Kartellrecht

  • : EU-Kommission verdonnert Google zu 2,4 Milliarden Euro Strafe
    Google hat seine Marktmacht im Suchmaschinengeschäft ausgenutzt, um Fuß bei Preisvergleichsdiensten zu fassen.
    EU-Kommission verdonnert Google zu 2,4 Milliarden Euro Strafe

    Laut EU-Kommission hat Google den eigenen Preisvergleichsdienst gegenüber Konkurrenten bevorzugt und damit gegen das Kartellrecht verstoßen. Während der Konzern erwägt, Berufung einzulegen, laufen noch weitere Verfahren gegen den unangefochtenen Marktführer bei der Internetsuche.

    27. Juni 2017
  • : Online-Preisvergleich: Google steht Milliardenstrafe ins Haus
    Die EU-Kommissarin für den Wettbewerb, Margrethe Vestager, hat Milliardenstrafen im Gepäck. (Symbolbild)
    Online-Preisvergleich: Google steht Milliardenstrafe ins Haus

    Bis zu neun Milliarden Euro könnte es Google kosten, seine marktbeherrschende Stellung missbraucht zu haben. Ein Urteil im Verfahren der EU-Kommission gegen den Suchmaschinenbetreiber soll demnächst bevorstehen.

    19. Juni 2017
  • : Mehr Wettbewerbskontrolle bei Plattformen, weniger bei Printmedien: Bundestagsanhörung zur Kartellrechtsreform
    Neue Regeln für digitale Märkte. Foto: <a href="https://unsplash.com/photos/FtutC3NqiMI">Stuart Guest-Smith</a> unter <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0</a> via <a href="https://unsplash.com/" target="_blank">unsplash</a>
    Mehr Wettbewerbskontrolle bei Plattformen, weniger bei Printmedien: Bundestagsanhörung zur Kartellrechtsreform

    Das Bundeskartellamt soll mehr Möglichkeiten bekommen, die digitale Wirtschaft zu regulieren. Bei einer Sachverständigenanhörung im Deutschen Bundestag begrüßten Experten die geplanten Schritte. Der Vorschlag der Bundesregierung, Presseverlagen mehr Absprachen und Kooperation zu ermöglichen, fiel hingegen durch.

    26. Januar 2017
  • : EU-Kommission geht davon aus, dass Facebook bei der WhatsApp-Übernahme betrogen hat
    Neue Diensteanbieter wie WhatsApp fressen der Telekom-Branche die Gewinne auf. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/125816678@N05/23441093779/">Jeso Carneiro</a>
    EU-Kommission geht davon aus, dass Facebook bei der WhatsApp-Übernahme betrogen hat

    In einer überraschend ausführlichen Pressemitteilung hat die EU-Kommission heute darüber informiert, dass sie erhebliche Zweifel an Angaben hat, die Facebook 2014 zur Übernahme des Messaging-Dienstes WhatsApp gemacht hat.

    Im Zuge der kartellrechtlichen Prüfung des Deals interessierte sich die Kommission damals demnach unter anderem dafür, ob das Unternehmen Daten und Konten der beiden Dienste zusammenführen würde. Das Unternehmen habe damals erklärt, dass es technisch nicht möglich sein werde, einen zuverlässigen automatischen Abgleich zwischen den Benutzerkonten beider Unternehmen einzurichten. Genau das tut Facebook aber spätestens, seitdem es sich in diesem Sommer durch eine AGB-Änderung von seinen Nutzer*innen das Recht einräumen ließ, ihre bei WhatsApp genutzten Telefonnummern mit ihren Facebook-Konten zu verknüpfen.

    Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager sagte dazu:

    Unternehmen sind verpflichtet, der Kommission im Rahmen von Prüfverfahren akkurate Angaben zu machen. Diese Verpflichtung müssen sie ernst nehmen. Wir können Unternehmenszusammenschlüsse nur dann fristgerecht und objektiv prüfen, wenn die beteiligten Unternehmen präzise Informationen bereitstellen. In diesem speziellen Fall vertritt die Kommission die vorläufige Auffassung, dass Facebook im Rahmen der Prüfung der Übernahme von WhatsApp falsche oder irreführende Angaben gemacht hat. Facebook hat jetzt die Gelegenheit zur Stellungnahme.

    Facebook hat nun bis zum 31. Januar 2017 Zeit, um zur Mitteilung der Beschwerdepunkte Stellung zu nehmen. Sollten sich die vorläufigen Bedenken der Kommission in diesem Fall bewahrheiten, könnte die Kommission entsprechend der EU-Fusionskontrollverordnung eine Geldbuße von bis zu ein Prozent des Umsatzes von Facebook verhängen.

