Nach zehn Jahren hat der Bundesdatenschutzbeauftragte die Datei INPOL-Z beim BKA erneut kontrolliert. Noch immer gibt es dort erhebliche Probleme, selbst Ordnungswidrigkeiten können zur Speicherung führen. In einigen Fällen verzichtete der Prüfer auf eine formelle Beanstandung, weil das BKA die Daten sofort löschen wollte.