Das Bundeskriminalamt versucht, den Staatstrojaner mit verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben in Einklang zu bringen. Dazu wurde eine „Standardisierende Leistungsbeschreibung“ erarbeitet, die wir an dieser Stelle veröffentlichen. Darin wird versucht, einige Fehler des bisher enttarnten Staatstrojaners zu beheben, die Grundprobleme bleiben jedoch bestehen.