1000 Kameras an bis zu 50 Orten in Berlin will das „Aktionsbündnis für mehr Videoaufklärung und Datenschutz“ über ein Volksbegehren durchsetzen. Der Berliner Senat stuft das Vorhaben als unzulässig ein und gibt den Fall an den Verfassungsgerichtshof weiter.
Videoüberwachung macht Berlin weder sicher noch ist sie mit den Grundrechten vereinbar, sagt Berlins oberste Datenschützerin. Sie fand zudem einen Fehler im Text der Unterschriftensammler, der an der Rechtmäßigkeit des Vorhabens rüttelt.