Nutzerrechte

Bilanz nach einem JahrNeue Aufsicht über digitale Dienste hat vier Verfahren eingeleitet

Seit dem Vorjahr ist die deutsche Koordinierungsstelle für den Digital Services Act handlungsfähig. Der erste Tätigkeitsbericht der Behörde zeugt von einem langsamen Start: Es fehlt an Personal und die Anzahl der Verfahren ist noch sehr überschaubar.

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Ein Polizist steht auf einer Computer-Tastatur.
Öffentlichkeit

Digitale-Dienste-GesetzBundeskriminalamt erwartet Meldungen im Minutentakt

Eine Hürde muss das Digitale-Dienste-Gesetz noch nehmen, bevor Deutschland seine Gesetze vollständig an den Digital Services Act angepasst hat. Auf den letzten Metern könnte der Bundestag die Regeln noch spürbar verbessern, meinen Vertreter:innen der Zivilgesellschaft. Vor allem die ausufernde Übermittlungspflicht an das Bundeskriminalamt bereitet vielen Sorgen.

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