die wegen fehlender Zulassung gegroundete Euro-Hawk-Drohne der Bundeswehr in Manching. (Bild: Maximilian Schönherr/CC-BY-SA-3.0)
    „Stufe 2“: Bundeswehr bereitet neue Testflüge der Spionagedrohne „Euro Hawk“ vor

    Nach Medienberichten bereitet der US-Rüstungskonzern Northrop Grumman neue Flüge mit der Bundeswehr-Drohne „Euro Hawk” vor. Eine entsprechende Entscheidung des Verteidigungsministeriums sei erfolgt. Dabei sollen weitere Tests mit dem Spionagesystem ISIS durchgeführt werden; mit diesem von Airbus Defence & Space gebauten SIGINT-Modul kann die Bundeswehr jede funkgebundene Kommunikation abhören. Das Gerät erfasst außerdem elektromagnetische Strahlung.

    Die von der Bundeswehr zunächst als Prototyp gekaufte Riesendrohne „Euro Hawk“ basiert auf dem bekannteren Modell „Global Hawk“. Vier Drohnen sollten beschafft werden, um damit eine angebliche Fähigkeitslücke zur signalerfassenden Aufklärung zu schließen. 2013 hatte der damalige Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) das 600 Millionen Euro schwere Projekt gestoppt, nachdem für die Zulassung des „Euro Hawk“ Mehrkosten von einer ähnlich hohen Summe veranschlagt worden waren. Seitdem steht der Prototyp in einem Hangar der Wehrtechnischen Dienststelle 61 in Manching.

    Drei Stufen zur „Wiederinbetriebnahme“

    Im vergangenen Jahr hatte das Verteidigungsministerium mit „Maßnahmen zur Wiederinbetriebnahme“ der eingemotteten Spionagedrohne begonnen. Den Auftrag erhielt die Euro Hawk GmbH, ein Konsortium von Northrop Grumman und Airbus. Die weiteren Schritte sollten in drei Stufen erfolgen. Zunächst wurde der „aktuelle luftfahrzeugtechnische Zustand“ untersucht und bewertet („Stufe 1“). Laut dem Verteidigungsministerium befindet sich die Drohne im Ergebnis „in einem guten Zustand“.

    Das Rüstungskonsortium hatte dem Verteidigungsministerium im Sommer ein Angebot zur vertraglichen Umsetzung der „Stufe 2“ vorgelegt. Das Paket enthält Maßnahmen zur „Wiederinbetriebnahme“ des Prototypen, darunter die vorläufige Verkehrszulassung (VVZ). Hierfür müssen aber „mehr als 30 Einzelmaßnahmen und Prüfpunkte“ identifiziert und abgearbeitet werden. Erst dann will das Luftfahrtamt der Bundeswehr die Wiederaufnahme von Testflügen erlauben. Ursprünglich sollte die „Euro Hawk“ im Sommer dieses Jahres in „Stufe 3“ fliegen, vor einigen Wochen hatte das Verteidigungsministerium den Testflugbetrieb „je nach Wetterverhältnissen“ auf das erste Quartal 2017 verschoben.

    Änderungen an Soft- und Hardware

    Nun muss die Euro Hawk GmbH zunächst als luftfahrttechnischer Betrieb lizensiert werden. Anschließend soll sie Änderungen an Soft- und Hardware vornehmen sowie Risiko- und Gefährdungsanalysen erstellen. Northrop Grumman und Airbus haben dafür 32,7 Millionen Euro veranschlagt. Weil der Betrag über der 25-Millionen-Marke liegt, ist eine parlamentarische Billigung erforderlich. Nach bisherigen Auskünften der Bundesregierung fehlte aber die „amtsseitige Prüfung und Bewertung des Angebotes“.

    Die Vorbereitung von Flügen durch Northrop Grumman könnte nun bedeuten, dass der Vertrag für „Stufe 2“ doch abgeschlossen wurde. Der Konzern habe bereits eine „Crew“ nach Manching geschickt. In „Stufe 3“ sollen Testflüge dann für zunächst zwölf Monate durchgeführt werden, das Verteidigungsministerium will diese jedoch für weitere 24 Monate verlängern. Die Kosten der „Stufe 3“ schätzt das Ministerium auf weitere 160 Millionen Euro.

