Das Innenministerium beantwortet Fragen nach den schriftlichen „Korrekturbitten“ unter Hans-Georg Maaßen. Der seit August 2012 amtierende Präsident des Verfassungsschutzes hatte eine neue Art der Kommunikation mit Redaktionen eingeleitet: anwaltliche Schreiben mit Änderungswünschen. Eine ministerielle Zustimmung hat es dafür nicht gegeben.