Nutzerrechte

Gesetz über digitale DiensteAmazon, Facebook und Google schludern, finden Verbraucherschützer:innen

In einer Stichprobe haben sich Verbraucherschützer:innen angesehen, wie gut Konzerne die neuen EU-Regeln für sehr große Online-Dienste umsetzen. Das Fazit: Nutzer:innen müssen lange suchen, wenn sie Dienste kontaktieren oder ihre Empfehlungssysteme verstehen wollen – und teils finden sie nichts.

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Instagram, Facebook
Öffentlichkeit

Aus für das NetzDGEuropaweite Regeln für das Löschen und Sperren

Das deutsche NetzDG sollte illegale Inhalte im Netz bekämpfen und galt doch als unbeliebt. Ab Februar 2024 wird das umstrittene Gesetz von einer neuen EU-Verordnung abgelöst, die alle Online-Plattformen schärfer in den Blick nimmt. Wir veröffentlichen den Referentenentwurf, der das deutsche Recht an das EU-Gesetz anpassen soll.

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Facebook-Post mit dem Wort "Volksverräter" im Vordergrund
Öffentlichkeit

NetzDG-Reform ungültigMeta muss keine Widerspruchsmöglichkeit anbieten

Deutschland hätte Instagram und Facebook nicht einfach vorschreiben dürfen, dass sie ein Gegenvorstellungsverfahren bei Löschentscheidungen anbieten müssen. Auch wenn Meta vor Gericht Erfolg hatte: Dank des Digital Services Act kommt die Widerspruchsmöglichkeit gegen Löschungen bald für die gesamte EU.

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Dark Pattern (Symbolbild)
Nutzerrechte

"Nur noch 2 verfügbar!"EU-Kommission kritisiert manipulative Tricks von Onlineshops

Die Europäische Kommission hat den Einsatz von sogenannten „Dark Patterns“ im Online-Handel geprüft. Das Ergebnis: 40 Prozent der untersuchten Onlineshops setzen auf Design-Tricks, um Verbraucher:innen zu manipulieren. Der Deutsche Bundesverband Onlinehandel sieht die Branche zu Unrecht in der Kritik.

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GFF-Studie Digitale Grundrechte
Öffentlichkeit

Grundrechte in sozialen NetzwerkenSind Facebook & Co. überhaupt noch privat?

Das Projekt „Grundrechte im Digitalen“ der Gesellschaft für Freiheitsrechte befasst sich unter anderem mit der Frage, ob die dominanten sozialen Netzwerke wegen ihrer schieren Größe den Raum des Privaten verlassen haben. Dann müssten sie als Akteure staatsähnlich Grundrechte garantieren.

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