    Eine Musterzulassung, also die endgültige Bescheinigung der Lufttüchtigkeit, wird die „Euro Hawk“ nicht erhalten. Das Modell verfügt über keine Systeme zum Erkennen und Ausweichen bei anderen Luftfahrzeugen. Laut einem Konzernsprecher ist auch kein Wetterradar oder Enteisungssystem an Bord. Die neueren, ebenfalls auf der „Global Hawk“ basierenden Modelle des Typs „Q‑4“ seien jedoch mit entsprechender Technik ausgestattet. Drei unterschiedliche Serien der Riesendrohne werden von der NATO und den USA auf der Luftwaffenbasis Sigonella in Sizilien stationiert.

    Bundesregierung stritt mit den Konzernen um Auftragserfüllung

    Unklar ist, wer für die neuen Testflüge bezahlt. Das Amt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr liegt wegen ausstehender Rechnungen bereits mit Airbus und Northrop Grumman im Clinch. Seit Jahren verhandeln sie, welche Aufgaben aus dem früheren Vertragsverhältnis für die „Euro Hawk“ noch übernommen werden müssen.

    Womöglich werden die jetzt neuen Aufträge teilweise mit den früheren Forderungen verrechnet. Eine Einigung darüber war bereits für den März letzten Jahres vorgesehen, dann jedoch abermals verschoben worden. Den Abschluss dieses Vertrages hatte das Verteidigungsministerium zuletzt für das erste Quartal 2016 angekündigt.

    Aussage zur Zulassbarkeit der „Triton“ wieder verschoben

    Auch nach dem Debakel um die „Euro Hawk“ will die Bundeswehr nicht auf die Beschaffung von hochfliegenden Spionagedrohnen verzichten. Das Verteidigungsministerium favorisiert hierfür die Drohne „Triton“, ebenfalls ein Derivat der „Global Hawk“, jedoch in einer aktuelleren Baureihe. Die Bundeswehr hat eine Studie zur möglichen Zulassung der Drohne beauftragt und arbeitet an einer technischen Bewertung.

    Das US-Militär muss in derartige Kaufabsichten im Rahmen eines Regierungsvertrages eingebunden werden, ansonsten erhält die Bundeswehr keine für die Prüfung benötigten Unterlagen. Für die „Triton“ ist in den USA die Marine zuständig.

    Ziel ist die militärische Zulassung der „Triton“ in Deutschland. Ein entsprechendes Planungsverfahren hat die Bundeswehr bereits 2014 eingeleitet. Eine Aussage zur Zulassbarkeit der „Triton“ hatte das Verteidigungsministerium zunächst für das dritte Quartal 2015 angekündigt, dann auf Februar 2016 vertagt – mittlerweile ist die Rede von November 2016. Als Grund der Verzögerung nennt die Bundesregierung „die Vielzahl der zu prüfenden Dokumente“, die eine Einbindung weiterer Unterstützungsleistungen erforderlich mache.

    Laut Northrop Grumman profitieren diese Zulassungsverfahren von NATO-Manövern, in denen baugleiche Drohnen des Typs „Global Hawk“ (Q‑4) bereits mehrmals in europäischen Lufträumen unterwegs waren. Auch das deutsche Verteidigungsministerium hatte hierfür die Fluggenehmigung erteilt. Der für die „Global Hawk“ zuständige Leiter Mick Jaggers dazu:

    Wenn sie sich die für uns geöffneten Lufträume ansehen, waren wir jetzt schon in ganz Europa.