    20. Dezember 2016
  • : EU-Kommission: „Android bremst Innovationen“
    (Foto: etnyk via flickr / CC BY-NC-ND 2.0)
    EU-Kommission: „Android bremst Innovationen“

    Die EU-Kommission wirft Google vor, seine marktbeherrschende Stellung bei mobilen Betriebssystemen auszunutzen und damit seine Dominanz bei der Internetsuche auszubauen. Der Konzern lege Android-nutzenden Herstellern und Mobilfunknetzbetreibern unzulässige Beschränkungen auf und verstoße so gegen das EU-Kartellrecht.

    In einer Mitteilung hat die EU-Kommission Google über die Vorwürfe informiert und so den ersten Schritt für ein rechtliches Verfahren eingeleitet, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht. Die Anschuldigungen könnten milliardenschwere Konsequenzen nach sich ziehen. Der US-Internetkonzern widersprach diesen Anschuldigungen in einer Stellungnahme. Niemand werde gezwungen, Google-Anwendungen auf Android zu nutzen.

    Google in Europa: Marktanteile von 90 Prozent

    Das Android-Betriebssystem ist derzeit auf circa achtzig Prozent aller mobilen Geräte installiert. Auf den Märkten für Suchmaschinen, lizenzpflichtigen Betriebssystemen für Mobilgeräte und App-Stores für Android verfügt Google laut EU-Kommission einen Anteil von neunzig Prozent im europäischen Wirtschaftsraum.

    „Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung, die den Handel beeinträchtigen und den Wettbewerb verhindern oder einschränken kann“, ist gemäß Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verboten.

    EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sagte zum anstehenden Verfahren:

    Unsere bisherigen Ermittlungen lassen darauf schließen, dass Google durch sein Verhalten den Verbrauchern eine größere Auswahl an mobilen Anwendungen und Dienstleistungen vorenthält, Innovationen anderer Unternehmen bremst und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt.

    Seit 2010 läuft bereits ein Verfahren gegen Google wegen der Platzierung von Werbung. Die EU-Kommission wirft dem US-Konzern vor, eigene Angebote in seiner Suchmaschine zu bevorzugen.

    Trotz Open-Source – kaum Entwicklung alternativer Versionen möglich

    Einer der zentralen Vorwürfe der EU-Kommission ist der Ausbau der marktbeherrschenden Stellung bei der Internetsuche. Das IT-Unternehmen versperre Konkurrenten den Marktzugang, da die Google-Suche bei den meisten Geräten vorinstalliert sei.

    Hersteller von Smartphones und Tablets werden mehr oder weniger gezwungen, ein Paket mit elf Google-Apps vorzuinstallieren. Dieses enthält auch den App-Store, welcher den Zugang zu sämtlichen weiteren Anwendungen ermöglicht und nicht solo verfügbar ist. Der Zugang zum App-Store ist für die meisten Kunden elementares Kriterium bei der Kaufentscheidung, weshalb Hersteller praktisch zur Vorinstallation sämtlicher Google-Dienste verpflichtet sind.

    Wollen Gerätehersteller, die Android nutzen, auf Google-Dienste zugreifen, müssen sie zudem eine „Anti-Fragmentierungs-Vereinbarung“ unterschreiben. Obwohl Android Open-Source ist, wird ihnen so die Entwicklung alternativer Versionen untersagt.

    „Android fördert Wettbewerb und ist gut für Verbaucher“

    In einer Stellungnahme kontert der Konzern die Vorwürfe. Man zwinge keinen Hersteller Dienste und Anwendungen von Google anzubieten. Außerdem hätten Hersteller die Möglichkeit, auch andere Anwendungen vorzuinstallieren, die nicht durch Google entwickelt wurden. Der Chef-Justiziar von Google, Kent Walk, argumentierte, das Android-Betriebssystem habe die Entwicklung eines breiten und innovativen Wirtschaftszweigs ermöglicht.

    Die Weiterentwicklung von Android sei außerdem sehr kostspielig, weshalb man darauf angewiesen sei, Geld durch die verschiedenen Angebote wie die Google-Suche einzunehmen. Die Zusammenarbeit mit der EU-Kommission führe man gerne fort, betonte Walk, „um deutlich zu machen, dass Android den Wettbewerb fördert und gut für Verbraucher ist.“

    21. April 2016