Ein Gutachten hält eine Entflechtung des Handelskonzerns für möglich und rechtlich geboten. Grund ist die jüngste Änderung des deutschen Kartellrechts. Doch dass das Bundeskartellamt zu diesem Mittel greift, ist unwahrscheinlich.
Amazon muss sich einer US-Klage aufgrund wettbewerbsfeindlicher Methoden stellen. Nicht das erste Mal gerät der Konzern damit aufgrund kartellrechtlicher Anschuldigungen in das Visier der Behörden.
Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht – Auskünfte des Bundeskartellamts wecken Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Clearingstelle Urheberrecht im Internet.