    2. März 2016 9
  • : Kampfdrohnen: Bundeswehr entscheidet sich angeblich für israelisches Modell „Heron“
    Die von der Bundeswehr in Afghanistan eingesetzte Drohne in ihrer früheren Version "Heron 1".
    Die von der Bundeswehr in Afghanistan eingesetzte Drohne in ihrer früheren Version "Heron 1".
    Kampfdrohnen: Bundeswehr entscheidet sich angeblich für israelisches Modell „Heron“

    Laut einem Bericht des „Kölner Stadt-Anzeiger“ hat sich die Bundeswehr nunmehr auf einen Typ ihrer zukünftigen Kampfdrohne festgelegt. Demnach sei geplant, die von Israel Aerospace Industries (IAI) hergestellte „Heron“ in ihrer neuesten Baureihe „TP“ zu beschaffen. Die Meldung geht auf eine Aussage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Tobias Lindner zurück. Lindner ist Mitglied im Verteidigungsausschuss des Bundestages, vermutlich stammt die Information von dort.

    Drei unbewaffnete Drohnen des Typs „Heron 1“ werden schon jetzt von der Bundeswehr im Einsatzgeschwader Masar‑i Scharif in Afghanistan eingesetzt. Das Verteidigungsministerium hat hierfür einen Leasing-Vertrag mit der Militärsparte des Airbus-Konzerns abgeschlossen. Airbus hat seinerseits vier Drohnen von IAI erworben, von denen eine als Reserve vorgehalten wird. Mindestens drei „Heron“ haben bereits Totalschäden erlitten und mussten ersetzt werden. Die Drohnen werden von Airbus-TechnikerInnen gestartet und gelandet und erst in der Höhe von 1.000 Fuß an PilotInnen der Bundeswehr übergeben.

    „Überbrückungslösung“ von bis zu zehn Jahren

    Die finale Auswahlentscheidung für die neuen bewaffnungsfähigen Drohnen wird vom Generalinspekteur der Bundeswehr getroffen. Hierfür wurden im Verteidigungsministerium „Lösungskonzepte zur Realisierung einer Nachfolgelösung“ erstellt und bewertet. Eigentlich war die endgültige Festlegung auf ein Modell bereits für Ende Dezember angekündigt gewesen. Aus dem Pressebericht geht nicht hervor, ob die nun getroffene Entscheidung lediglich vom Verteidigungsministerium oder bereits vom Generalinspekteur erfolgte.

    Es handelt sich bei der Entscheidung zunächst um eine „Überbrückungslösung“ von bis zu zehn Jahren. Bis dahin plant die Bundesregierung die Entwicklung einer „europäischen Lösung“ für bewaffnungsfähigen Drohnen. Nach mehreren Anläufen haben sich die Regierungen Deutschlands, Frankreichs und Italiens auf eine Vorstudie für eine solche Drohne der MALE-Klasse (Medium Altitude Long Endurance) geeinigt. Der Auftrag für dieses „multilaterale Drohnenprojekt“ ging an die Rüstungsunternehmen Airbus, Dassault Aviation und Alenia Aermacchi. Mittlerweile ist auch Spanien dem Projekt beigetreten.

    Zur Auswahl einer „Überbrückungslösung“ standen lediglich die israelische „Heron TP“ und die US-amerikanische „Predator“, die von der Firma General Atomics hergestellt wird. Zunächst hatte das Verteidigungsministerium den Typ „MQ‑9 Predator B“ geprüft, dem Modell jedoch Schwierigkeiten bei der Zulassung für den deutschen Luftraum attestiert. General Atomics hat deshalb eilig mit der Entwicklung einer Baureihe „Certifiable Predator B“ (CPB) begonnen.

    Das Modell CPB soll 2017 in Serie produziert werden und hat kaum etwas mit der „Predator B“ gemein. Mehrere in den USA gefertigte elektronische Bauteile wurden durch europäische Geräte ersetzt, um dadurch das Zulassungsverfahren zu erleichtern. Hierzu gehört etwa die Funkverbindung, wozu die CPB nunmehr mit einem abhörsicheren und von der NATO zertifizierten Funkgerät der Firma Rohde & Schwarz ausgestattet ist.

