Ein langer Flur im Krankenhaus. Hell erläuchtet, es sind keine Menschen zu sehen. Geschlossene Türen befinden sich entlang des Flures.
Wissen

SchwangerschaftsabbrücheWelche Kliniken in Deutschland noch Abbrüche durchführen

Die öffentliche Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland ist lückenhaft. Das zeigt eine aktuelle Recherche, die erstmals Überblick über die Lage in den öffentlichen Krankenhäusern bietet. Die Datenbank gibt ungewollt Schwangeren endlich Zugang zu Informationen, die sie bisher kaum im Netz fanden.

Lesen Sie diesen Artikel: Welche Kliniken in Deutschland noch Abbrüche durchführen
Kristina Hänel bei einer Preisverleihung der Heinrich-Böll-Stiftung.
Demokratie

§ 219a: Urteil gegen Kristina Hänel aufgehoben

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das Urteil gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel aufgehoben. Sie sollte 6.000 Euro Strafe zahlen, weil sie auf ihrer Website zu Schwangerschaftsabbrüchen informiert hat. Der kürzlich geänderte Paragraf 219a sei zu ihren Gunsten auszulegen, urteilte das Gericht. Nun wird es eine Neuverhandlung geben müssen.

Lesen Sie diesen Artikel: § 219a: Urteil gegen Kristina Hänel aufgehoben
Aktivistinnen und Politiker*innen vor dem Bundestag
Demokratie

Kompromiss zu § 219a: Informationsverbot soll bleiben

SPD und CDU haben sich im Streit um den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs auf einen Kompromiss geeinigt. Ärzt*innen sollen künftig auf ihren Websites darauf hinweisen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Doch wer mehr als einen Hinweis gibt, macht sich weiterhin strafbar.

Lesen Sie diesen Artikel: Kompromiss zu § 219a: Informationsverbot soll bleiben