Aus dem Bundesrat gibt es Gegenwind für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Die Ausschüsse der Länderkammer kritisieren schwammige Definitionen, die privatisierte Rechtsdurchsetzung, die Gefahr des Overblockings und mangelnde Widerspruchsmöglichkeiten für Betroffene bei ungerechtfertigten Löschungen.