    „Gesellschaftliche Debatte“ fiel aus

    Die Entscheidung für die „Heron TP“ könnte politisch motiviert sein. Der israelische Hersteller hat große Schwierigkeiten, seine Drohnen in den boomenden Märkten in arabischen Ländern abzusetzen. Auch hier hat General Atomics mit einem eigens entwickelten Modell „XP“ die Nase vorn.

    Das deutsche Verteidigungsministerium bemängelt seit Jahren die strikten Regelungen der US-Regierung zur Herausgabe wesentlicher Dokumente, die für Zulassungsverfahren der „Predator“ gebraucht würden. Die israelische Regierung sei demnach weitaus freigiebiger. Seit 2011 reisten die Wehrtechnische Dienststelle 61 und das Luftfahrtamt der Bundeswehr für eine „Besprechung zur Zulassbarkeit“ mehrmals nach Israel. An einer „firmeninternen“ Prüfung war auch der Rüstungskonzern Airbus (damals EADS) beteiligt. Airbus fungiert für die israelischen Drohnen als deutscher Contractor.

    Eigentlich hatte die Bundesregierung vor der Beschaffung von Kampfdrohnen eine „gesellschaftliche Debatte“ versprochen. Diese beschränkte sich jedoch auf eine kurze Anhörung im Bundestag. Perspektivisch will die Bundeswehr bis zu 16 bewaffnungsfähige Drohnen kaufen, die dann in Jagel (Schleswig-Holstein) stationiert werden. Ein dortiger Militärflugplatz ist bereits entsprechend umgerüstet worden.

    Entscheidung über Ausrüstung mit „Wirkmitteln“

    Als nächstes wird die Frage der Bewaffnung geprüft. Laut dem Verteidigungsministerium sollen die Drohnen mit „angetriebenen und nicht angetriebenen Luft-Boden-Effektoren“ ausgerüstet werden. Auch Zielbeleuchtungsgeräte sollten montiert werden können. Gemeint sind Systeme, mit denen Ziele per Laser markiert werden um sie dann mit anderen Flugzeugen oder Drohnen zu bombardieren.

    Auch die anvisierte „europäische Drohne“ wird Waffen tragen. Zu den Anforderungen heißt es, die Drohne solle über Aufhängepunkte für „Luft-Boden-Lenkflugkörper und Präzisionsbewaffnung“ verfügen. Die Waffen werden vage als „Effektortypen“ bezeichnet, früher sprach die Bundesregierung auch von „Wirkmitteln“.

    12. Januar 2016 10
  • : Neue Pläne für Kampfdrohnen: Wegen Zulassungsproblemen verabschiedet sich die Bundeswehr von „Predator B“
    Das derzeit neu entwickelte Modell "Certifiable Predator B" soll alle europäischen Zulassungsanforderungen erfüllen.
    Das derzeit neu entwickelte Modell "Certifiable Predator B" soll alle europäischen Zulassungsanforderungen erfüllen.
    Neue Pläne für Kampfdrohnen: Wegen Zulassungsproblemen verabschiedet sich die Bundeswehr von „Predator B“

    Das Verteidigungsministerium hat das für anvisierte Rüstungsdeals mit den USA vorgesehene Verfahren „Foreign Military Sales“ (FMS) für die Drohne „MQ‑9 Predator B“ gestoppt. Dies teilte der parlamentarische Staatssekretär Markus Grübel in der Antwort auf eine Kleine Anfrage mit. Zu den Gründen heißt es, der US-Hersteller General Atomics entwickle derzeit mit der Drohne „Predator CPB“ ein neues Modell für europäische Märkte. Falls sich die Bundesregierung für einen Kauf entscheidet, seien die für Zulassungsverfahren in Deutschland zu beachtenden Standards erfüllt.

    Das Kürzel steht für „Certifiable Predator B“. Das Programm wurde 2013 aufgelegt, als die deutschen Drohnen-Pläne wegen Zulassungsschwierigkeiten ins Trudeln gerieten. Die „Certifiable Predator B“ hat kaum etwas mit der „Predator B“ gemein. Auch das Verteidigungsministerium quittiert dem Modell „weitgehende Abweichungen“, es handele sich sogar um eine „weitgehende Neu- bzw. Nachentwicklung“.

    Seit 1990 hat General Atomics die „Predator“ in rund 20 Ausführungen entwickelt und verkauft. Die „Predator B“ ist eine der neuesten Versionen und firmiert inzwischen unter dem Namen „Reaper“.

    Neu entwickelt für europäische Anforderungen

    Außer der „CPB“ arbeitet General Atomics an einer Steigerung der Energieversorgung für die „Predator B“ in einer Version „Block 5“. Die US-Luftwaffe könnte auf diese Weise noch mehr Aufklärungssensorik befördern. Außerdem wird die Drohne in einer Exportversion für „nicht-europäische Märkte“ entwickelt. Diese „Predator XP“ ist vor allem für arabische Länder gedacht, die aus politischen Gründen keine israelischen Drohnen kaufen wollen. Angeblich soll die „Predator XP“ so konzipiert sein, dass sie auch nachträglich nicht bewaffnet werden kann.

    Die „Predator B“ wird derzeit vom Militär in Großbritannien, Frankreich und Italien geflogen. Auch die Niederlande verfügt über drei Exemplare, darf diese aber nicht im eigenen Land fliegen. Außer Deutschland haben auch Polen und Spanien Interesse am Kauf von „Predator B“ bekundet. Beide Regierungen äußern sich aber skeptisch, ob die Drohnen den heimischen Zulassungskriterien entsprechen.

    General Atomics wirbt mit der Serienfertigung der „Certifiable Predator B“ ab 2017, vergangenen Monat meldete der US-Hersteller das Erreichen eines ersten Meilensteins. Das Versprechen der europäischen Lufttüchtigkeit gilt sowohl für die Drohne als auch für die zur Steuerung benötigten Bodenstationen. Seit letztem Jahr experimentiert General Atomics mit dem Einbau deutscher Kommunikationsanlagen, damit auch diese den Anforderungen in Europa genügen. Erste Tests wurden mit einem System von Rohde & Schwarz durchgeführt. Die Software Defined Radios des Typs „MR6000A“ waren zuvor im Rahmen des Airbus 400M-Programms zertifiziert worden.

    Für den damals geplanten Verkauf der Vorversion „Predator B“ nach Deutschland hat General Atomics im Auftrag der US-Luftwaffe 2011 eine technische „Gap-Analyse“ angefertigt. Die offensichtlich negativen Studienergebnisse wurden laut dem Verteidigungsministerium mit Ankündigung der Entwicklung der „Certifiable Predator B“ nicht weiter verfolgt. Auch die Schweizer Firma RUAG, die für die Vermarktung von „Predator“-Drohnen in Europa zuständig ist, hat eine solche Studie für die Version „Block 1“ durchgeführt.

    Eine „bundeswehrinterne Bewertung“ habe jedoch ergeben, dass die Drohne „einer umfassenden Nach- bzw. Neuentwicklung bedürfte“, um den deutschen Anforderungen der STANAG 4671 und anderer Zulassungsvorschriften zu genügen. Sollte hingegen die „Certifiable Predator B“ die von der NATO geforderten Standards STANAG 4671, DO-178C und DO-254 erfüllen, sehe das Verteidigungsministerium „gute technische Voraussetzungen für eine deutsche luftfahrtrechtliche Zulassung.“

    Auch die alte „Heron 1“ ist noch im Rennen

    Nach Bekanntwerden der fortgeschrittenen Pläne zur Beschaffung von Kampfdrohnen hatte die Bundesregierung 2013 angekündigt, zunächst eine „gesellschaftliche Debatte“ zu führen. Dessen ungeachtet reisten in dieser Zeit mehrere Abteilungen und Ämter des Verteidigungsministeriums mehrfach in die USA, um technische Voraussetzungen einer möglichen Zulassung der Kampfdrohnen zu erörtern. Hierzu gehörten außer der Wehrtechnischen Dienststelle 61 der Bundeswehr (zuständig für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung) auch das Kommando Luftwaffe, das Planungsamt und das Luftfahrtamt der Bundeswehr.

    Perspektivisch will die Bundeswehr bis zu 16 bewaffnungsfähige Drohnen anschaffen. Im nächsten Quartal soll der Generalinspekteur der Bundeswehr eine Auswahlentscheidung treffen. Außer der „Predator“ kommt laut dem Verteidigungsministerium nur die israelische Drohne „Heron“ infrage. Die „Heron“ wird inzwischen in der größeren und leistungsfähigeren Version „TP“ produziert, allerdings käme für die Bundeswehr „mit Einschränkung im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit“ auch die frühere Version „Heron 1“ in Betracht. Seit 2011 reisten die Wehrtechnische Dienststelle 61 und das Luftfahrtamt der Bundeswehr für eine „Besprechung zur Zulassbarkeit“ mehrmals nach Israel.

    Auch die Herstellerfirma Israel Aerospace Industries (IAI) hatte die Lufttüchtigkeit ihrer Drohne für Deutschland untersucht. Dies geschah aber ohne offiziellen Auftrag des Verteidigungsministeriums. An einer „firmeninternen“ Prüfung war auch der Rüstungskonzern Airbus (damals EADS) beteiligt. Trotz ihres informellen Charakters hat sich die zuständige Wehrtechnische Dienststelle 61 der Bundeswehr in „Workshops“ mit den Ergebnissen der Studie beschäftigt. Im Ergebnis heißt es, dass „bei ca. zehn Prozent der Forderungen“ entsprechender Standards Abweichungen festgestellt wurden. Auch fehle der Nachweis der „elektromagnetischen Verträglichkeit“.

    Vorstudie für europäisches Drohnenprojekt wieder unklar

    Unklar ist, ob die aus Israel oder den USA stammenden Drohnen lediglich als Übergangslösung angeschafft werden. Denn insbesondere der europäische Airbus-Konzern drängt seit Jahren zur Entwicklung einer „europäischen Drohne“, die dann bewaffnet und unbewaffnet operieren könnte. Dieses zunächst „Talarion“ genannte Projekt firmierte später als „FEMALE“ und mittlerweile als „MALE 2020“.

    Im Frühjahr hatte die für Rüstungsfragen zuständige Staatssekretärin Katrin Suder die Obleute der Bundestagsfraktionen darüber unterrichtet, dass noch in diesem Jahr eine erste Vereinbarung über ein „multilaterales Drohnenprojekt“ unterzeichnet und anschließend eine Studie zur Realisierung erstellt werden soll. Eigentlich waren hierfür außer Airbus die Firmen Dassault Aviation (Frankreich) und Alenia Aermacchi (Italien) vorgesehen.

    Ob die drei Rüstungskonzerne jedoch wirklich Auftragnehmer dieser Vorstudie werden, sei laut dem Verteidigungsministerium noch gar nicht entschieden. Zwar seien Vertreter der Firmen „bei verschiedenen Besprechungen im nationalen und internationalen Rahmen“ anwesend gewesen hatten dort ihr „Angebot zu einer möglichen Definitionsstudie und anschließender Entwicklung“ vorgetragen. Mittlerweile sei aber auch Spanien an der Beteiligung am „deutsch-französisch-italienischen Entwicklungsvorhaben“ interessiert. Entsprechende Absichten würden „auf Arbeitsebene der Ministerien“ und auf Staatssekretärsebene verhandelt.

    26. Juli 2015 8
  • : Bahn frei für German Dronewars: Verteidigungsministerin eröffnet neues Luftfahrtamt der Bundeswehr in Köln
    Das neue Wappen des Luftfahrtamtes der Bundeswehr. (Bild: Luftwaffe)
    Das neue Wappen des Luftfahrtamtes der Bundeswehr. (Bild: Luftwaffe)
    Bahn frei für German Dronewars: Verteidigungsministerin eröffnet neues Luftfahrtamt der Bundeswehr in Köln

    Mit großem Brimborium ist gestern das neue Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw) in Köln-Wahn eingeweiht worden. „Ein prachtvoller Anblick“, staunte die Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) nach Aufmarsch eines Wachbataillons und des Musikcorps, schreibt der Kölner Stadtanzeiger. Zur Zeremonie waren eigens ein Eurofighter und ein Hubschrauber NH 90 eingeflogen worden.

    Die Gründung der neuen Behörde war vor zwei Jahren vom damaligen Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) als Reaktion auf den Skandal um die Spionagedrohne „Euro Hawk“ angekündigt worden. Ziel ist, alle für eine Zulassung von bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen nötigen „Verantwortungen und Aufgaben“ an einem Ort anzusiedeln. Dies betrifft alle Organisationsbereiche der Bundeswehr. Bislang wurden Fragen zur Muster- und Verkehrszulassung von Luftfahrzeugen und Zusatzausrüstung in Dienststellen des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr sowie in der Luftwaffe wahrgenommen.

    Zum Luftfahrtamt der Bundeswehr gehört auch eine „Flugbetriebs- und Informationszentrale“. Sie soll nicht nur den gesamten militärischen Flugbetrieb der Bundeswehr hinsichtlich der „Einhaltung der fliegerischen Vorschriften“ kontrollieren. Zu den Aufgaben der Behörde gehört nach eigener Auskunft auch der „Flugbetrieb der Alliierten“ im deutschen Luftraum. Damit wäre die „Flugbetriebs- und Informationszentrale“ auch zuständig für Drohnenflüge der US-Armee in der Oberpfalz, für die eine erweiterte Genehmigung erteilt werden soll. Zum Verantwortungsbereich könnten aber auch jene elektronischen Störungen gehören, die vermutlich von NATO-Manövern ausgingen und mehrmals die zivile Luftfahrt lahmlegten.

    Das neue militärische Luftfahrtamt wird verstärkt mit zivilen Luftfahrtbehörden zusammenarbeiten. Die Behörde soll dabei auch auf den europäischen „Harmonisierungsprozess“ bei militärischen Luftfahrzeugen einwirken. Dabei geht es um die geplante Vereinheitlichung des reservierten und nicht reservierten Luftraums, der auch die Integration von Drohnen beinhaltet.

    Verantwortlich für den Aufbau des neuen Amtes ist der Generalmajor Ansgar Rieks. Zu den „Kernaufgaben“ seines Amts erklärt Rieks:

    Wir schaffen Grundlagen und Vorschriften für die Sicherheit im militärischen Luftverkehr und entwickeln sie weiter.
    Wir üben das Prüf- und Zulassungswesen für Luftfahrzeuge, Luftfahrtgerät und Zusatzausrüstung aus.
    Wir regulieren und standardisieren den militärischen Flugbetrieb in Deutschland.
    Wir lizenzieren und anerkennen fliegerisches und technisches Personal sowie andere Luftfahrtämter, Institutionen, Dienststellen und Behörden.
    Wir gewährleisten die Flugsicherheit in der Bundeswehr mit dem Ziel der Verhütung von Zwischenfällen und Unfällen mit Luftfahrzeugen.
    Wir legen flugmedizinische Tauglichkeitskriterien für Luftfahrtpersonal fest und qualifizieren/lizenzieren Fliegerärzte und fliegerärztliche Untersuchungsstellen.

    Laut dem Kölner Stadtanzeiger steht ihm dabei ein Team aus zwölf MitarbeiterInnnen zur Verfügung. Mittlerweile sei der Stab auf 250 Dienstposten angewachsen, am Ende sollen es 392 sein. Dabei handele es sich um 246 militärische und 146 zivile Beschäftigte. Laut der Antwort auf eine Kleine Anfrage ist die endgültige „Zusammenführung aller Elemente“ am Standort Köln Ende 2017 abgeschlossen.

    Um die Bedeutung des neuen LufABw zu unterstreichen erhält die Behörde eine eigene Fahne, ein Wappen und als „Erkennungsmusik“ einen Fliegermarsch. Als Motto gilt der Satz „Kompetenz und Sicherheit für die militärische Luftfahrt“.

    8. Januar 2015 2